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Die amtlichen Verfahrensunterlagen zur 1. Änderung enthalten keine Angaben zu einer Vergabe von Grundstücken. Der Bebauungsplan wird derzeit geändert. Die Festsetzungen können sich deshalb noch ändern.
Verfahrensstand: Satzungsbeschluss
Die 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 12 „Im Findel“ der Stadt Porta Westfalica wird im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB (Bebauungsplan der Innenentwicklung) aufgestellt und überplant den bestehenden rechtsverbindlichen Bebauungsplan Nr. 12. Die förmliche Auslegung nach § 3 (2) BauGB lief vom 02.02.2026 bis 06.03.2026; die amtliche Begründung vom 26.05.2026 trägt den Verfahrensstand „Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB“. Die amtlichen Verfahrensunterlagen zur 1. Änderung enthalten keine Angaben zu einer Vergabe von Grundstücken. Auf dem Flurstück 946 ist im Sinne einer Nachverdichtung des Siedlungsbereiches die Errichtung eines weiteren Wohnhauses geplant; damit soll ein Beitrag zur Innenentwicklung in Hausberge geleistet werden.
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Zusammengetragen aus den offiziellen Vergabe- und Vermarktungsunterlagen der Kommune. Verbindlich ist die jeweilige Bekanntmachung der Stadt.
Jede Angabe stammt aus einer öffentlichen Quelle und trägt das Datum ihres Belegs.
| Angabe | Wert | Beleg |
|---|---|---|
| Planungsstand | Verfahren läuft | Quelle · 15.07.2026 |
Neueste Quellenmeldung: Juli 2026
Noch nicht. Das Baugebiet Im Findel befindet sich noch in der Planung, eine Grundstücksvergabe gibt es in dieser Phase nicht. Sobald die Stadt Porta Westfalica die Vermarktung startet, findest du die Details hier.
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