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Nach dem Bebauungs- und Erschließungsvorschlag sollen die Grundstücke rund 500 bis 760 Quadratmeter bei Einzelhausbebauung und rund 350 bis 400 Quadratmeter bei Doppelhausbebauung erreichen. Der Plan liegt als Entwurf vor und ist noch nicht rechtskräftig. Eine Vergabe einzelner Grundstücke ist derzeit nicht amtlich veröffentlicht.
Verfahrensstand: Offenlage
Der Rat der Stadt Rahden hat die Aufstellung des Bebauungsplanes am 27.06.2024 beschlossen; die Planunterlagen liegen als Entwurf mit Stand 24.02.2026 vor und sind noch nicht rechtskräftig. Parallel zum Bebauungsplan führt die Stadt Rahden die 92. Änderung des Flächennutzungsplanes durch. Festgesetzt sind allgemeine Wohngebiete (WA 1 bis WA 3) in offener Bauweise mit maximal zwei Vollgeschossen, einer Grundflächenzahl von 0,4 und einer Geschossflächenzahl von 0,6. Das Gebiet grenzt im Westen an den 2014 in Kraft getretenen Bebauungsplan Nr. 85 «Erweiterung Kleinendorfer Feld» und im Süden an den 2020 in Kraft getretenen Bebauungsplan Nr. 96 «Kleinendorf - 1. Erweiterung Holunderweg» an; Teilabschnitte des Gesamtkonzeptes wurden bereits entwickelt und vermarktet. Die Haupterschließung erfolgt über eine neue Zufahrt von der Specker Straße; die Planstraße schließt an die Gemeindestraßen Holunderweg und Hagebuttenweg an. Nach dem Bebauungs- und Erschließungsvorschlag sollen die Grundstücke rund 500 bis 760 Quadratmeter bei Einzelhausbebauung und rund 350 bis 400 Quadratmeter bei Doppelhausbebauung erreichen. Das Plangebiet umfasst rund 1,6 Hektar. Das Plangebiet liegt am nördlichen Ortsrand von Rahden in der Ortschaft Kleinendorf, unmittelbar angrenzend an die bebaute Ortslage und südlich der Specker Straße. Mit dem Entwurf des Bebauungsplans Nr. 102 „Kleinendorf - 2. Erweiterung Holunderweg“ sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für neue Wohngrundstücke in der Ortschaft Kleinendorf geschaffen werden.
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Aufbereitung des Bebauungsplans in Alltagssprache. Verbindlich sind die Festsetzungen im Original-Plan.
Offizielles Dokument der Stadt — wird von der amtlichen Quelle geladen
Hier sind bis zu zwei Vollgeschosse erlaubt, also Erdgeschoss plus Obergeschoss. Das ist der typische Rahmen für Stadtvillen und klassische Einfamilienhäuser. Ein Vollgeschoss ist eine Etage in voller Raumhöhe. Ein ausgebautes Dachgeschoss zählt oft nicht mit, wenn es niedriger ist. Die Details regelt der Plan.
Die Grundflächenzahl (GRZ) sagt, wie viel deines Grundstücks überbaut werden darf. GRZ 0,4 heißt: 40 Prozent der Grundstücksfläche. Bei einem 500 m² großen Grundstück sind das 200 m². Garage, Zufahrt und Terrasse zählen teilweise mit, dafür erlaubt der Plan meist einen Zuschlag.
Die Geschossflächenzahl (GFZ) begrenzt die Wohnfläche über alle Etagen zusammen, gemessen an der Grundstücksfläche. GFZ 0,6 heißt: Bei einem 500 m² großen Grundstück darf die Summe aller Geschossflächen etwa 300 m² betragen, verteilt auf alle Vollgeschosse.
Der Plan bestimmt, welche Dachformen erlaubt sind, damit das Baugebiet ein einheitliches Bild bekommt. Das Satteldach hat zwei geneigte Flächen, das Walmdach vier, das Pultdach eine und das Flachdach keine. Die Dachform entscheidet mit, wie dein Haus aussieht und ob das Dachgeschoss als Wohnraum taugt.
Die Dachneigung ist der Winkel der Dachflächen. Eine Spanne wie 20° bis 45° heißt: flacher oder steiler darf das Dach nicht sein. Je steiler das Dach, desto mehr nutzbarer Wohnraum entsteht im Dachgeschoss.
Die Kennzahlen stammen aus dem Entwurf des Bebauungsplans Nr. 102 mit Stand vom 24.02.2026 und sind noch nicht rechtskräftig. Grundflächenzahl 0,4, Geschossflächenzahl 0,6, maximal zwei Vollgeschosse und die offene Bauweise gelten einheitlich in WA 1 bis WA 3. Dachneigung und Höhen sind dagegen nach Teilgebieten gestaffelt: In WA 1 und WA 3 sind geneigte Dächer von 28 bis 45 Grad und eine Traufhöhe bis 4,00 Meter zulässig, in WA 2 geneigte Dächer von 2 bis 45 Grad. Die Firsthöhe richtet sich nach der Dachneigung und beträgt maximal 7,50 Meter bei 2 bis 12 Grad, 8,50 Meter bei 13 bis 27 Grad und 9,50 Meter bei 28 bis 45 Grad. Einzel- und Doppelhäuser sind im gesamten Gebiet zulässig, Hausgruppen nur in WA 2.
Jede Angabe stammt aus einer öffentlichen Quelle und trägt das Datum ihres Belegs.
| Angabe | Wert | Beleg |
|---|---|---|
| Grundstücksgrößen | 350 bis 760 m² | Quelle · 15.07.2026 |
| Planungsstand | Verfahren läuft | Quelle · 15.07.2026 |
| Haustypen | Einfamilienhaus, Doppelhaushälfte, Reihenhaus | Quelle · 15.07.2026 |
| GRZ | 0,4 | Quelle · 15.07.2026 |
| GFZ | 0,6 | Quelle · 15.07.2026 |
| Vollgeschosse max. | 2 | Quelle · 15.07.2026 |
Neueste Quellenmeldung: Juli 2026
Noch nicht. Das Baugebiet Kleinendorf – 2. Erweiterung Holunderweg befindet sich noch in der Planung, eine Grundstücksvergabe gibt es in dieser Phase nicht. Sobald die Stadt Rahden die Vermarktung startet, findest du die Details hier.
Die Grundstücke sind 350 bis 760 m² groß.
Der Bebauungsplan lässt folgende Dachformen zu: geneigte Dächer (28–45°, im WA 2 ab 2°). Die Dachneigung darf höchstens 45 Grad betragen.
Zulässig sind bis zu 2 Vollgeschosse.
Mögliche Hausformen sind Einfamilienhäuser, Doppelhaushälften, Reihenhäuser.
Die Grundflächenzahl (GRZ) beträgt 0,4. Bis zu 40 Prozent der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden.
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