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Triftweg (B-Plan Hohenwepel Nr. 5) Warburg

Baurecht steht seit 2025

Das Baugebiet Triftweg (B-Plan Hohenwepel Nr. 5) liegt in Hohenwepel in Warburg. Zulässig sind ausschließlich Einzelhäuser in offener Bauweise mit höchstens zwei Wohnungen je Wohngebäude. Der Bebauungsplan ist seit 2025 rechtskräftig.

Verfahrensstand: Rechtskraft

Planung und Hintergrund im Detail +

Der Rat der Hansestadt Warburg hat den Bebauungsplan am 09.10.2025 als Satzung beschlossen; der Satzungsbeschluss wurde am 17.12.2025 ortsüblich bekannt gemacht. Der Bebauungsplan Hohenwepel Nr. 5 „Triftweg“ setzt für den Geltungsbereich ein Allgemeines Wohngebiet fest. Zulässig sind ausschließlich Einzelhäuser in offener Bauweise mit höchstens zwei Wohnungen je Wohngebäude. Der Geltungsbereich ist rund 1,25 Hektar groß und gehört zur Gemarkung Hohenwepel, Flur 2, Flurstück 341. Das Plangebiet liegt am nordwestlichen Ortsrand von Hohenwepel, unmittelbar südlich des Triftwegs, nördlich der Bebauung am Waldweg und westlich der Bebauung am Hellweg. Quelle zur Beschreibung

Hinweis zur Lage: Der markierte Punkt ist eine Näherung. Das Baugebiet liegt innerhalb des eingezeichneten Bereichs in Warburg.

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Titelseite des aktuellen Steckbriefs zum Baugebiet Triftweg (B-Plan Hohenwepel Nr. 5) in Warburg 5 Seiten · PDF

Triftweg (B-Plan Hohenwepel Nr. 5) kompakt und verständlich

Der Steckbrief bündelt verifizierte, öffentlich belegte Eckdaten zu Triftweg (B-Plan Hohenwepel Nr. 5) in einer klaren, gut lesbaren Ausgabe. Grundlage sind die hinterlegten Originalquellen. Du bekommst wichtige Festsetzungen und den aktuellen Planungsstand verständlich erklärt. Der Steckbrief trifft keine Aussage zur Verfügbarkeit oder Vergabe.

  • Planung, Lage und wichtige Eckdaten kompakt erklärt
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Was darfst du hier bauen?

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Amtliches Dokument der Kommune

bis 2
0,4
0,8
Beliebige Dachform
ab 15°

Weitere Regeln für das Bauen

Garten, Begrünung und Zäune 2 Regeln
  • Auf jedem Grundstück ist mindestens ein Baum im Vorgartenbereich zu erhalten oder neu zu pflanzen.

  • Am Rand der Grundstücke sind private Grünflächen festgesetzt.

Weitere Vorgaben 2 Regeln
  • Im südlichen Bereich ist eine spezielle Fläche für Müllstandorte vorgesehen.

  • Im nördlichen Bereich ist ein Regenrückhaltebecken als öffentliche Fläche vorgesehen.

Die Mindest-Dachneigung von 15 Grad gilt für Hauptgebäude; für Nebenanlagen trifft der Plan keine Neigungsvorgabe. Eine Obergrenze ist nicht festgesetzt, die Dachform ist frei wählbar. Amtliche Quelle zu diesen Hinweisen

Umfeld & Lage

Ortsteil
Hohenwepel

Fakten

Jede Angabe stammt aus einer öffentlichen Quelle der Kommune.

Angabe Wert
Planungsstand Baurecht steht Quelle
Rechtskraft B-Plan 17.12.2025 Quelle
GRZ 0,4 Quelle
GFZ 0,8 Quelle
Vollgeschosse max. 2 Quelle

Häufige Fragen zum Baugebiet Triftweg (B-Plan Hohenwepel Nr. 5)

Kann ich mich aktuell für ein Grundstück im Baugebiet Triftweg (B-Plan Hohenwepel Nr. 5) bewerben? +

Das Baurecht steht. Zu einer öffentlichen Vergabe liegen uns keine Angaben vor, am besten direkt beim Bauamt der Stadt Warburg nachfragen.

Welche Dachformen sind im Baugebiet Triftweg (B-Plan Hohenwepel Nr. 5) erlaubt? +

Der Bebauungsplan lässt folgende Dachformen zu: Beliebige Dachform. Die Dachneigung muss mindestens 15 Grad betragen.

Wie viele Vollgeschosse sind im Baugebiet Triftweg (B-Plan Hohenwepel Nr. 5) möglich? +

Zulässig sind bis zu 2 Vollgeschosse.

Wie viel Grundstücksfläche darf im Baugebiet Triftweg (B-Plan Hohenwepel Nr. 5) bebaut werden? +

Die Grundflächenzahl (GRZ) beträgt 0,4. Bis zu 40 Prozent der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden.

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