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Vorgesehen sind Grundstücke, darunter mehrere Reihenhausgrundstücke. Das rund 10.489 m² große Wohngebiet „Unter den Höfen“ liegt im Ortsteil Lerbeck von Porta Westfalica. Der Bebauungsplan ist seit 2025 rechtskräftig. Eine Vergabe einzelner Grundstücke ist derzeit nicht amtlich veröffentlicht.
Verfahrensstand: Satzungsbeschluss
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Zusammengetragen aus den offiziellen Vergabe- und Vermarktungsunterlagen der Kommune. Verbindlich ist die jeweilige Bekanntmachung der Stadt.
Aufbereitung des Bebauungsplans in Alltagssprache. Verbindlich sind die Festsetzungen im Original-Plan.
Offizielles Dokument der Stadt — wird von der amtlichen Quelle geladen
Hier sind bis zu zwei Vollgeschosse erlaubt, also Erdgeschoss plus Obergeschoss. Das ist der typische Rahmen für Stadtvillen und klassische Einfamilienhäuser. Ein Vollgeschoss ist eine Etage in voller Raumhöhe. Ein ausgebautes Dachgeschoss zählt oft nicht mit, wenn es niedriger ist. Die Details regelt der Plan.
Die Grundflächenzahl (GRZ) sagt, wie viel deines Grundstücks überbaut werden darf. GRZ 0,4 heißt: 40 Prozent der Grundstücksfläche. Bei einem 500 m² großen Grundstück sind das 200 m². Garage, Zufahrt und Terrasse zählen teilweise mit, dafür erlaubt der Plan meist einen Zuschlag.
Die Geschossflächenzahl (GFZ) begrenzt die Wohnfläche über alle Etagen zusammen, gemessen an der Grundstücksfläche. GFZ 0,8 heißt: Bei einem 500 m² großen Grundstück darf die Summe aller Geschossflächen etwa 400 m² betragen, verteilt auf alle Vollgeschosse.
Der Plan bestimmt, welche Dachformen erlaubt sind, damit das Baugebiet ein einheitliches Bild bekommt. Das Satteldach hat zwei geneigte Flächen, das Walmdach vier, das Pultdach eine und das Flachdach keine. Die Dachform entscheidet mit, wie dein Haus aussieht und ob das Dachgeschoss als Wohnraum taugt.
Die Dachneigung ist der Winkel der Dachflächen. Eine Spanne wie 20° bis 45° heißt: flacher oder steiler darf das Dach nicht sein. Je steiler das Dach, desto mehr nutzbarer Wohnraum entsteht im Dachgeschoss.
Der First ist die oberste Kante des Dachs. Die maximale Firsthöhe begrenzt also, wie hoch dein Haus insgesamt werden darf. Gemessen wird ab einer im Plan festgelegten Bezugshöhe, meist der Straße oder dem natürlichen Gelände.
Die Traufe ist die untere Dachkante, dort endet die Fassade und das Dach beginnt. Die maximale Traufhöhe begrenzt damit die Höhe der Außenwand. Zusammen mit der Firsthöhe ergibt sich, wie viel Platz im Dachgeschoss möglich ist.
Im Gebiet sind Einfamilienhäuser, Reihenhäuser und Mehrfamilienhäuser vorgesehen. Die technischen Kennzahlen gelten für die WA-Flächen einschließlich des östlichen Reihenhausbereichs; Mehrfamilienhäuser werden zusätzlich als weitere Hausform ausgewiesen.
Jede Angabe stammt aus einer öffentlichen Quelle und trägt das Datum ihres Belegs.
| Angabe | Wert | Beleg |
|---|---|---|
| Planungsstand | Baurecht steht | Quelle · 15.07.2026 |
| Rechtskraft B-Plan | 03.02.2025 | Quelle · 13.07.2026 |
| Haustypen | Einfamilienhaus, Reihenhaus, Mehrfamilienhaus | Quelle · 14.07.2026 |
| GRZ | 0,4 | Quelle · 14.07.2026 |
| GFZ | 0,8 | Quelle · 14.07.2026 |
| Vollgeschosse max. | 2 | Quelle · 14.07.2026 |
Neueste Quellenmeldung: Juli 2026
Noch nicht. Das Baugebiet Unter den Höfen (B-Plan 83) befindet sich noch in der Planung, eine Grundstücksvergabe gibt es in dieser Phase nicht. Sobald die Stadt Porta Westfalica die Vermarktung startet, findest du die Details hier.
Der Bebauungsplan lässt folgende Dachformen zu: Beliebige Dachform außer Pultdach. Die Dachneigung muss zwischen 0 und 48 Grad liegen.
Zulässig sind bis zu 2 Vollgeschosse.
Mögliche Hausformen sind Einfamilienhäuser, Reihenhäuser. Weitere Bebauung im Gebiet: Mehrfamilienhäuser.
Die Grundflächenzahl (GRZ) beträgt 0,4. Bis zu 40 Prozent der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden.
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