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Endebutt ist ein Baugebiet in Enger. Der Bebauungsplan ist seit 2024 rechtskräftig. Je nach Teilbereich sind Doppelhaushälften und Reihenhäuser vorgesehen.
Verfahrensstand: Rechtskraft
Der Bebauungsplan Nr. 96 „Endebutt“ der Widukindstadt Enger ist am 05.03.2024 rechtsverbindlich geworden. Der Rat der Widukindstadt Enger hat den Bebauungsplan Nr. 96 „Endebutt“ am 15.02.2024 als Satzung beschlossen. Der Bebauungsplan Nr. 96 „Endebutt“ ist als Erstaufstellung aufgestellt worden. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 96 „Endebutt“ umfasst eine Fläche von 0,72 ha. Quelle zur Beschreibung
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Grundstücke und Bewerbung
Uns liegen derzeit keine bestätigten Angaben zum Bewerbungsverfahren vor.
Der Steckbrief bündelt verifizierte, öffentlich belegte Eckdaten zu Endebutt in einer klaren, gut lesbaren Ausgabe. Grundlage sind die hinterlegten Originalquellen. Du bekommst wichtige Festsetzungen und den aktuellen Planungsstand verständlich erklärt. Der Steckbrief trifft keine Aussage zur Verfügbarkeit oder Vergabe.
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Aufbereitung des Bebauungsplans in Alltagssprache. Verbindlich sind die Festsetzungen im Original-Plan.
Amtliches Dokument der Kommune
Hier sind bis zu zwei Vollgeschosse erlaubt, also Erdgeschoss plus Obergeschoss. Das ist der typische Rahmen für Stadtvillen und klassische Einfamilienhäuser. Ein Vollgeschoss ist eine Etage in voller Raumhöhe. Ein ausgebautes Dachgeschoss zählt oft nicht mit, wenn es niedriger ist. Die Details regelt der Plan.
Die Grundflächenzahl (GRZ) sagt, wie viel deines Grundstücks überbaut werden darf. GRZ 0,4 heißt: 40 Prozent der Grundstücksfläche. Bei einem 500 m² großen Grundstück sind das 200 m². Garage, Zufahrt und Terrasse zählen teilweise mit, dafür erlaubt der Plan meist einen Zuschlag.
Die Geschossflächenzahl (GFZ) gibt die zulässige Geschossfläche im Verhältnis zur Grundstücksfläche an. GFZ 0,8 bedeutet bei einem 500 m² großen Grundstück bis zu 400 m² anrechenbare Geschossfläche. Gemessen wird grundsätzlich nach den Außenmaßen aller Vollgeschosse. Das ist nicht die Wohnfläche. Zusätzliche Festsetzungen des Bebauungsplans sind zu beachten.
Die Dachneigung ist der Winkel der Dachflächen. Eine Spanne wie 20° bis 45° heißt: flacher oder steiler darf das Dach nicht sein. Je steiler das Dach, desto mehr nutzbarer Wohnraum entsteht im Dachgeschoss.
Der Bebauungsplan teilt das Gebiet in mehrere Wohnbereiche ein. „WA“ steht für „Allgemeines Wohngebiet“. Die Zahl bezeichnet den jeweiligen Teilbereich, für den eigene Regeln gelten.
Offene Bauweise heißt: Die Häuser halten seitlichen Abstand zur Grundstücksgrenze, als Einzelhaus, Doppelhaus oder kurze Hausgruppe. Bei geschlossener Bauweise wird direkt an die Grenze gebaut, wie in Reihenhauszeilen. Eine abweichende Bauweise definiert der Plan selbst.
Die Festsetzungen unterscheiden sich je Teilgebiet: Im WA1 sind nur Hausgruppen mit versetzten Pultdächern und einer Dachneigung von 25° bis 45° zulässig, im WA2 nur Einzel- und Doppelhäuser mit Sattel- oder Walmdächern und einer Dachneigung von 10° bis 35°. GRZ 0,4, GFZ 0,8 und maximal zwei Vollgeschosse gelten in beiden Allgemeinen Wohngebieten. Amtliche Quelle zu diesen Hinweisen
Jede Angabe stammt aus einer öffentlichen Quelle der Kommune.
Das Baurecht steht. Zu einer öffentlichen Vergabe liegen uns keine Angaben vor, am besten direkt beim Bauamt der Stadt Enger nachfragen.
Die Dachneigung muss zwischen 10 und 45 Grad liegen.
Zulässig sind bis zu 2 Vollgeschosse.
Mögliche Hausformen sind Doppelhaushälften, Reihenhäuser.
Die Grundflächenzahl (GRZ) beträgt 0,4. Bis zu 40 Prozent der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden.
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