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Zum Baugebiet Endebutt in Enger liegen amtliche Informationen vor. Der Bebauungsplan ist seit 2024 rechtskräftig. Eine Vergabe einzelner Grundstücke ist derzeit nicht amtlich veröffentlicht.
Verfahrensstand: Satzungsbeschluss
Der Bebauungsplan Nr. 96 „Endebutt“ der Widukindstadt Enger ist am 05.03.2024 rechtsverbindlich geworden. Der Rat der Widukindstadt Enger hat den Bebauungsplan Nr. 96 „Endebutt“ am 15.02.2024 als Satzung beschlossen. Der Bebauungsplan Nr. 96 „Endebutt“ ist als Erstaufstellung aufgestellt worden. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 96 „Endebutt“ umfasst eine Fläche von 0,72 ha.
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Zusammengetragen aus den offiziellen Vergabe- und Vermarktungsunterlagen der Kommune. Verbindlich ist die jeweilige Bekanntmachung der Stadt.
Aufbereitung des Bebauungsplans in Alltagssprache. Verbindlich sind die Festsetzungen im Original-Plan.
Offizielles Dokument der Stadt — wird von der amtlichen Quelle geladen
Hier sind bis zu zwei Vollgeschosse erlaubt, also Erdgeschoss plus Obergeschoss. Das ist der typische Rahmen für Stadtvillen und klassische Einfamilienhäuser. Ein Vollgeschoss ist eine Etage in voller Raumhöhe. Ein ausgebautes Dachgeschoss zählt oft nicht mit, wenn es niedriger ist. Die Details regelt der Plan.
Die Grundflächenzahl (GRZ) sagt, wie viel deines Grundstücks überbaut werden darf. GRZ 0,4 heißt: 40 Prozent der Grundstücksfläche. Bei einem 500 m² großen Grundstück sind das 200 m². Garage, Zufahrt und Terrasse zählen teilweise mit, dafür erlaubt der Plan meist einen Zuschlag.
Die Geschossflächenzahl (GFZ) begrenzt die Wohnfläche über alle Etagen zusammen, gemessen an der Grundstücksfläche. GFZ 0,8 heißt: Bei einem 500 m² großen Grundstück darf die Summe aller Geschossflächen etwa 400 m² betragen, verteilt auf alle Vollgeschosse.
Die Dachneigung ist der Winkel der Dachflächen. Eine Spanne wie 20° bis 45° heißt: flacher oder steiler darf das Dach nicht sein. Je steiler das Dach, desto mehr nutzbarer Wohnraum entsteht im Dachgeschoss.
Der Bebauungsplan teilt das Gebiet in mehrere Wohnbereiche ein. „WA“ steht für „Allgemeines Wohngebiet“. Die Zahl bezeichnet den jeweiligen Teilbereich, für den eigene Regeln gelten.
Offene Bauweise heißt: Die Häuser halten seitlichen Abstand zur Grundstücksgrenze, als Einzelhaus, Doppelhaus oder kurze Hausgruppe. Bei geschlossener Bauweise wird direkt an die Grenze gebaut, wie in Reihenhauszeilen. Eine abweichende Bauweise definiert der Plan selbst.
Die Festsetzungen unterscheiden sich je Teilgebiet: Im WA1 sind nur Hausgruppen mit versetzten Pultdächern und einer Dachneigung von 25° bis 45° zulässig, im WA2 nur Einzel- und Doppelhäuser mit Sattel- oder Walmdächern und einer Dachneigung von 10° bis 35°. GRZ 0,4, GFZ 0,8 und maximal zwei Vollgeschosse gelten in beiden Allgemeinen Wohngebieten.
Jede Angabe stammt aus einer öffentlichen Quelle und trägt das Datum ihres Belegs.
| Angabe | Wert | Beleg |
|---|---|---|
| Planungsstand | Baurecht steht | Quelle · 15.07.2026 |
| Rechtskraft B-Plan | 05.03.2024 | Quelle · 13.07.2026 |
| Haustypen | Doppelhaushälfte, Reihenhaus | Quelle · 14.07.2026 |
| GRZ | 0,4 | Quelle · 14.07.2026 |
| GFZ | 0,8 | Quelle · 15.07.2026 |
| Vollgeschosse max. | 2 | Quelle · 14.07.2026 |
Neueste Quellenmeldung: Juli 2026
Noch nicht. Das Baugebiet Endebutt befindet sich noch in der Planung, eine Grundstücksvergabe gibt es in dieser Phase nicht. Sobald die Stadt Enger die Vermarktung startet, findest du die Details hier.
Die Dachneigung muss zwischen 10 und 45 Grad liegen.
Zulässig sind bis zu 2 Vollgeschosse.
Mögliche Hausformen sind Doppelhaushälften, Reihenhäuser.
Die Grundflächenzahl (GRZ) beträgt 0,4. Bis zu 40 Prozent der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden.
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