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Versmold

Bebauungsplan „Nördlich Starenstraße“

In Planung Vermarktung angekündigt

Bauwillige können sich bei der Stadt Versmold unverbindlich in eine Interessentenliste eintragen lassen und werden informiert, sobald wieder Grundstücke angeboten werden können. Als möglichen Zeitpunkt der Vermarktung nennt die Stadt Versmold „ab 4. Quartal 2026“. Das Planverfahren läuft. Der Bebauungsplan ist noch nicht rechtskräftig. Die Vergabe ist angekündigt, hat aber noch nicht begonnen.

Verfahrensstand: Aufstellungsbeschluss

Planung und Hintergrund im Detail +
Bald verfügbar. Die Stadt Versmold hat dieses Baugebiet angekündigt, die Vermarktung ist aber noch nicht gestartet. Hier kannst du dich noch nicht bewerben. Ein genauer Vermarktungstermin steht noch nicht fest. Am besten direkt beim Bauamt nachfragen.

Der Bebauungsplan Nr. 082 „Nördlich Starenstraße“ liegt im Versmolder Ortsteil Peckeloh. Parallel läuft die 67. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Versmold. Die Stadtvertretung Versmold hat am 13.03.2025 die Ausweisung einer Wohnbaufläche im Ortsteil Peckeloh beschlossen; der Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 (1) BauGB wurde vom 26.03.2025 bis 03.04.2025 bekannt gemacht. Bauwillige können sich bei der Stadt Versmold unverbindlich in eine Interessentenliste eintragen lassen und werden informiert, sobald wieder Grundstücke angeboten werden können. Als möglichen Zeitpunkt der Vermarktung nennt die Stadt Versmold „ab 4. Quartal 2026“.

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Umfeld & Lage

Ortsteil
Peckeloh

Fakten

Jede Angabe stammt aus einer öffentlichen Quelle und trägt das Datum ihres Belegs.

Angabe Wert Beleg
Vergabestatus Angekündigt Quelle
Planungsstand Verfahren läuft Quelle · 13.03.2025

Neueste Quellenmeldung: Juli 2026

Häufige Fragen zum Baugebiet Bebauungsplan „Nördlich Starenstraße“

Kann ich mich aktuell für ein Grundstück im Baugebiet Bebauungsplan „Nördlich Starenstraße“ bewerben? +

Noch nicht. Die Stadt Versmold hat dieses Baugebiet angekündigt, die Vermarktung ist aber noch nicht gestartet. Ein genauer Vermarktungstermin steht noch nicht fest. Am besten direkt beim Bauamt nachfragen.

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