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Vorgesehen sind Einzel- und Doppelhäuser in offener Bauweise mit GRZ 0,4 und höchstens zwei Vollgeschossen. Das Plangebiet umfasst rund 11.184 Quadratmeter; der Entwurf sieht etwa vier neue Wohnbaugrundstücke vor. Der Bebauungsplan ist seit 2026 rechtskräftig. Eine Vergabe einzelner Grundstücke ist derzeit nicht amtlich veröffentlicht.
Verfahrensstand: Satzungsbeschluss
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Zusammengetragen aus den offiziellen Vergabe- und Vermarktungsunterlagen der Kommune. Verbindlich ist die jeweilige Bekanntmachung der Stadt.
Aufbereitung des Bebauungsplans in Alltagssprache. Verbindlich sind die Festsetzungen im Original-Plan.
Offizielles Dokument der Stadt — wird von der amtlichen Quelle geladen
Hier sind bis zu zwei Vollgeschosse erlaubt, also Erdgeschoss plus Obergeschoss. Das ist der typische Rahmen für Stadtvillen und klassische Einfamilienhäuser. Ein Vollgeschoss ist eine Etage in voller Raumhöhe. Ein ausgebautes Dachgeschoss zählt oft nicht mit, wenn es niedriger ist. Die Details regelt der Plan.
Die Grundflächenzahl (GRZ) sagt, wie viel deines Grundstücks überbaut werden darf. GRZ 0,4 heißt: 40 Prozent der Grundstücksfläche. Bei einem 500 m² großen Grundstück sind das 200 m². Garage, Zufahrt und Terrasse zählen teilweise mit, dafür erlaubt der Plan meist einen Zuschlag.
Der First ist die oberste Kante des Dachs. Die maximale Firsthöhe begrenzt also, wie hoch dein Haus insgesamt werden darf. Gemessen wird ab einer im Plan festgelegten Bezugshöhe, meist der Straße oder dem natürlichen Gelände.
Hauptgebäude mit Flachdach oder weniger als 20 Grad Dachneigung sind grundsätzlich extensiv zu begrünen; Flächen für regenerative Energie sind ausgenommen.
Jede Angabe stammt aus einer öffentlichen Quelle und trägt das Datum ihres Belegs.
| Angabe | Wert | Beleg |
|---|---|---|
| Grundstücke gesamt | ca. 4 | Quelle · 15.07.2026 |
| Planungsstand | Baurecht steht | Quelle · 14.07.2026 |
| Rechtskraft B-Plan | 14.07.2026 | Quelle · 14.07.2026 |
| Haustypen | Einfamilienhaus, Doppelhaushälfte | Quelle · 15.07.2026 |
| GRZ | 0,4 | Quelle · 15.07.2026 |
| Vollgeschosse max. | 2 | Quelle · 15.07.2026 |
Neueste Quellenmeldung: Juli 2026
Noch nicht. Das Baugebiet Ulmenstraße / Lange Straße befindet sich noch in der Planung, eine Grundstücksvergabe gibt es in dieser Phase nicht. Sobald die Stadt Hille die Vermarktung startet, findest du die Details hier.
Für das Baugebiet Ulmenstraße / Lange Straße sind ca. 4 Grundstücke insgesamt geplant.
Zulässig sind bis zu 2 Vollgeschosse.
Mögliche Hausformen sind Einfamilienhäuser, Doppelhaushälften.
Die Grundflächenzahl (GRZ) beträgt 0,4. Bis zu 40 Prozent der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden.
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