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Das Baugebiet Bredenborn „Auf dem Bornfeld“ liegt in Bredenborn in Marienmünster. Das Gebiet wird über den Bornfeldweg erschlossen. Der Bebauungsplan Nr. 7 „Auf dem Bornfeld“ erweitert den westlichen Siedlungsbereich von Bredenborn als allgemeines Wohngebiet für Einzel- und Doppelhäuser. Der Bebauungsplan ist seit 2026 rechtskräftig. Je nach Teilbereich sind Einfamilienhäuser und Doppelhaushälften vorgesehen.
Verfahrensstand: Rechtskraft
Der Satzungsbeschluss erfolgte am 10.12.2025 und der Bebauungsplan trat mit der Bekanntmachung vom 22.05.2026 in Kraft. Das Gebiet wird über den Bornfeldweg erschlossen. Der Geltungsbereich umfasst rund 8.600 m² und grenzt an das Baugebiet „Kohlhof“. Der Bebauungsplan Nr. 7 „Auf dem Bornfeld“ erweitert den westlichen Siedlungsbereich von Bredenborn als allgemeines Wohngebiet für Einzel- und Doppelhäuser. Quelle zur Beschreibung
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Grundstücke und Bewerbung
Uns liegen derzeit keine bestätigten Angaben zum Bewerbungsverfahren vor.
Der Steckbrief bündelt verifizierte, öffentlich belegte Eckdaten zu Bredenborn „Auf dem Bornfeld“ in einer klaren, gut lesbaren Ausgabe. Grundlage sind die hinterlegten Originalquellen. Du bekommst wichtige Festsetzungen und den aktuellen Planungsstand verständlich erklärt. Der Steckbrief trifft keine Aussage zur Verfügbarkeit oder Vergabe.
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Aufbereitung des Bebauungsplans in Alltagssprache. Verbindlich sind die Festsetzungen im Original-Plan.
Amtliches Dokument der Kommune
Hier sind bis zu zwei Vollgeschosse erlaubt, also Erdgeschoss plus Obergeschoss. Das ist der typische Rahmen für Stadtvillen und klassische Einfamilienhäuser. Ein Vollgeschoss ist eine Etage in voller Raumhöhe. Ein ausgebautes Dachgeschoss zählt oft nicht mit, wenn es niedriger ist. Die Details regelt der Plan.
Die Grundflächenzahl (GRZ) sagt, wie viel deines Grundstücks überbaut werden darf. GRZ 0,4 heißt: 40 Prozent der Grundstücksfläche. Bei einem 500 m² großen Grundstück sind das 200 m². Garage, Zufahrt und Terrasse zählen teilweise mit, dafür erlaubt der Plan meist einen Zuschlag.
Die Geschossflächenzahl (GFZ) gibt die zulässige Geschossfläche im Verhältnis zur Grundstücksfläche an. GFZ 0,8 bedeutet bei einem 500 m² großen Grundstück bis zu 400 m² anrechenbare Geschossfläche. Gemessen wird grundsätzlich nach den Außenmaßen aller Vollgeschosse. Das ist nicht die Wohnfläche. Zusätzliche Festsetzungen des Bebauungsplans sind zu beachten.
Der First ist die oberste Kante des Dachs. Die maximale Firsthöhe begrenzt also, wie hoch dein Haus insgesamt werden darf. Gemessen wird ab einer im Plan festgelegten Bezugshöhe, meist der Straße oder dem natürlichen Gelände.
Jede Angabe stammt aus einer öffentlichen Quelle der Kommune.
Uns liegt derzeit keine bestätigte Angabe zur Verfügbarkeit vor. Aktuelle Informationen stehen auf der Vergabeseite der Stadt Marienmünster.
Zulässig sind bis zu 2 Vollgeschosse.
Mögliche Hausformen sind Einfamilienhäuser, Doppelhaushälften.
Die Grundflächenzahl (GRZ) beträgt 0,4. Bis zu 40 Prozent der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden.
Alle Baugebiete der Region: Grundstücke Kreis Höxter
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