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Die öffentliche Auslegung fand vom 13.04.2026 bis zum 15.05.2026 statt. Die Stadt Rietberg plant im Stadtteil Mastholte ein weiteres Wohngebiet zur Deckung der weiterhin bestehenden Nachfrage nach Wohnbaugrundstücken. Der Plan liegt als Entwurf vor und ist noch nicht rechtskräftig. Eine Vergabe einzelner Grundstücke ist derzeit nicht amtlich veröffentlicht.
Verfahrensstand: Offenlage
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Aufbereitung des Bebauungsplans in Alltagssprache. Verbindlich sind die Festsetzungen im Original-Plan.
Offizielles Dokument der Stadt — wird von der amtlichen Quelle geladen
Die Grundflächenzahl (GRZ) sagt, wie viel deines Grundstücks überbaut werden darf. GRZ 0,4 heißt: 40 Prozent der Grundstücksfläche. Bei einem 500 m² großen Grundstück sind das 200 m². Garage, Zufahrt und Terrasse zählen teilweise mit, dafür erlaubt der Plan meist einen Zuschlag.
Die Geschossflächenzahl (GFZ) begrenzt die Wohnfläche über alle Etagen zusammen, gemessen an der Grundstücksfläche. GFZ 0,8 heißt: Bei einem 500 m² großen Grundstück darf die Summe aller Geschossflächen etwa 400 m² betragen, verteilt auf alle Vollgeschosse.
Der Plan bestimmt, welche Dachformen erlaubt sind, damit das Baugebiet ein einheitliches Bild bekommt. Das Satteldach hat zwei geneigte Flächen, das Walmdach vier, das Pultdach eine und das Flachdach keine. Die Dachform entscheidet mit, wie dein Haus aussieht und ob das Dachgeschoss als Wohnraum taugt.
Die Dachneigung ist der Winkel der Dachflächen. Eine Spanne wie 20° bis 45° heißt: flacher oder steiler darf das Dach nicht sein. Je steiler das Dach, desto mehr nutzbarer Wohnraum entsteht im Dachgeschoss.
Der First ist die oberste Kante des Dachs. Die maximale Firsthöhe begrenzt also, wie hoch dein Haus insgesamt werden darf. Gemessen wird ab einer im Plan festgelegten Bezugshöhe, meist der Straße oder dem natürlichen Gelände.
Die Traufe ist die untere Dachkante, dort endet die Fassade und das Dach beginnt. Die maximale Traufhöhe begrenzt damit die Höhe der Außenwand. Zusammen mit der Firsthöhe ergibt sich, wie viel Platz im Dachgeschoss möglich ist.
Festsetzungen aus der Offenlagefassung vom 13.04.2026 bis 15.05.2026. Die Dachneigung ist je Teilfläche festgesetzt: in WA 1 und WA 2 Satteldächer mit 25 bis 40 Grad, in WA 3 Flachdächer mit 0 bis 5 Grad. Einen gebietsweiten Mindestwert gibt es daher nicht. Für Nebendächer sind auch andere Dachformen und Neigungen zulässig.
Jede Angabe stammt aus einer öffentlichen Quelle und trägt das Datum ihres Belegs.
| Angabe | Wert | Beleg |
|---|---|---|
| Planungsstand | Verfahren läuft | Quelle · 15.07.2026 |
| GRZ | 0,4 | Quelle · 13.07.2026 |
| GFZ | 0,8 | Quelle · 13.07.2026 |
Neueste Quellenmeldung: Juli 2026
Noch nicht. Das Baugebiet 314 Stukemeyerstraße befindet sich noch in der Planung, eine Grundstücksvergabe gibt es in dieser Phase nicht. Sobald die Stadt Rietberg die Vermarktung startet, findest du die Details hier.
Der Bebauungsplan lässt folgende Dachformen zu: Satteldach, Flachdach. Die Dachneigung darf höchstens 40 Grad betragen.
Die Grundflächenzahl (GRZ) beträgt 0,4. Bis zu 40 Prozent der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden.
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