Grundstücke OWL Grundstücke OWL
Preußisch Oldendorf

Brümmelstraße

In Planung Baurecht steht

Das Baugebiet Brümmelstraße liegt in Kernort Preußisch Oldendorf in Preußisch Oldendorf. Der Bebauungsplan ist rechtskräftig. Eine Vergabe einzelner Grundstücke ist derzeit nicht amtlich veröffentlicht.

Verfahrensstand: Satzungsbeschluss

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Bebauungsplan

Was darfst du hier bauen?

Aufbereitung des Bebauungsplans in Alltagssprache. Verbindlich sind die Festsetzungen im Original-Plan.

Originalplan öffnen

Offizielles Dokument der Stadt — wird von der amtlichen Quelle geladen

bis 2
0,4
0,8
0° bis 35°
9 m
6 m
Mögliche Hausformen
Doppelhaushälften

Flachdächer sind zulässig, die Dachneigung ist auf höchstens 35 Grad begrenzt.

Umfeld & Lage

Lage
Südlich des Siedlungsschwerpunkts von Preußisch Oldendorf zwischen Bergstraße und Brümmelstraße.
Anbindung
Erschließung vom Stadtzentrum über Bergstraße, Eininghauser Weg und Brümmelstraße.
Ortsteil
Kernort Preußisch Oldendorf

Fakten

Jede Angabe stammt aus einer öffentlichen Quelle und trägt das Datum ihres Belegs.

Angabe Wert Beleg
Planungsstand Baurecht steht Quelle · 15.07.2026
Haustypen Doppelhaushälfte Quelle · 15.07.2026
GRZ 0,4 Quelle · 14.07.2026
GFZ 0,8 Quelle · 12.07.2026
Vollgeschosse max. 2 Quelle · 14.07.2026

Neueste Quellenmeldung: Juli 2026

Häufige Fragen zum Baugebiet Brümmelstraße

Kann ich mich aktuell für ein Grundstück im Baugebiet Brümmelstraße bewerben? +

Noch nicht. Das Baugebiet Brümmelstraße befindet sich noch in der Planung, eine Grundstücksvergabe gibt es in dieser Phase nicht. Sobald die Stadt Preußisch Oldendorf die Vermarktung startet, findest du die Details hier.

Welche Dachformen sind im Baugebiet Brümmelstraße erlaubt? +

Die Dachneigung muss zwischen 0 und 35 Grad liegen.

Wie viele Vollgeschosse sind im Baugebiet Brümmelstraße möglich? +

Zulässig sind bis zu 2 Vollgeschosse.

Welche Hausformen sind im Baugebiet Brümmelstraße möglich? +

Mögliche Hausformen sind Doppelhaushälften.

Wie viel Grundstücksfläche darf im Baugebiet Brümmelstraße bebaut werden? +

Die Grundflächenzahl (GRZ) beträgt 0,4. Bis zu 40 Prozent der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden.

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