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Im Baugebiet Blotenberg in Werther (Westf.) werden Grundstücke für Einfamilienhäuser und Doppelhaushälften vermarktet. Fünf freie Grundstücke befinden sich derzeit in der Vermarktung. Der Bebauungsplan ist seit 2020 rechtskräftig.
Verfahrensstand: Vergabe gestartet
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Zusammengetragen aus den offiziellen Vergabe- und Vermarktungsunterlagen der Kommune. Verbindlich ist die jeweilige Bekanntmachung der Stadt.
Der Steckbrief bündelt verifizierte, öffentlich belegte Eckdaten zu Blotenberg in einer klaren, gut lesbaren Ausgabe. Grundlage sind die hinterlegten Originalquellen. Du bekommst wichtige Festsetzungen und den aktuellen Planungsstand verständlich erklärt. Der Steckbrief trifft keine Aussage zur Verfügbarkeit oder Vergabe.
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Aufbereitung des Bebauungsplans in Alltagssprache. Verbindlich sind die Festsetzungen im Original-Plan.
Offizielles Dokument der Stadt — wird von der amtlichen Quelle geladen
Für die amtlich vermarkteten Grundstücke sind höchstens zwei Vollgeschosse, eine GRZ von 0,4 und eine GFZ von 0,8 vorgesehen. Zulässig sind Satteldächer und vertikal versetzte Satteldächer. Je nach Grundstücksgruppe gelten Dachneigungen von 38 bis 42 Grad oder 38 bis 45 Grad. Die maximale Firsthöhe beträgt 9,50 Meter. Für die maximale Traufhöhe gelten je nach Grundstücksgruppe 4,50 Meter oder 4,80 Meter.
Hier sind bis zu zwei Vollgeschosse erlaubt, also Erdgeschoss plus Obergeschoss. Das ist der typische Rahmen für Stadtvillen und klassische Einfamilienhäuser. Ein Vollgeschoss ist eine Etage in voller Raumhöhe. Ein ausgebautes Dachgeschoss zählt oft nicht mit, wenn es niedriger ist. Die Details regelt der Plan.
Die Grundflächenzahl (GRZ) sagt, wie viel deines Grundstücks überbaut werden darf. GRZ 0,4 heißt: 40 Prozent der Grundstücksfläche. Bei einem 500 m² großen Grundstück sind das 200 m². Garage, Zufahrt und Terrasse zählen teilweise mit, dafür erlaubt der Plan meist einen Zuschlag.
Die Geschossflächenzahl (GFZ) begrenzt die Wohnfläche über alle Etagen zusammen, gemessen an der Grundstücksfläche. GFZ 0,8 heißt: Bei einem 500 m² großen Grundstück darf die Summe aller Geschossflächen etwa 400 m² betragen, verteilt auf alle Vollgeschosse.
Der Plan bestimmt, welche Dachformen erlaubt sind, damit das Baugebiet ein einheitliches Bild bekommt. Das Satteldach hat zwei geneigte Flächen, das Walmdach vier, das Pultdach eine und das Flachdach keine. Die Dachform entscheidet mit, wie dein Haus aussieht und ob das Dachgeschoss als Wohnraum taugt.
Die Dachneigung ist der Winkel der Dachflächen. Eine Spanne wie 20° bis 45° heißt: flacher oder steiler darf das Dach nicht sein. Je steiler das Dach, desto mehr nutzbarer Wohnraum entsteht im Dachgeschoss.
Der First ist die oberste Kante des Dachs. Die maximale Firsthöhe begrenzt also, wie hoch dein Haus insgesamt werden darf. Gemessen wird ab einer im Plan festgelegten Bezugshöhe, meist der Straße oder dem natürlichen Gelände.
Die Traufe ist die untere Dachkante, dort endet die Fassade und das Dach beginnt. Die maximale Traufhöhe begrenzt damit die Höhe der Außenwand. Zusammen mit der Firsthöhe ergibt sich, wie viel Platz im Dachgeschoss möglich ist.
Für die Grundstücke 1a bis 13 gelten Satteldächer oder vertikal versetzte Satteldächer mit 38 bis 42 Grad. Für die Grundstücke 14 bis 34b gelten dieselben Dachformen mit 38 bis 45 Grad. Die Werte beziehen sich auf die amtlich vermarkteten Grundstücke für Einfamilienhäuser und Doppelhaushälften.
Jede Angabe stammt aus einer öffentlichen Quelle und trägt das Datum ihres Belegs.
| Angabe | Wert | Beleg |
|---|---|---|
| Vergabestatus | Offen | Quelle · 17.07.2026 |
| Bewerbungsfrist bis | 31.08.2026 | Quelle · 14.07.2026 |
| Planungsstand | Baurecht steht | Quelle · 13.07.2026 |
| Rechtskraft B-Plan | 14.11.2020 | Quelle · 13.07.2026 |
| Haustypen | Einfamilienhaus, Doppelhaushälfte | Quelle · 14.07.2026 |
| GRZ | 0,4 | Quelle · 14.07.2026 |
| GFZ | 0,8 | Quelle · 14.07.2026 |
| Vollgeschosse max. | 2 | Quelle · 14.07.2026 |
| Vergabeverfahren | Vergabe nach den vom Rat beschlossenen Kriterien, nicht nach dem Windhundprinzip | Quelle · 14.07.2026 |
Neueste Quellenmeldung: Juli 2026
Ja. Die Vergabe im Baugebiet Blotenberg ist aktuell offen. Ansprechpartner und Bewerbungsmodalitäten stehen auf der offiziellen Vergabeseite der Stadt Werther (Westf.).
Vergabe nach den vom Rat beschlossenen Kriterien, nicht nach dem Windhundprinzip.
Der Bebauungsplan lässt folgende Dachformen zu: Satteldach, vertikal versetztes Satteldach. Die Dachneigung muss zwischen 38 und 45 Grad liegen.
Zulässig sind bis zu 2 Vollgeschosse.
Mögliche Hausformen sind Einfamilienhäuser, Doppelhaushälften.
Die Grundflächenzahl (GRZ) beträgt 0,4. Bis zu 40 Prozent der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden.
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