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Wohnquartier Bielefelder Süden (Schillinggelände) ist ein Baugebiet in Bielefeld. Geplant sind 130 bis 150 Wohneinheiten, davon rund 80 bis 100 für Familien mit Kindern (Angabe in Wohneinheiten, nicht in Grundstücken). 2005 wurden die alten Industriegebäude abgebrochen, danach wurde der Boden saniert. Der Bebauungsplan ist seit 2020 rechtskräftig.
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Grundstücke und Bewerbung
Uns liegen derzeit keine bestätigten Angaben zum Bewerbungsverfahren vor.
Aufbereitung des Bebauungsplans in Alltagssprache. Verbindlich sind die Festsetzungen im Original-Plan.
Amtliches Dokument der Kommune
Ergänzende Regeln der Wohngebiete: In WA1 bis WA6 darf die Grundfläche durch Garagen, Stellplätze und Zufahrten, Nebenanlagen sowie unterirdische bauliche Anlagen bis zu einer GRZ von 0,6 überschritten werden. In WA1 bis WA4 sowie WA7 und WA8 ist oberhalb der festgesetzten Vollgeschossgrenze ein weiteres Staffelgeschoss zulässig, wenn es bei 2,30 m lichter Höhe weniger als drei Viertel der Grundfläche des darunterliegenden Geschosses umfasst. Zur erschließenden Verkehrsfläche muss dieses Geschoss mindestens 1,0 m zurückspringen. In den Allgemeinen Wohngebieten sind farbige Putzfassaden sowie Fassadenteile aus Holz oder Tafelelementen zulässig. Für Farben, Nebenanlagen und weitere Gestaltungsdetails gelten zusätzliche Festsetzungen des Originalplans.
Der Plan bestimmt, welche Dachformen erlaubt sind, damit das Baugebiet ein einheitliches Bild bekommt. Das Satteldach hat zwei geneigte Flächen, das Walmdach vier, das Pultdach eine und das Flachdach keine. Die Dachform entscheidet mit, wie dein Haus aussieht und ob das Dachgeschoss als Wohnraum taugt.
Offene Bauweise heißt: Die Häuser halten seitlichen Abstand zur Grundstücksgrenze, als Einzelhaus, Doppelhaus oder kurze Hausgruppe. Bei geschlossener Bauweise wird direkt an die Grenze gebaut, wie in Reihenhauszeilen. Eine abweichende Bauweise definiert der Plan selbst.
Stellplätze in MU1, MU3 und MU4: innerhalb der Baugrenzen als Garagengeschoss unterhalb des ersten Vollgeschosses oder im Erdgeschoss zulässig. Außerhalb der Baugrenzen in MU1, MU3, MU4 und MU6 nur in den umgrenzten Stellplatzflächen
In MU5 sind geschlossene Garagen nur innerhalb der Baugrenzen zulässig. Stellplätze und Carports dürfen auch in den umgrenzten Stellplatzflächen liegen
Begrünung der Stellplätze: je angefangene drei ebenerdige Stellplätze ein standortgerechter, stadtklimafester Laubbaum als Hochstamm mit Stammumfang 16–18 cm. Dauerhaft erhalten, fachgerecht pflegen und Abgänge ersetzen. Die Anpflanzung ist in baulicher Einheit mit der Herstellung der Stellplatzanlagen vorzunehmen
Flachdächer sind extensiv zu begrünen. Gauben und Zwerchhäuser sind ausschließlich in MU5 zulässig. Auf Flachdächern sind aufgeständerte Photovoltaik- und Solarthermieanlagen zulässig. Satellitenempfangsanlagen sind ausschließlich an Fassaden zulässig
Einfriedungen: heimische Hecken bis 1,80 m. Trockenmauern, Natursteinmauern und Staketenzäune aus Holz bis 1,20 m. Die vorhandene etwa 2,00 m hohe Mauer entlang der Paderborner Straße auf den Flurstücken 1210, 390 und 1232, Flur 13, ist dauerhaft zu erhalten und bei Abgang als Gesamtensemble wiederherzustellen
Freiflächen, die weder notwendigen Stellplätzen und Nebenanlagen noch Zufahrten und Wegen dienen, bleiben unversiegelt und werden gärtnerisch angelegt. Schottergärten und pflanzenarme Steinflächen sind unzulässig. Notwendige Stellplatz-, Zufahrts- und Wegeflächen sind mit versickerungsfähigem Pflaster, Rasengittersteinen oder Schotterrasen auszuführen
Geländehöhen sind an Nachbargrundstücke und angrenzende Verkehrsflächen anzupassen. Der geregelte Niederschlagswasserabfluss zur zugeordneten Versickerungseinrichtung muss gesichert sein
Abweichungen von den örtlichen Bauvorschriften können zugelassen werden, wenn sie mit deren Zielsetzung vereinbar sind. Weitere Lärm-, Pflanz-, Erschließungs- und Gestaltungsvorgaben sowie die genaue Flächenzuordnung stehen in der 1. Änderung.
Die folgenden Angaben gelten für die MU-Gebiete im Geltungsbereich der 1. Änderung, nicht pauschal für die WA-Wohngebiete
Dächer: Walm- und Krüppelwalmdächer sowie gegeneinander versetzte Pultdächer sind unzulässig. Aneinandergebaute Gebäude und Hausgruppen müssen einheitliche Dachform und Dachneigung haben. Nebenanlagen sind mit Flachdach auszuführen
Wohngebiete des Ursprungsplans: WA1 bis WA3 höchstens zwei Vollgeschosse, GRZ 0,4 und GFZ 0,8. WA4 höchstens drei Vollgeschosse, GRZ 0,4 und GFZ 1,2. WA5 höchstens drei Vollgeschosse, GRZ 0,4 und GFZ 1,0. WA6 höchstens vier Vollgeschosse, GRZ 0,4 und GFZ 1,2. WA7 höchstens zwei Vollgeschosse, GRZ 0,6 und GFZ 0,8. WA8 höchstens drei Vollgeschosse, GRZ 0,6 und GFZ 1,3. Ergänzende Staffelgeschoss- und Anrechnungsregeln sind zu beachten. Diese Werte gelten für die benannten WA-Teilflächen. Für die MU-Teilflächen entlang der Paderborner Straße ist die 1. Änderung gesondert zu berücksichtigen. Eine einzige GRZ für das gesamte Gebiet bildet die Festsetzungen nicht ab. Amtliche Quelle zu diesen Hinweisen
Jede Angabe stammt aus einer öffentlichen Quelle der Kommune.
Das Baurecht steht. Zu einer öffentlichen Vergabe liegen uns keine Angaben vor, am besten direkt beim Bauamt der Stadt Bielefeld nachfragen.
Der Bebauungsplan lässt folgende Dachformen zu: Allgemeine Wohngebiete (WA): Flachdach bis 3°, flach geneigtes Pultdach bis 15° und flach geneigtes Satteldach bis 25°. Urbane Gebiete (MU): Flachdach bis 3° oder Pultdach bis 25°..
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