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Die Stadt Enger verfolgt mit der Aufstellung das Ziel, der hohen Nachfrage nach Wohnraum und nach Wohnbaugrundstücken sowie dem Bedarf nach verschiedenen Wohnformen gerecht zu werden. Der Bebauungsplan ist seit 2025 rechtskräftig. Eine Vergabe einzelner Grundstücke ist derzeit nicht amtlich veröffentlicht.
Verfahrensstand: Satzungsbeschluss
Die Stadt Enger verfolgt mit der Aufstellung das Ziel, der hohen Nachfrage nach Wohnraum und nach Wohnbaugrundstücken sowie dem Bedarf nach verschiedenen Wohnformen gerecht zu werden. Die Planung beruht auf einer privaten Projektentwicklung; der Initiator trägt die Planungskosten vollständig, und die Umsetzung wird über einen städtebaulichen Vertrag zwischen der Stadt Enger und dem Investor geregelt. Vorgesehen ist ein neues Wohnquartier zwischen der Brackfeldstraße und der Straße Nordhof mit zweigeschossigen Einzel-, Doppel- und Mehrfamilienhäusern mit Flachdächern und Dachbegrünung. Der Bebauungsplan Nr. 97 „Nordhof“ der Stadt Enger ist seit dem 25. Februar 2025 rechtskräftig.
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Zusammengetragen aus den offiziellen Vergabe- und Vermarktungsunterlagen der Kommune. Verbindlich ist die jeweilige Bekanntmachung der Stadt.
Aufbereitung des Bebauungsplans in Alltagssprache. Verbindlich sind die Festsetzungen im Original-Plan.
Offizielles Dokument der Stadt — wird von der amtlichen Quelle geladen
Hier sind bis zu zwei Vollgeschosse erlaubt, also Erdgeschoss plus Obergeschoss. Das ist der typische Rahmen für Stadtvillen und klassische Einfamilienhäuser. Ein Vollgeschoss ist eine Etage in voller Raumhöhe. Ein ausgebautes Dachgeschoss zählt oft nicht mit, wenn es niedriger ist. Die Details regelt der Plan.
Die Grundflächenzahl (GRZ) sagt, wie viel deines Grundstücks überbaut werden darf. GRZ 0,4 heißt: 40 Prozent der Grundstücksfläche. Bei einem 500 m² großen Grundstück sind das 200 m². Garage, Zufahrt und Terrasse zählen teilweise mit, dafür erlaubt der Plan meist einen Zuschlag.
Die Geschossflächenzahl (GFZ) begrenzt die Wohnfläche über alle Etagen zusammen, gemessen an der Grundstücksfläche. GFZ 0,8 heißt: Bei einem 500 m² großen Grundstück darf die Summe aller Geschossflächen etwa 400 m² betragen, verteilt auf alle Vollgeschosse.
Der Plan bestimmt, welche Dachformen erlaubt sind, damit das Baugebiet ein einheitliches Bild bekommt. Das Satteldach hat zwei geneigte Flächen, das Walmdach vier, das Pultdach eine und das Flachdach keine. Die Dachform entscheidet mit, wie dein Haus aussieht und ob das Dachgeschoss als Wohnraum taugt.
Die Dachneigung ist der Winkel der Dachflächen. Eine Spanne wie 20° bis 45° heißt: flacher oder steiler darf das Dach nicht sein. Je steiler das Dach, desto mehr nutzbarer Wohnraum entsteht im Dachgeschoss.
Die textlichen Festsetzungen legen GRZ 0,4, GFZ 0,8 und maximal zwei Vollgeschosse einheitlich für alle drei Allgemeinen Wohngebiete WA1, WA2 und WA3 fest; alle drei Nutzungsschablonen weisen zudem die Dachform Flachdach mit einer zulässigen Dachneigung zwischen 0° und 7° aus. Für alle Allgemeinen Wohngebiete ist eine offene Bauweise festgesetzt, im WA2 sind nur Doppelhäuser und im WA3 nur Einzelhäuser zulässig. Die Zahl der Wohnungen ist gestaffelt: im WA2 und WA3 je Einzelhaus beziehungsweise Doppelhaushälfte eine Wohnung zuzüglich einer Einliegerwohnung, im WA1 je nach Baufeld maximal fünf oder acht Wohnungen laut Plandarstellung.
Jede Angabe stammt aus einer öffentlichen Quelle und trägt das Datum ihres Belegs.
| Angabe | Wert | Beleg |
|---|---|---|
| Planungsstand | Baurecht steht | Quelle · 15.07.2026 |
| Rechtskraft B-Plan | 25.02.2025 | Quelle · 13.07.2026 |
| Haustypen | Einfamilienhaus, Doppelhaushälfte, Mehrfamilienhaus | Quelle · 15.07.2026 |
| GRZ | 0,4 | Quelle · 13.07.2026 |
| GFZ | 0,8 | Quelle · 15.07.2026 |
| Vollgeschosse max. | 2 | Quelle · 13.07.2026 |
Neueste Quellenmeldung: Juli 2026
Noch nicht. Das Baugebiet Nordhof befindet sich noch in der Planung, eine Grundstücksvergabe gibt es in dieser Phase nicht. Sobald die Stadt Enger die Vermarktung startet, findest du die Details hier.
Der Bebauungsplan lässt folgende Dachformen zu: Flachdach. Die Dachneigung muss zwischen 0 und 7 Grad liegen.
Zulässig sind bis zu 2 Vollgeschosse.
Mögliche Hausformen sind Einfamilienhäuser, Doppelhaushälften. Weitere Bebauung im Gebiet: Mehrfamilienhäuser.
Die Grundflächenzahl (GRZ) beträgt 0,4. Bis zu 40 Prozent der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden.
Alle Baugebiete der Region: Grundstücke Kreis Herford
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