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Das Baugebiet Triftweg (B-Plan Hohenwepel Nr. 5) liegt in Hohenwepel in Warburg. Zulässig sind ausschließlich Einzelhäuser in offener Bauweise mit höchstens zwei Wohnungen je Wohngebäude. Der Bebauungsplan ist seit 2025 rechtskräftig.
Verfahrensstand: Rechtskraft
Der Rat der Hansestadt Warburg hat den Bebauungsplan am 09.10.2025 als Satzung beschlossen; der Satzungsbeschluss wurde am 17.12.2025 ortsüblich bekannt gemacht. Der Bebauungsplan Hohenwepel Nr. 5 „Triftweg“ setzt für den Geltungsbereich ein Allgemeines Wohngebiet fest. Zulässig sind ausschließlich Einzelhäuser in offener Bauweise mit höchstens zwei Wohnungen je Wohngebäude. Der Geltungsbereich ist rund 1,25 Hektar groß und gehört zur Gemarkung Hohenwepel, Flur 2, Flurstück 341. Das Plangebiet liegt am nordwestlichen Ortsrand von Hohenwepel, unmittelbar südlich des Triftwegs, nördlich der Bebauung am Waldweg und westlich der Bebauung am Hellweg. Quelle zur Beschreibung
Hinweis zur Lage: Der markierte Punkt ist eine Näherung. Das Baugebiet liegt innerhalb des eingezeichneten Bereichs in Warburg.
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Grundstücke und Bewerbung
Uns liegen derzeit keine bestätigten Angaben zum Bewerbungsverfahren vor.
Der Steckbrief bündelt verifizierte, öffentlich belegte Eckdaten zu Triftweg (B-Plan Hohenwepel Nr. 5) in einer klaren, gut lesbaren Ausgabe. Grundlage sind die hinterlegten Originalquellen. Du bekommst wichtige Festsetzungen und den aktuellen Planungsstand verständlich erklärt. Der Steckbrief trifft keine Aussage zur Verfügbarkeit oder Vergabe.
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Aufbereitung des Bebauungsplans in Alltagssprache. Verbindlich sind die Festsetzungen im Original-Plan.
Amtliches Dokument der Kommune
Hier sind bis zu zwei Vollgeschosse erlaubt, also Erdgeschoss plus Obergeschoss. Das ist der typische Rahmen für Stadtvillen und klassische Einfamilienhäuser. Ein Vollgeschoss ist eine Etage in voller Raumhöhe. Ein ausgebautes Dachgeschoss zählt oft nicht mit, wenn es niedriger ist. Die Details regelt der Plan.
Die Grundflächenzahl (GRZ) sagt, wie viel deines Grundstücks überbaut werden darf. GRZ 0,4 heißt: 40 Prozent der Grundstücksfläche. Bei einem 500 m² großen Grundstück sind das 200 m². Garage, Zufahrt und Terrasse zählen teilweise mit, dafür erlaubt der Plan meist einen Zuschlag.
Die Geschossflächenzahl (GFZ) gibt die zulässige Geschossfläche im Verhältnis zur Grundstücksfläche an. GFZ 0,8 bedeutet bei einem 500 m² großen Grundstück bis zu 400 m² anrechenbare Geschossfläche. Gemessen wird grundsätzlich nach den Außenmaßen aller Vollgeschosse. Das ist nicht die Wohnfläche. Zusätzliche Festsetzungen des Bebauungsplans sind zu beachten.
Der Plan bestimmt, welche Dachformen erlaubt sind, damit das Baugebiet ein einheitliches Bild bekommt. Das Satteldach hat zwei geneigte Flächen, das Walmdach vier, das Pultdach eine und das Flachdach keine. Die Dachform entscheidet mit, wie dein Haus aussieht und ob das Dachgeschoss als Wohnraum taugt.
Die Dachneigung ist der Winkel der Dachflächen. Eine Spanne wie 20° bis 45° heißt: flacher oder steiler darf das Dach nicht sein. Je steiler das Dach, desto mehr nutzbarer Wohnraum entsteht im Dachgeschoss.
Auf jedem Grundstück ist mindestens ein Baum im Vorgartenbereich zu erhalten oder neu zu pflanzen.
Am Rand der Grundstücke sind private Grünflächen festgesetzt.
Im südlichen Bereich ist eine spezielle Fläche für Müllstandorte vorgesehen.
Im nördlichen Bereich ist ein Regenrückhaltebecken als öffentliche Fläche vorgesehen.
Die Mindest-Dachneigung von 15 Grad gilt für Hauptgebäude; für Nebenanlagen trifft der Plan keine Neigungsvorgabe. Eine Obergrenze ist nicht festgesetzt, die Dachform ist frei wählbar. Amtliche Quelle zu diesen Hinweisen
Jede Angabe stammt aus einer öffentlichen Quelle der Kommune.
Das Baurecht steht. Zu einer öffentlichen Vergabe liegen uns keine Angaben vor, am besten direkt beim Bauamt der Stadt Warburg nachfragen.
Der Bebauungsplan lässt folgende Dachformen zu: Beliebige Dachform. Die Dachneigung muss mindestens 15 Grad betragen.
Zulässig sind bis zu 2 Vollgeschosse.
Die Grundflächenzahl (GRZ) beträgt 0,4. Bis zu 40 Prozent der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden.
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