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Im reinen Wohngebiet sind ausschließlich Doppelhäuser und Reihenhäuser zulässig. Der Plan liegt als Entwurf vor und ist noch nicht rechtskräftig. Eine Vergabe einzelner Grundstücke ist derzeit nicht amtlich veröffentlicht.
Verfahrensstand: Offenlage
Der Bebauungsplan Nr. 12.38 „Vlothoer Straße Nord / Hammersmith Kaserne Teil 2“ befindet sich nach der öffentlichen Auslegung vom 18.09.2025 bis 20.10.2025 seit dem 17.07.2026 in der erneuten Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden nach § 4a Abs. 3 BauGB; diese läuft bis zum 10.08.2026. Der Entwurf setzt ein reines Wohngebiet, allgemeine Wohngebiete, ein Mischgebiet, urbane Gebiete und Sondergebiete fest. Im Plangebiet ist eine Kindertagesstätte festgesetzt. Im reinen Wohngebiet sind ausschließlich Doppelhäuser und Reihenhäuser zulässig. Das Plangebiet liegt in der Gemarkung Herford in den Fluren 37 und 41 und umfasst einen Teil der ehemaligen Hammersmith-Kaserne.
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Aufbereitung des Bebauungsplans in Alltagssprache. Verbindlich sind die Festsetzungen im Original-Plan.
Offizielles Dokument der Stadt — wird von der amtlichen Quelle geladen
Der Plan bestimmt, welche Dachformen erlaubt sind, damit das Baugebiet ein einheitliches Bild bekommt. Das Satteldach hat zwei geneigte Flächen, das Walmdach vier, das Pultdach eine und das Flachdach keine. Die Dachform entscheidet mit, wie dein Haus aussieht und ob das Dachgeschoss als Wohnraum taugt.
Jede Angabe stammt aus einer öffentlichen Quelle und trägt das Datum ihres Belegs.
| Angabe | Wert | Beleg |
|---|---|---|
| Planungsstand | Verfahren läuft | Quelle · 15.07.2026 |
Neueste Quellenmeldung: Juli 2026
Noch nicht. Das Baugebiet 12.38 Vlothoer Str.-Nord / Hammersmith-Kaserne, Teil 2 befindet sich noch in der Planung, eine Grundstücksvergabe gibt es in dieser Phase nicht. Sobald die Stadt Herford die Vermarktung startet, findest du die Details hier.
Der Bebauungsplan lässt folgende Dachformen zu: Satteldach, Flachdach.
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