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Zulässig sind ausschließlich Einzelhäuser in offener Bauweise mit höchstens zwei Wohnungen je Wohngebäude. Der Bebauungsplan ist seit 2025 rechtskräftig. Eine Vergabe einzelner Grundstücke ist derzeit nicht amtlich veröffentlicht.
Verfahrensstand: Satzungsbeschluss
Der Rat der Hansestadt Warburg hat den Bebauungsplan am 09.10.2025 als Satzung beschlossen; der Satzungsbeschluss wurde am 17.12.2025 ortsüblich bekannt gemacht. Der Bebauungsplan Hohenwepel Nr. 5 „Triftweg“ setzt für den Geltungsbereich ein Allgemeines Wohngebiet fest. Zulässig sind ausschließlich Einzelhäuser in offener Bauweise mit höchstens zwei Wohnungen je Wohngebäude. Der Geltungsbereich ist rund 1,25 Hektar groß und gehört zur Gemarkung Hohenwepel, Flur 2, Flurstück 341. Das Plangebiet liegt am nordwestlichen Ortsrand von Hohenwepel, unmittelbar südlich des Triftwegs, nördlich der Bebauung am Waldweg und westlich der Bebauung am Hellweg.
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Zusammengetragen aus den offiziellen Vergabe- und Vermarktungsunterlagen der Kommune. Verbindlich ist die jeweilige Bekanntmachung der Stadt.
Aufbereitung des Bebauungsplans in Alltagssprache. Verbindlich sind die Festsetzungen im Original-Plan.
Offizielles Dokument der Stadt — wird von der amtlichen Quelle geladen
Hier sind bis zu zwei Vollgeschosse erlaubt, also Erdgeschoss plus Obergeschoss. Das ist der typische Rahmen für Stadtvillen und klassische Einfamilienhäuser. Ein Vollgeschoss ist eine Etage in voller Raumhöhe. Ein ausgebautes Dachgeschoss zählt oft nicht mit, wenn es niedriger ist. Die Details regelt der Plan.
Die Grundflächenzahl (GRZ) sagt, wie viel deines Grundstücks überbaut werden darf. GRZ 0,4 heißt: 40 Prozent der Grundstücksfläche. Bei einem 500 m² großen Grundstück sind das 200 m². Garage, Zufahrt und Terrasse zählen teilweise mit, dafür erlaubt der Plan meist einen Zuschlag.
Die Geschossflächenzahl (GFZ) begrenzt die Wohnfläche über alle Etagen zusammen, gemessen an der Grundstücksfläche. GFZ 0,8 heißt: Bei einem 500 m² großen Grundstück darf die Summe aller Geschossflächen etwa 400 m² betragen, verteilt auf alle Vollgeschosse.
Der Plan bestimmt, welche Dachformen erlaubt sind, damit das Baugebiet ein einheitliches Bild bekommt. Das Satteldach hat zwei geneigte Flächen, das Walmdach vier, das Pultdach eine und das Flachdach keine. Die Dachform entscheidet mit, wie dein Haus aussieht und ob das Dachgeschoss als Wohnraum taugt.
Die Dachneigung ist der Winkel der Dachflächen. Eine Spanne wie 20° bis 45° heißt: flacher oder steiler darf das Dach nicht sein. Je steiler das Dach, desto mehr nutzbarer Wohnraum entsteht im Dachgeschoss.
Die Mindest-Dachneigung von 15 Grad gilt für Hauptgebäude; für Nebenanlagen trifft der Plan keine Neigungsvorgabe. Eine Obergrenze ist nicht festgesetzt, die Dachform ist frei wählbar.
Jede Angabe stammt aus einer öffentlichen Quelle und trägt das Datum ihres Belegs.
| Angabe | Wert | Beleg |
|---|---|---|
| Planungsstand | Baurecht steht | Quelle · 15.07.2026 |
| Rechtskraft B-Plan | 17.12.2025 | Quelle · 13.07.2026 |
| GRZ | 0,4 | Quelle · 14.07.2026 |
| GFZ | 0,8 | Quelle · 15.07.2026 |
| Vollgeschosse max. | 2 | Quelle · 15.07.2026 |
Neueste Quellenmeldung: Juli 2026
Noch nicht. Das Baugebiet Triftweg (B-Plan Hohenwepel Nr. 5) befindet sich noch in der Planung, eine Grundstücksvergabe gibt es in dieser Phase nicht. Sobald die Stadt Warburg die Vermarktung startet, findest du die Details hier.
Der Bebauungsplan lässt folgende Dachformen zu: Beliebige Dachform. Die Dachneigung muss mindestens 15 Grad betragen.
Zulässig sind bis zu 2 Vollgeschosse.
Die Grundflächenzahl (GRZ) beträgt 0,4. Bis zu 40 Prozent der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden.
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