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In der Vermarktungsrunde 2025 wurden zwei städtische Grundstücke mit 609 und 726 Quadratmetern zu 220 Euro je Quadratmeter angeboten. Die Bewerbungsfrist für die beiden städtischen Grundstücke endete am 8. August 2025; die Vergabe erfolgte nach der erreichten Punktzahl. Der Bebauungsplan ist seit 2022 rechtskräftig. Die kommunale Vergabe ist abgeschlossen.
Verfahrensstand: Vergabe gestartet
Die Bewerbungsfrist für die beiden städtischen Grundstücke endete am 8. August 2025; die Vergabe erfolgte nach der erreichten Punktzahl. Zusätzlich bot die evangelische Kirchengemeinde acht Grundstücke auf Erbpachtbasis an. In der Vermarktungsrunde 2025 wurden zwei städtische Grundstücke mit 609 und 726 Quadratmetern zu 220 Euro je Quadratmeter angeboten. Die Stadt meldete am 18. September 2025, dass zehn Wohngrundstücke und eine Gemeinbedarfsfläche erschlossen wurden. Der Bebauungsplan Nr. 28, 1. Änderung und Erweiterung „Heidbrede II“, umfasst rund 1,85 Hektar zwischen Heidbreder Weg und Osningstraße in der Kernstadt Borgholzhausen.
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Zusammengetragen aus den offiziellen Vergabe- und Vermarktungsunterlagen der Kommune. Verbindlich ist die jeweilige Bekanntmachung der Stadt.
Aufbereitung des Bebauungsplans in Alltagssprache. Verbindlich sind die Festsetzungen im Original-Plan.
Offizielles Dokument der Stadt — wird von der amtlichen Quelle geladen
Hier sind bis zu zwei Vollgeschosse erlaubt, also Erdgeschoss plus Obergeschoss. Das ist der typische Rahmen für Stadtvillen und klassische Einfamilienhäuser. Ein Vollgeschoss ist eine Etage in voller Raumhöhe. Ein ausgebautes Dachgeschoss zählt oft nicht mit, wenn es niedriger ist. Die Details regelt der Plan.
Die Grundflächenzahl (GRZ) sagt, wie viel deines Grundstücks überbaut werden darf. GRZ 0,3 heißt: 30 Prozent der Grundstücksfläche. Bei einem 500 m² großen Grundstück sind das 150 m². Garage, Zufahrt und Terrasse zählen teilweise mit, dafür erlaubt der Plan meist einen Zuschlag.
Die Geschossflächenzahl (GFZ) begrenzt die Wohnfläche über alle Etagen zusammen, gemessen an der Grundstücksfläche. GFZ 0,6 heißt: Bei einem 500 m² großen Grundstück darf die Summe aller Geschossflächen etwa 300 m² betragen, verteilt auf alle Vollgeschosse.
Der Plan bestimmt, welche Dachformen erlaubt sind, damit das Baugebiet ein einheitliches Bild bekommt. Das Satteldach hat zwei geneigte Flächen, das Walmdach vier, das Pultdach eine und das Flachdach keine. Die Dachform entscheidet mit, wie dein Haus aussieht und ob das Dachgeschoss als Wohnraum taugt.
Die Dachneigung ist der Winkel der Dachflächen. Eine Spanne wie 20° bis 45° heißt: flacher oder steiler darf das Dach nicht sein. Je steiler das Dach, desto mehr nutzbarer Wohnraum entsteht im Dachgeschoss.
Für die Wohnbaugrundstücke gilt GRZ 0,3. In den zweigeschossigen Teilflächen beträgt die GFZ 0,6, in den eingeschossigen Teilflächen 0,3. Zulässig sind Einzelhäuser in offener Bauweise mit Satteldächern von 35° bis 45°.
Jede Angabe stammt aus einer öffentlichen Quelle und trägt das Datum ihres Belegs.
| Angabe | Wert | Beleg |
|---|---|---|
| Vergabestatus | Geschlossen | Quelle |
| Vermarktungsstart | 08.08.2025 | Quelle · 13.07.2026 |
| Bewerbungsfrist bis | 08.08.2025 | Quelle · 13.07.2026 |
| Grundstücke gesamt | 10 | Quelle |
| Grundstücksgrößen | 609 bis 726 m² | Quelle · 13.07.2026 |
| Preis je m² | 220 € | Quelle · 13.07.2026 |
| Planungsstand | Baurecht steht | Quelle · 15.07.2026 |
| Rechtskraft B-Plan | 12.11.2022 | Quelle |
| GRZ | 0,3 | Quelle · 14.07.2026 |
| GFZ | 0,6 | Quelle · 12.07.2026 |
| Vollgeschosse max. | 2 | Quelle · 14.07.2026 |
| Vergabeart | Punktesystem | Quelle · 13.07.2026 |
| Vergabeverfahren | Punktesystem für 2 städtische Grundstücke; 8 Kirchengrundstücke auf Erbpachtbasis (evangelische Kirchengemeinde) | Quelle · 13.07.2026 |
Neueste Quellenmeldung: Juli 2026
Nein. Die Vergabe im Baugebiet Heidbrede II ist abgeschlossen.
Punktesystem für 2 städtische Grundstücke; 8 Kirchengrundstücke auf Erbpachtbasis (evangelische Kirchengemeinde). Zeitplan: 08.08.2025.
220 €/m².
Für das Baugebiet Heidbrede II sind 10 Grundstücke insgesamt geplant. Die Grundstücke sind 609 bis 726 m² groß.
Der Bebauungsplan lässt folgende Dachformen zu: Satteldach. Die Dachneigung muss zwischen 35 und 45 Grad liegen.
Zulässig sind bis zu 2 Vollgeschosse.
Die Grundflächenzahl (GRZ) beträgt 0,3. Bis zu 30 Prozent der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden.
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