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Das Baugebiet Bebauungsplan Nr. 92 » Westlich Schulstraße« liegt in Unterlübbe in Hille. Der Bebauungsplan ist seit 2024 rechtskräftig.
Verfahrensstand: Rechtskraft
Mit der öffentlichen Bekanntmachung am 06.03.2024 ist der Bebauungsplan Nr. 92 gemäß § 10 Abs. 3 Satz 4 BauGB in Kraft getreten. Der Bebauungsplan besteht aus Planzeichnung, textlichen Festsetzungen, Begründung, artenschutzrechtlichem Fachbeitrag und zusammenfassender Erklärung und kann im Fachbereich Planen und Bauen der Gemeinde Hille, Am Rathaus 4, 32479 Hille, eingesehen werden. Der räumliche Geltungsbereich umfasst die Flurstücke 186 und 330 der Flur 3, Gemarkung Unterlübbe, mit einer Größe von rund 17.000 m². Der Bebauungsplan Nr. 92 »Westlich Schulstraße« liegt in der Ortschaft Unterlübbe der Gemeinde Hille. Der Bebauungsplan Nr. 92 wurde im Parallelverfahren nach § 8 Abs. 3 Satz 1 BauGB mit der 4. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Hille aufgestellt. Der Rat der Gemeinde Hille hat den Bebauungsplan Nr. 92 am 14.12.2023 gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen. Quelle zur Beschreibung
Hinweis zur Lage: Der markierte Punkt ist eine Näherung. Das Baugebiet liegt innerhalb des eingezeichneten Bereichs in Hille.
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Grundstücke und Bewerbung
Uns liegen derzeit keine bestätigten Angaben zum Bewerbungsverfahren vor.
Jede Angabe stammt aus einer öffentlichen Quelle der Kommune.
Das Baurecht steht. Zu einer öffentlichen Vergabe liegen uns keine Angaben vor, am besten direkt beim Bauamt der Stadt Hille nachfragen.
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