Grundstücksradar für dieses Baugebiet aktivieren
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Für die Fläche sind die Festsetzungen eines Allgemeinen Wohngebietes vorgesehen; geltende Festsetzungen bestehen noch nicht. Das Planverfahren läuft. Der Bebauungsplan ist noch nicht rechtskräftig. Eine Vergabe einzelner Grundstücke ist derzeit nicht amtlich veröffentlicht.
Verfahrensstand: Aufstellungsbeschluss
Der zuletzt dokumentierte Verfahrensschritt ist ein Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Absatz 1 in Verbindung mit § 13a BauGB vom 28.09.2023. Der Geltungsbereich des aufzustellenden Bebauungsplanes Nr. 101 „Sperberweg-Ost“ in Verl weist eine Größe von rund 1,5 Hektar auf. Für die Flächen des Plangebiets besteht bisher kein Bebauungsplan. Der Bebauungsplan wird nach § 13a BauGB als Bebauungsplan der Innenentwicklung aufgestellt. Für die Fläche sind die Festsetzungen eines Allgemeinen Wohngebietes vorgesehen; geltende Festsetzungen bestehen noch nicht.
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Zusammengetragen aus den offiziellen Vergabe- und Vermarktungsunterlagen der Kommune. Verbindlich ist die jeweilige Bekanntmachung der Stadt.
Jede Angabe stammt aus einer öffentlichen Quelle und trägt das Datum ihres Belegs.
| Angabe | Wert | Beleg |
|---|---|---|
| Planungsstand | Verfahren läuft | Quelle · 15.07.2026 |
Neueste Quellenmeldung: Juli 2026
Noch nicht. Das Baugebiet Sperberweg-Ost befindet sich noch in der Planung, eine Grundstücksvergabe gibt es in dieser Phase nicht. Sobald die Stadt Verl die Vermarktung startet, findest du die Details hier.
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