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Nach dem Vorentwurf vom 22.08.2025 können voraussichtlich 52 Grundstücke für freistehende Einfamilienhäuser sowie 4 Baugrundstücke für Kettenhäuser bereitgestellt werden; beim Geschosswohnungsbau sind insgesamt bis zu 13 Mehrfamilienhäuser mit 6 bis 8 Wohneinheiten möglich. Die Überlegungen stehen noch ganz am Anfang. Ein verbindlicher Bebauungsplan liegt noch nicht vor. Eine Vergabe einzelner Grundstücke ist derzeit nicht amtlich veröffentlicht.
Verfahrensstand: Planungsabsicht (FNP)
Der Bebauungsplan Nr. 62 trägt in Planzeichnung und Begründung vom 22.08.2025 den Verfahrensstand „Vorentwurf"; auf dieser Grundlage soll die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB erst eingeleitet werden, und die Verfahrensvermerke der Planurkunde zu Aufstellungsbeschluss, frühzeitiger Beteiligung, Offenlage, Satzungsbeschluss und Inkrafttreten sind sämtlich unausgefüllt. Die Gemeinde Borchen hat die bisher landwirtschaftlich genutzte Fläche erworben, mit dem Ziel, diese als neues Wohngebiet zu erschließen. Im rechtswirksamen Flächennutzungsplan der Gemeinde Borchen ist das Plangebiet derzeit vollumfänglich als Flächen für die Landwirtschaft dargestellt; mit der 55. Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren gem. § 8 (3) BauGB sollen die zu überbauenden Flächen als Wohnbauflächen dargestellt werden. Nach dem Vorentwurf vom 22.08.2025 können voraussichtlich 52 Grundstücke für freistehende Einfamilienhäuser sowie 4 Baugrundstücke für Kettenhäuser bereitgestellt werden; beim Geschosswohnungsbau sind insgesamt bis zu 13 Mehrfamilienhäuser mit 6 bis 8 Wohneinheiten möglich. Geplant ist nach dem Vorentwurf ein Nutzungsmix aus Einfamilienhäusern (freistehend, Doppelhäuser, Kettenhäuser) und Geschosswohnungsbau. Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 62 „Über'm Kösterberg II" soll im Ortsteil Kirchborchen der Gemeinde Borchen ein rund 6,3 Hektar großes Wohngebiet am östlichen Ortsrand entwickelt werden.
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Zusammengetragen aus den offiziellen Vergabe- und Vermarktungsunterlagen der Kommune. Verbindlich ist die jeweilige Bekanntmachung der Stadt.
Aufbereitung des Bebauungsplans in Alltagssprache. Verbindlich sind die Festsetzungen im Original-Plan.
Offizielles Dokument der Stadt — wird von der amtlichen Quelle geladen
Jede Angabe stammt aus einer öffentlichen Quelle und trägt das Datum ihres Belegs.
| Angabe | Wert | Beleg |
|---|---|---|
| Planungsstand | Verfahren läuft | Quelle · 24.09.2025 |
Neueste Quellenmeldung: Juli 2026
Noch nicht. Das Baugebiet Bebauungsplan Nr. 62 "Über'm Kösterberg II" befindet sich noch in der Planung, eine Grundstücksvergabe gibt es in dieser Phase nicht. Sobald die Stadt Borchen die Vermarktung startet, findest du die Details hier.
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