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Das Baugebiet liegt am südlichen Rand des Ortsteils Lemgo hinter der Südschule, erschlossen über die Straßen Oberer Pahnsiek, Am Stiftsland und Moritz-Kabaker-Straße. Die Stadt sieht für das Quartier eine Bebauung mit Einzel-, Doppel-, Ketten- und Mehrfamilienhäusern vor. Der Bebauungsplan wird derzeit geändert. Die Festsetzungen können sich deshalb noch ändern.
Verfahrensstand: Rechtskraft
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Die wichtigsten Angaben im Überblick.
Bewerbungsfrist abgelaufen, aktueller Stand unbekannt
Fristende: 15.06.2026. Bewerbung und aktueller Stand über die Originalquelle der Kommune. Weitere Auskünfte erhältst du beim Bauamt der Kommune Lemgo.
Punktesystem / Kriterienbasierte Vergabe (städtische Richtlinie)
Kriterien: Vermögensverhältnisse, Anzahl Kinder im Haushalt, Pflegebedürftigkeit von Haushaltsangehörigen
Der Steckbrief bündelt verifizierte, öffentlich belegte Eckdaten zu Oberer Pahnsiek/Am Stiftsland in einer klaren, gut lesbaren Ausgabe. Grundlage sind die hinterlegten Originalquellen. Du bekommst wichtige Festsetzungen und den aktuellen Planungsstand verständlich erklärt. Der Steckbrief trifft keine Aussage zur Verfügbarkeit oder Vergabe.
Du bekommst den Steckbrief per E-Mail mit der Anmeldung zum Grundstücksradar. Abmeldung jederzeit per Klick in jeder Mail.
Aufbereitung des Bebauungsplans in Alltagssprache. Verbindlich sind die Festsetzungen im Original-Plan.
Amtliches Dokument der Kommune
Hier sind bis zu drei Vollgeschosse erlaubt. Das lässt auch größere Baukörper wie Mehrfamilienhäuser zu. Ein Vollgeschoss ist eine Etage in voller Raumhöhe. Ein ausgebautes Dachgeschoss zählt oft nicht mit, wenn es niedriger ist. Die Details regelt der Plan.
Die Grundflächenzahl (GRZ) sagt, wie viel deines Grundstücks überbaut werden darf. GRZ 0,4 heißt: 40 Prozent der Grundstücksfläche. Bei einem 500 m² großen Grundstück sind das 200 m². Garage, Zufahrt und Terrasse zählen teilweise mit, dafür erlaubt der Plan meist einen Zuschlag.
WA steht für „Allgemeines Wohngebiet“. Zahlen und Sternchen kennzeichnen Teilbereiche, für die unterschiedliche Regeln gelten können. Die Zuordnung steht im Originalplan.
Einige Gebiete (z.B. WA8, WA9) begrenzen die Gebäudehöhe auf maximal 10 Meter.
In Teilgebieten wie WA3 und WA4 sind maximale Traufhöhen (4,50-6 m) und Firsthöhen (9,50 m) vorgeschrieben.
Je nach Teilgebiet (WA1 bis WA9) gelten unterschiedliche maximal zulässige Grundflächenzahlen, Geschosszahlen und Bauweisen.
Stellplätze, Carports und Garagen sind baulich zulässig.
Auf privaten Grünflächen sind Anpflanzungen von Bäumen, Sträuchern und sonstiger Bepflanzung festgesetzt.
Es gibt Sonderflächen für den Hochwasserschutz, insbesondere Mulden, Gräben und Regenrückhaltebecken.
In mehreren Baugebieten sind Satteldächer, Einfachdächer oder enteilte Dächer ausdrücklich festgesetzt.
Im Wasserschutzgebiet II ist bei jeder baulichen Maßnahme die Beteiligung des Kreises Lippe erforderlich.
Im Wasserschutzgebiet III ist das Errichten oder wesentliche Verändern von dauerhaften Aufenthaltsgebäuden genehmigungspflichtig.
Jede Angabe stammt aus einer öffentlichen Quelle der Kommune.
| Angabe | Wert |
|---|---|
| Bewerbungsfrist bis | 15.06.2026 Originalquelle |
| Erschließung im Preis | Ja Quelle |
| Planungsstand | Baurecht steht Quelle |
| Rechtskraft B-Plan | 10.06.2025 Quelle |
| Haustypen | Einfamilienhaus, Doppelhaushälfte, Reihenhaus, Mehrfamilienhaus Quelle |
| GRZ | 0,4 Quelle |
| Vollgeschosse max. | 3 Quelle |
| Vergabeart | Punktesystem Quelle |
| Vergabeverfahren | Punktesystem / Kriterienbasierte Vergabe (städtische Richtlinie); Kriterien: Vermögensverhältnisse, Anzahl Kinder im Haushalt, Pflegebedürftigkeit von Haushaltsangehörigen Quelle |
Die veröffentlichte Bewerbungsfrist endete am 15.06.2026. Aktuelle Informationen stehen auf der Vergabeseite der Stadt Lemgo.
Punktesystem / Kriterienbasierte Vergabe (städtische Richtlinie); Kriterien: Vermögensverhältnisse, Anzahl Kinder im Haushalt, Pflegebedürftigkeit von Haushaltsangehörigen.
Zulässig sind bis zu 3 Vollgeschosse.
Mögliche Hausformen sind Einfamilienhäuser, Doppelhaushälften, Reihenhäuser. Weitere Bebauung im Gebiet: Mehrfamilienhäuser.
Die Grundflächenzahl (GRZ) beträgt 0,4. Bis zu 40 Prozent der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden.
Alle Baugebiete der Region: Grundstücke Kreis Lippe
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