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Warburg

Triftweg (B-Plan Hohenwepel Nr. 5)

In Planung Baurecht steht seit 2025

Zulässig sind ausschließlich Einzelhäuser in offener Bauweise mit höchstens zwei Wohnungen je Wohngebäude. Der Bebauungsplan ist seit 2025 rechtskräftig. Eine Vergabe einzelner Grundstücke ist derzeit nicht amtlich veröffentlicht.

Verfahrensstand: Satzungsbeschluss

Planung und Hintergrund im Detail +

Der Rat der Hansestadt Warburg hat den Bebauungsplan am 09.10.2025 als Satzung beschlossen; der Satzungsbeschluss wurde am 17.12.2025 ortsüblich bekannt gemacht. Der Bebauungsplan Hohenwepel Nr. 5 „Triftweg“ setzt für den Geltungsbereich ein Allgemeines Wohngebiet fest. Zulässig sind ausschließlich Einzelhäuser in offener Bauweise mit höchstens zwei Wohnungen je Wohngebäude. Der Geltungsbereich ist rund 1,25 Hektar groß und gehört zur Gemarkung Hohenwepel, Flur 2, Flurstück 341. Das Plangebiet liegt am nordwestlichen Ortsrand von Hohenwepel, unmittelbar südlich des Triftwegs, nördlich der Bebauung am Waldweg und westlich der Bebauung am Hellweg.

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Aufbereitung des Bebauungsplans in Alltagssprache. Verbindlich sind die Festsetzungen im Original-Plan.

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Offizielles Dokument der Stadt — wird von der amtlichen Quelle geladen

bis 2
0,4
0,8
Beliebige Dachform
ab 15°
Besondere Festsetzungen
  • Im südlichen Bereich ist eine spezielle Fläche für Müllstandorte vorgesehen.
  • Auf jedem Grundstück ist mindestens ein Baum im Vorgartenbereich zu erhalten oder neu zu pflanzen.
  • Am Rand der Grundstücke sind private Grünflächen festgesetzt.
  • Im nördlichen Bereich ist ein Regenrückhaltebecken als öffentliche Fläche vorgesehen.

Die Mindest-Dachneigung von 15 Grad gilt für Hauptgebäude; für Nebenanlagen trifft der Plan keine Neigungsvorgabe. Eine Obergrenze ist nicht festgesetzt, die Dachform ist frei wählbar.

Umfeld & Lage

Ortsteil
Hohenwepel

Fakten

Jede Angabe stammt aus einer öffentlichen Quelle und trägt das Datum ihres Belegs.

Angabe Wert Beleg
Planungsstand Baurecht steht Quelle · 15.07.2026
Rechtskraft B-Plan 17.12.2025 Quelle · 13.07.2026
GRZ 0,4 Quelle · 14.07.2026
GFZ 0,8 Quelle · 15.07.2026
Vollgeschosse max. 2 Quelle · 15.07.2026

Neueste Quellenmeldung: Juli 2026

Häufige Fragen zum Baugebiet Triftweg (B-Plan Hohenwepel Nr. 5)

Kann ich mich aktuell für ein Grundstück im Baugebiet Triftweg (B-Plan Hohenwepel Nr. 5) bewerben? +

Noch nicht. Das Baugebiet Triftweg (B-Plan Hohenwepel Nr. 5) befindet sich noch in der Planung, eine Grundstücksvergabe gibt es in dieser Phase nicht. Sobald die Stadt Warburg die Vermarktung startet, findest du die Details hier.

Welche Dachformen sind im Baugebiet Triftweg (B-Plan Hohenwepel Nr. 5) erlaubt? +

Der Bebauungsplan lässt folgende Dachformen zu: Beliebige Dachform. Die Dachneigung muss mindestens 15 Grad betragen.

Wie viele Vollgeschosse sind im Baugebiet Triftweg (B-Plan Hohenwepel Nr. 5) möglich? +

Zulässig sind bis zu 2 Vollgeschosse.

Wie viel Grundstücksfläche darf im Baugebiet Triftweg (B-Plan Hohenwepel Nr. 5) bebaut werden? +

Die Grundflächenzahl (GRZ) beträgt 0,4. Bis zu 40 Prozent der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden.

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