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Geplant sind Doppel- und Reihenhäuser sowie drei Mehrfamilienhäuser mit mindestens zwei Vollgeschossen. Das Planverfahren läuft. Der Bebauungsplan ist noch nicht rechtskräftig. Eine Vergabe einzelner Grundstücke ist derzeit nicht amtlich veröffentlicht.
Verfahrensstand: Aufstellungsbeschluss
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB wurde vom 30. März 2026 bis 30. April 2026 (einschließlich) durchgeführt; den zugehörigen Beschluss fasste der Bau- und Planungsausschuss der Gemeinde Dörentrup am 04. März 2026. Der Rat der Gemeinde Dörentrup hat den Aufstellungsbeschluss über den Bebauungsplan Nr. 03/06 „Hellweg“ in seiner Sitzung am 29.02.2024 einstimmig gefasst. Die Fläche ist bislang weitestgehend unbebaut; der Geltungsbereich umfasst derzeit eine großteils landwirtschaftlich genutzte Fläche (Grünland und Acker) innerhalb eines Siedlungsbereichs. Die äußere Erschließung des Plangebiets erfolgt über das umliegende Straßensystem: die Straße Hellweg im Osten und die Bundesstraße B 66 im Süden. Das Plangebiet umfasst ca. 0,8 ha; die Flächenbilanz des Vorentwurfs weist ca. 7.920 m² Gesamtfläche des Plangebiets aus (Stand Vorentwurf Februar 2026). Das Plangebiet umfasst die Flurstücke 512, 601 und 603 in Flur 9, Gemarkung Humfeld. Das Plangebiet des Bebauungsplans Nr. 03/06 „Hellweg“ liegt zentral im Ortsteil Humfeld der Gemeinde Dörentrup im Kreis Lippe. Die Gemeinde Dörentrup stellt den Bebauungsplan Nr. 03/06 „Hellweg“ auf. Das Plankonzept sieht in den Teilflächen des WA1 eine Bebauung mit Einfamilienhäusern in Form von Doppel- und Reihenhäusern vor (Plankonzept des Vorentwurfs, Stand Februar 2026). In den Teilflächen des WA2 sind nach dem Plankonzept derzeit drei Mehrfamilienhäuser mit mindestens zwei Vollgeschossen geplant, in denen unter anderem sozialer Wohnungsbau gefördert werden soll (Plankonzept des Vorentwurfs, Stand Februar 2026). Das Plangebiet wird bisher nicht vom Geltungsbereich eines rechtskräftigen Bebauungsplans erfasst und ist planungsrechtlich als Innenbereich gemäß § 34 BauGB einzustufen. Die Begründung zum Bebauungsplan Nr. 03/06 „Hellweg“ ist als Vorentwurf für die Beteiligungsschritte gemäß §§ 3 (1), 4 (1) BauGB erstellt und datiert auf Februar 2026. Im nördlichen Bereich des Plangebiets ist ein Regenrückhaltebecken mit einem Rückhaltevolumen von 228 m³ vorgesehen (Stand Vorentwurf Februar 2026). Der Bebauungsplan Nr. 03/06 „Hellweg“ wird als Angebotsplan und als Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB aufgestellt.
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Zusammengetragen aus den offiziellen Vergabe- und Vermarktungsunterlagen der Kommune. Verbindlich ist die jeweilige Bekanntmachung der Stadt.
Aufbereitung des Bebauungsplans in Alltagssprache. Verbindlich sind die Festsetzungen im Original-Plan.
Offizielles Dokument der Stadt — wird von der amtlichen Quelle geladen
Jede Angabe stammt aus einer öffentlichen Quelle und trägt das Datum ihres Belegs.
| Angabe | Wert | Beleg |
|---|---|---|
| Planungsstand | Verfahren läuft | Quelle · 15.07.2026 |
Neueste Quellenmeldung: Juli 2026
Noch nicht. Das Baugebiet Hellweg befindet sich noch in der Planung, eine Grundstücksvergabe gibt es in dieser Phase nicht. Sobald die Stadt Dörentrup die Vermarktung startet, findest du die Details hier.
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