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Das Baugebiet 314 Stukemeyerstraße liegt in Mastholte in Rietberg. Die öffentliche Auslegung fand vom 13.04.2026 bis zum 15.05.2026 statt. Die Stadt Rietberg plant im Stadtteil Mastholte ein weiteres Wohngebiet zur Deckung der weiterhin bestehenden Nachfrage nach Wohnbaugrundstücken. Der Bebauungsplan ist seit 2026 rechtskräftig.
Verfahrensstand: Rechtskraft
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Grundstücke und Bewerbung
Uns liegen derzeit keine bestätigten Angaben zum Bewerbungsverfahren vor.
Aufbereitung des Bebauungsplans in Alltagssprache. Verbindlich sind die Festsetzungen im Original-Plan.
Amtliches Dokument der Kommune
Die Grundflächenzahl (GRZ) sagt, wie viel deines Grundstücks überbaut werden darf. GRZ 0,5 heißt: 50 Prozent der Grundstücksfläche. Bei einem 500 m² großen Grundstück sind das 250 m². Garage, Zufahrt und Terrasse zählen teilweise mit, dafür erlaubt der Plan meist einen Zuschlag.
Die Geschossflächenzahl (GFZ) gibt die zulässige Geschossfläche im Verhältnis zur Grundstücksfläche an. GFZ 1 bedeutet bei einem 500 m² großen Grundstück bis zu 500 m² anrechenbare Geschossfläche. Gemessen wird grundsätzlich nach den Außenmaßen aller Vollgeschosse. Das ist nicht die Wohnfläche. Zusätzliche Festsetzungen des Bebauungsplans sind zu beachten.
Der Plan bestimmt, welche Dachformen erlaubt sind, damit das Baugebiet ein einheitliches Bild bekommt. Das Satteldach hat zwei geneigte Flächen, das Walmdach vier, das Pultdach eine und das Flachdach keine. Die Dachform entscheidet mit, wie dein Haus aussieht und ob das Dachgeschoss als Wohnraum taugt.
Die Dachneigung ist der Winkel der Dachflächen. Eine Spanne wie 20° bis 45° heißt: flacher oder steiler darf das Dach nicht sein. Je steiler das Dach, desto mehr nutzbarer Wohnraum entsteht im Dachgeschoss.
Der First ist die oberste Kante des Dachs. Die maximale Firsthöhe begrenzt also, wie hoch dein Haus insgesamt werden darf. Gemessen wird ab einer im Plan festgelegten Bezugshöhe, meist der Straße oder dem natürlichen Gelände.
Die Traufe ist die untere Dachkante, dort endet die Fassade und das Dach beginnt. Die maximale Traufhöhe begrenzt damit die Höhe der Außenwand. Zusammen mit der Firsthöhe ergibt sich, wie viel Platz im Dachgeschoss möglich ist.
Die Festsetzungen sind je Teilfläche gestaffelt: In WA 1 und WA 2 gelten GRZ 0,4, GFZ 0,8, maximale Traufhöhe 6,5 m, maximale Firsthöhe 10,5 m und Satteldächer mit 25 bis 40 Grad; in WA 3 gelten GRZ 0,5, GFZ 1,0, maximale Gebäudehöhe 7,0 m und Flachdächer mit 0 bis 5 Grad. Die Zahlenfelder nennen jeweils die höchste im Gebiet zulässige Obergrenze; für die einzelne Teilfläche kann ein niedrigerer Wert gelten. Amtliche Quelle zu diesen Hinweisen
Jede Angabe stammt aus einer öffentlichen Quelle der Kommune.
Das Baurecht steht. Zu einer öffentlichen Vergabe liegen uns keine Angaben vor, am besten direkt beim Bauamt der Stadt Rietberg nachfragen.
Der Bebauungsplan lässt folgende Dachformen zu: Satteldach, Flachdach. Die Dachneigung darf höchstens 40 Grad betragen.
Die Grundflächenzahl (GRZ) beträgt 0,5. Bis zu 50 Prozent der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden.
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