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Dörentrup

Hellweg

In Planung

Geplant sind Doppel- und Reihenhäuser sowie drei Mehrfamilienhäuser mit mindestens zwei Vollgeschossen. Das Planverfahren läuft. Der Bebauungsplan ist noch nicht rechtskräftig. Eine Vergabe einzelner Grundstücke ist derzeit nicht amtlich veröffentlicht.

Verfahrensstand: Aufstellungsbeschluss

Planung und Hintergrund im Detail +

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB wurde vom 30. März 2026 bis 30. April 2026 (einschließlich) durchgeführt; den zugehörigen Beschluss fasste der Bau- und Planungsausschuss der Gemeinde Dörentrup am 04. März 2026. Der Rat der Gemeinde Dörentrup hat den Aufstellungsbeschluss über den Bebauungsplan Nr. 03/06 „Hellweg“ in seiner Sitzung am 29.02.2024 einstimmig gefasst. Die Fläche ist bislang weitestgehend unbebaut; der Geltungsbereich umfasst derzeit eine großteils landwirtschaftlich genutzte Fläche (Grünland und Acker) innerhalb eines Siedlungsbereichs. Die äußere Erschließung des Plangebiets erfolgt über das umliegende Straßensystem: die Straße Hellweg im Osten und die Bundesstraße B 66 im Süden. Das Plangebiet umfasst ca. 0,8 ha; die Flächenbilanz des Vorentwurfs weist ca. 7.920 m² Gesamtfläche des Plangebiets aus (Stand Vorentwurf Februar 2026). Das Plangebiet umfasst die Flurstücke 512, 601 und 603 in Flur 9, Gemarkung Humfeld. Das Plangebiet des Bebauungsplans Nr. 03/06 „Hellweg“ liegt zentral im Ortsteil Humfeld der Gemeinde Dörentrup im Kreis Lippe. Die Gemeinde Dörentrup stellt den Bebauungsplan Nr. 03/06 „Hellweg“ auf. Das Plankonzept sieht in den Teilflächen des WA1 eine Bebauung mit Einfamilienhäusern in Form von Doppel- und Reihenhäusern vor (Plankonzept des Vorentwurfs, Stand Februar 2026). In den Teilflächen des WA2 sind nach dem Plankonzept derzeit drei Mehrfamilienhäuser mit mindestens zwei Vollgeschossen geplant, in denen unter anderem sozialer Wohnungsbau gefördert werden soll (Plankonzept des Vorentwurfs, Stand Februar 2026). Das Plangebiet wird bisher nicht vom Geltungsbereich eines rechtskräftigen Bebauungsplans erfasst und ist planungsrechtlich als Innenbereich gemäß § 34 BauGB einzustufen. Die Begründung zum Bebauungsplan Nr. 03/06 „Hellweg“ ist als Vorentwurf für die Beteiligungsschritte gemäß §§ 3 (1), 4 (1) BauGB erstellt und datiert auf Februar 2026. Im nördlichen Bereich des Plangebiets ist ein Regenrückhaltebecken mit einem Rückhaltevolumen von 228 m³ vorgesehen (Stand Vorentwurf Februar 2026). Der Bebauungsplan Nr. 03/06 „Hellweg“ wird als Angebotsplan und als Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB aufgestellt.

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Umfeld & Lage

Lage
Zentral im Ortsteil Humfeld, westlich der Straße Hellweg (Erschließung von Osten), nördlich der Bundesstraße B 66; ca. 0,8 ha Plangebiet, allseitig von bestehender Wohnbebauung und Erschließungsstraßen umgeben
Anbindung
Bushaltestelle "Dörentrup-Humfeld, Ortsmitte" ca. 200 m südöstlich an der B 66, Linie 700 (Richtung Lemgo), Mo–Fr meist Stundentakt; Kfz-Anbindung über B 66 (überörtliches Verkehrsnetz)
Ortsteil
Humfeld (Ortsteil der Gemeinde Dörentrup, Kreis Lippe)

Fakten

Jede Angabe stammt aus einer öffentlichen Quelle und trägt das Datum ihres Belegs.

Angabe Wert Beleg
Planungsstand Verfahren läuft Quelle · 15.07.2026

Neueste Quellenmeldung: Juli 2026

Häufige Fragen zum Baugebiet Hellweg

Kann ich mich aktuell für ein Grundstück im Baugebiet Hellweg bewerben? +

Noch nicht. Das Baugebiet Hellweg befindet sich noch in der Planung, eine Grundstücksvergabe gibt es in dieser Phase nicht. Sobald die Stadt Dörentrup die Vermarktung startet, findest du die Details hier.

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