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Rahden

Kleinendorf – 2. Erweiterung Holunderweg

Entwurf in Offenlage

Nach dem Bebauungs- und Erschließungsvorschlag sollen die Grundstücke rund 500 bis 760 Quadratmeter bei Einzelhausbebauung und rund 350 bis 400 Quadratmeter bei Doppelhausbebauung erreichen. Der Plan liegt als Entwurf vor und ist noch nicht rechtskräftig. Eine Vergabe einzelner Grundstücke ist derzeit nicht amtlich veröffentlicht.

Verfahrensstand: Offenlage

Planung und Hintergrund im Detail +
Entwurf: Der Plan liegt öffentlich aus. Die Stadt Rahden hat den Bebauungsplan als Entwurf veröffentlicht. Lage, Zuschnitt und Zahl der Grundstücke stehen damit grob fest, können sich bis zum endgültigen Beschluss aber noch ändern. Ein verbindliches Baurecht besteht noch nicht. Diese Übersicht enthält keine Aussage zur Verfügbarkeit, zu einer laufenden Vergabe oder zu einer Bewerbungsmöglichkeit.

Der Rat der Stadt Rahden hat die Aufstellung des Bebauungsplanes am 27.06.2024 beschlossen; die Planunterlagen liegen als Entwurf mit Stand 24.02.2026 vor und sind noch nicht rechtskräftig. Parallel zum Bebauungsplan führt die Stadt Rahden die 92. Änderung des Flächennutzungsplanes durch. Festgesetzt sind allgemeine Wohngebiete (WA 1 bis WA 3) in offener Bauweise mit maximal zwei Vollgeschossen, einer Grundflächenzahl von 0,4 und einer Geschossflächenzahl von 0,6. Das Gebiet grenzt im Westen an den 2014 in Kraft getretenen Bebauungsplan Nr. 85 «Erweiterung Kleinendorfer Feld» und im Süden an den 2020 in Kraft getretenen Bebauungsplan Nr. 96 «Kleinendorf - 1. Erweiterung Holunderweg» an; Teilabschnitte des Gesamtkonzeptes wurden bereits entwickelt und vermarktet. Die Haupterschließung erfolgt über eine neue Zufahrt von der Specker Straße; die Planstraße schließt an die Gemeindestraßen Holunderweg und Hagebuttenweg an. Nach dem Bebauungs- und Erschließungsvorschlag sollen die Grundstücke rund 500 bis 760 Quadratmeter bei Einzelhausbebauung und rund 350 bis 400 Quadratmeter bei Doppelhausbebauung erreichen. Das Plangebiet umfasst rund 1,6 Hektar. Das Plangebiet liegt am nördlichen Ortsrand von Rahden in der Ortschaft Kleinendorf, unmittelbar angrenzend an die bebaute Ortslage und südlich der Specker Straße. Mit dem Entwurf des Bebauungsplans Nr. 102 „Kleinendorf - 2. Erweiterung Holunderweg“ sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für neue Wohngrundstücke in der Ortschaft Kleinendorf geschaffen werden.

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Aufbereitung des Bebauungsplans in Alltagssprache. Verbindlich sind die Festsetzungen im Original-Plan.

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bis 2
0,4
0,6
geneigte Dächer (28–45°, im WA 2 ab 2°)
bis 45°
Mögliche Hausformen
Einfamilienhäuser, Doppelhaushälften, Reihenhäuser

Die Kennzahlen stammen aus dem Entwurf des Bebauungsplans Nr. 102 mit Stand vom 24.02.2026 und sind noch nicht rechtskräftig. Grundflächenzahl 0,4, Geschossflächenzahl 0,6, maximal zwei Vollgeschosse und die offene Bauweise gelten einheitlich in WA 1 bis WA 3. Dachneigung und Höhen sind dagegen nach Teilgebieten gestaffelt: In WA 1 und WA 3 sind geneigte Dächer von 28 bis 45 Grad und eine Traufhöhe bis 4,00 Meter zulässig, in WA 2 geneigte Dächer von 2 bis 45 Grad. Die Firsthöhe richtet sich nach der Dachneigung und beträgt maximal 7,50 Meter bei 2 bis 12 Grad, 8,50 Meter bei 13 bis 27 Grad und 9,50 Meter bei 28 bis 45 Grad. Einzel- und Doppelhäuser sind im gesamten Gebiet zulässig, Hausgruppen nur in WA 2.

Umfeld & Lage

Lage
Nördlicher Ortsrand von Rahden-Kleinendorf, südlich der Specker Straße und unmittelbar an die bebaute Ortslage angrenzend. Im Westen grenzt der Bebauungsplan Nr. 85 an, im Süden der Bebauungsplan Nr. 96; im Norden und Osten schließt freie Landschaft an.
Ortsteil
Kleinendorf ist eine Ortschaft der Stadt Rahden (Grundzentrum) mit lockerer, offener Siedlungsstruktur; keine Baulücken mehr im Bestand

Fakten

Jede Angabe stammt aus einer öffentlichen Quelle und trägt das Datum ihres Belegs.

Angabe Wert Beleg
Grundstücksgrößen 350 bis 760 m² Quelle · 15.07.2026
Planungsstand Verfahren läuft Quelle · 15.07.2026
Haustypen Einfamilienhaus, Doppelhaushälfte, Reihenhaus Quelle · 15.07.2026
GRZ 0,4 Quelle · 15.07.2026
GFZ 0,6 Quelle · 15.07.2026
Vollgeschosse max. 2 Quelle · 15.07.2026

Neueste Quellenmeldung: Juli 2026

Häufige Fragen zum Baugebiet Kleinendorf – 2. Erweiterung Holunderweg

Kann ich mich aktuell für ein Grundstück im Baugebiet Kleinendorf – 2. Erweiterung Holunderweg bewerben? +

Noch nicht. Das Baugebiet Kleinendorf – 2. Erweiterung Holunderweg befindet sich noch in der Planung, eine Grundstücksvergabe gibt es in dieser Phase nicht. Sobald die Stadt Rahden die Vermarktung startet, findest du die Details hier.

Wie groß sind die Grundstücke im Baugebiet Kleinendorf – 2. Erweiterung Holunderweg? +

Die Grundstücke sind 350 bis 760 m² groß.

Welche Dachformen sind im Baugebiet Kleinendorf – 2. Erweiterung Holunderweg erlaubt? +

Der Bebauungsplan lässt folgende Dachformen zu: geneigte Dächer (28–45°, im WA 2 ab 2°). Die Dachneigung darf höchstens 45 Grad betragen.

Wie viele Vollgeschosse sind im Baugebiet Kleinendorf – 2. Erweiterung Holunderweg möglich? +

Zulässig sind bis zu 2 Vollgeschosse.

Welche Hausformen sind im Baugebiet Kleinendorf – 2. Erweiterung Holunderweg möglich? +

Mögliche Hausformen sind Einfamilienhäuser, Doppelhaushälften, Reihenhäuser.

Wie viel Grundstücksfläche darf im Baugebiet Kleinendorf – 2. Erweiterung Holunderweg bebaut werden? +

Die Grundflächenzahl (GRZ) beträgt 0,4. Bis zu 40 Prozent der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden.

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