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Das Baugebiet Heidbrede II liegt in Kernstadt Borgholzhausen in Borgholzhausen. In der Vermarktungsrunde 2025 wurden zwei städtische Grundstücke mit 609 und 726 Quadratmetern zu 220 Euro je Quadratmeter angeboten. Die Bewerbungsfrist für die beiden städtischen Grundstücke endete am 8. August 2025; die Vergabe erfolgte nach der erreichten Punktzahl. Der Bebauungsplan ist seit 2022 rechtskräftig. Die kommunale Vergabe ist abgeschlossen.
Die Bewerbungsfrist für die beiden städtischen Grundstücke endete am 8. August 2025; die Vergabe erfolgte nach der erreichten Punktzahl. Zusätzlich bot die evangelische Kirchengemeinde acht Grundstücke auf Erbpachtbasis an. In der Vermarktungsrunde 2025 wurden zwei städtische Grundstücke mit 609 und 726 Quadratmetern zu 220 Euro je Quadratmeter angeboten. Die Stadt meldete am 18. September 2025, dass zehn Wohngrundstücke und eine Gemeinbedarfsfläche erschlossen wurden. Der Bebauungsplan Nr. 28, 1. Änderung und Erweiterung „Heidbrede II“, umfasst rund 1,85 Hektar zwischen Heidbreder Weg und Osningstraße in der Kernstadt Borgholzhausen. Quelle zur Beschreibung
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Die wichtigsten Angaben im Überblick.
Punktesystem für 2 städtische Grundstücke
8 Kirchengrundstücke auf Erbpachtbasis (evangelische Kirchengemeinde)
Aufbereitung des Bebauungsplans in Alltagssprache. Verbindlich sind die Festsetzungen im Original-Plan.
Amtliches Dokument der Kommune
Hier sind bis zu zwei Vollgeschosse erlaubt, also Erdgeschoss plus Obergeschoss. Das ist der typische Rahmen für Stadtvillen und klassische Einfamilienhäuser. Ein Vollgeschoss ist eine Etage in voller Raumhöhe. Ein ausgebautes Dachgeschoss zählt oft nicht mit, wenn es niedriger ist. Die Details regelt der Plan.
Die Grundflächenzahl (GRZ) sagt, wie viel deines Grundstücks überbaut werden darf. GRZ 0,3 heißt: 30 Prozent der Grundstücksfläche. Bei einem 500 m² großen Grundstück sind das 150 m². Garage, Zufahrt und Terrasse zählen teilweise mit, dafür erlaubt der Plan meist einen Zuschlag.
Die Geschossflächenzahl (GFZ) gibt die zulässige Geschossfläche im Verhältnis zur Grundstücksfläche an. GFZ 0,6 bedeutet bei einem 500 m² großen Grundstück bis zu 300 m² anrechenbare Geschossfläche. Gemessen wird grundsätzlich nach den Außenmaßen aller Vollgeschosse. Das ist nicht die Wohnfläche. Zusätzliche Festsetzungen des Bebauungsplans sind zu beachten.
Der Plan bestimmt, welche Dachformen erlaubt sind, damit das Baugebiet ein einheitliches Bild bekommt. Das Satteldach hat zwei geneigte Flächen, das Walmdach vier, das Pultdach eine und das Flachdach keine. Die Dachform entscheidet mit, wie dein Haus aussieht und ob das Dachgeschoss als Wohnraum taugt.
Die Dachneigung ist der Winkel der Dachflächen. Eine Spanne wie 20° bis 45° heißt: flacher oder steiler darf das Dach nicht sein. Je steiler das Dach, desto mehr nutzbarer Wohnraum entsteht im Dachgeschoss.
Alle Garage-, Carport- und Nebenanlagendächer müssen mindestens extensiv begrünt werden.
Außenflächen von Garagen und Carports an Grundstücksgrenzen/öffentlichen Flächen sind mit Hecken oder Fassadenbegrünung zu bepflanzen.
Garagen und weitere Nebenanlagen dürfen nur eingeschossig gebaut werden.
In bestimmten Randzonen entlang der Straße sind keine Nebenanlagen, Garagen oder Carports erlaubt, Ausnahmen gelten für Bruchstein-/Trockenmauern bis 0,6 m.
Mindestens 50 % der Vorgartenfläche je Grundstück müssen als bepflanzte Fläche angelegt und dauerhaft erhalten werden.
Für je angefangene 250 m² Grundstücksfläche ist ein Obstbaum oder heimischer größerer Baum (Hochstamm) zu pflanzen und dauerhaft zu erhalten.
Mindestens 50 % der geeigneten Dachfläche von Hauptgebäuden müssen mit Solarmodulen (Photovoltaik oder Solarthermie) belegt werden.
In jedem Wohngebäude dürfen maximal 2 Wohnungen errichtet werden.
Für die Wohnbaugrundstücke gilt GRZ 0,3. In den zweigeschossigen Teilflächen beträgt die GFZ 0,6, in den eingeschossigen Teilflächen 0,3. Zulässig sind Einzelhäuser in offener Bauweise mit Satteldächern von 35° bis 45°. Amtliche Quelle zu diesen Hinweisen
Jede Angabe stammt aus einer öffentlichen Quelle der Kommune.
| Angabe | Wert |
|---|---|
| Vergabestatus | Geschlossen Originalquelle |
| Bewerbungsfrist bis | 08.08.2025 Originalquelle |
| Grundstücke gesamt | 10 Quelle |
| Grundstücksgrößen | 609 bis 726 m² Quelle |
| Preis je m² | 220 € Originalquelle |
| Planungsstand | Baurecht steht Quelle |
| Rechtskraft B-Plan | 12.11.2022 Quelle |
| GRZ | 0,3 Quelle |
| GFZ | 0,6 Quelle |
| Vollgeschosse max. | 2 Quelle |
| Vergabeart | Punktesystem Quelle |
| Vergabeverfahren | Punktesystem für 2 städtische Grundstücke; 8 Kirchengrundstücke auf Erbpachtbasis (evangelische Kirchengemeinde) Quelle |
Die veröffentlichte Bewerbungsfrist endete am 08.08.2025. Aktuelle Informationen stehen auf der Vergabeseite der Stadt Borgholzhausen.
Punktesystem für 2 städtische Grundstücke; 8 Kirchengrundstücke auf Erbpachtbasis (evangelische Kirchengemeinde).
220 €/m².
Für das Baugebiet Heidbrede II sind 10 Grundstücke insgesamt geplant. Die Grundstücke sind 609 bis 726 m² groß.
Der Bebauungsplan lässt folgende Dachformen zu: Satteldach. Die Dachneigung muss zwischen 35 und 45 Grad liegen.
Zulässig sind bis zu 2 Vollgeschosse.
Die Grundflächenzahl (GRZ) beträgt 0,3. Bis zu 30 Prozent der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden.
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