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Osterfeld ist ein Baugebiet in Salzkotten. Grundstücke im Baugebiet Osterfeld sind für Doppelhäuser vorgesehen. Mindestens 50 Prozent der nutzbaren Dachflächen innerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen sind mit Photovoltaikmodulen auszustatten. Der Bebauungsplan ist seit 2023 rechtskräftig. Je nach Teilbereich sind Einfamilienhäuser und Doppelhaushälften sowie Mehrfamilienhäuser vorgesehen. Eine weitere Vergaberunde wird erwartet, ist aber noch nicht geöffnet.
Für eingeschossige Gebäude gilt eine Dachneigung von 35 bis 45 Grad. Für zweigeschossige Gebäude gilt eine Dachneigung von 15 bis 25 Grad. Im Teilgebiet WA* gilt eine Dachneigung von 15 bis 38 Grad. Der Bebauungsplan SK 46 Osterfeld trat mit der Bekanntmachung vom 01.03.2023 in Kraft. Der Rat der Stadt Salzkotten beschloss den Bebauungsplan SK 46 Osterfeld am 15.02.2023 als Satzung. Mindestens 50 Prozent der nutzbaren Dachflächen innerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen sind mit Photovoltaikmodulen auszustatten. Das Baugebiet liegt in der Zone III A des Wasserschutzgebietes Salzkotten. Das Baugebiet Osterfeld schließt an das Wohngebiet Bümers Grund an. Grundstücke im Baugebiet Osterfeld sind für Doppelhäuser vorgesehen. Die Stadt nennt die Effizienzhaus-Stufe 40 als Mindeststandard für das Bauen im Gebiet. Grundstücke im Baugebiet Osterfeld sind für Einfamilienhäuser vorgesehen. Ziel der Stadt war eine treibhausgasneutrale Energieversorgung des Gebietes. Die Erschließung des ersten Abschnittes ist abgeschlossen. Die Erschließung des Baugebietes ist in zwei Abschnitten vorgesehen. Die Erweiterungsfläche auf der ehemaligen Hoffläche am Bümers Grund umfasst ca. 0,9 ha. Die ursprüngliche Fläche des Baugebietes Osterfeld betrug ca. 10,4 ha. Die Grundstücke im Baugebiet Osterfeld sind zwischen ca. 250 und ca. 650 qm groß. Das Baugebiet Osterfeld entsteht im Osten der Kernstadt Salzkotten. Im Osten des Baugebietes liegen einzelne Grundstücke für Mehrfamilienhäuser. Auf der Erweiterungsfläche sind weitere 12 Bauplätze vorgesehen. Das ursprüngliche Baugebiet Osterfeld bot 156 Bauplätze. Die Vergabe der ersten Grundstücke ist 2025 erfolgt. Für 2026 ist die Vergabe weiterer Grundstücke vorgesehen. Die Vermarktung der Grundstücke erfolgt in mehreren Abschnitten. Die Stadt begründet den Verzicht auf eine zentrale Energieversorgung mit fehlender Wirtschaftlichkeit. Eine zentrale Energieversorgung wird nicht weiter verfolgt. Quelle zur Beschreibung
Hinweis zur Lage: Der markierte Punkt ist eine Näherung. Das Baugebiet liegt innerhalb des eingezeichneten Bereichs in Salzkotten.
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Die wichtigsten Angaben im Überblick.
Soziale Kriterien (Dringlichkeit, Kinderzahl, Ortsansässigkeit, Bewerbungsdatum, Grundvermögen)
Der Steckbrief bündelt verifizierte, öffentlich belegte Eckdaten zu Osterfeld in einer klaren, gut lesbaren Ausgabe. Grundlage sind die hinterlegten Originalquellen. Du bekommst wichtige Festsetzungen und den aktuellen Planungsstand verständlich erklärt. Der Steckbrief trifft keine Aussage zur Verfügbarkeit oder Vergabe.
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Aufbereitung des Bebauungsplans in Alltagssprache. Verbindlich sind die Festsetzungen im Original-Plan.
Amtliches Dokument der Kommune
Hier sind bis zu zwei Vollgeschosse erlaubt, also Erdgeschoss plus Obergeschoss. Das ist der typische Rahmen für Stadtvillen und klassische Einfamilienhäuser. Ein Vollgeschoss ist eine Etage in voller Raumhöhe. Ein ausgebautes Dachgeschoss zählt oft nicht mit, wenn es niedriger ist. Die Details regelt der Plan.
Die Grundflächenzahl (GRZ) sagt, wie viel deines Grundstücks überbaut werden darf. GRZ 0,4 heißt: 40 Prozent der Grundstücksfläche. Bei einem 500 m² großen Grundstück sind das 200 m². Garage, Zufahrt und Terrasse zählen teilweise mit, dafür erlaubt der Plan meist einen Zuschlag.
Der Plan bestimmt, welche Dachformen erlaubt sind, damit das Baugebiet ein einheitliches Bild bekommt. Das Satteldach hat zwei geneigte Flächen, das Walmdach vier, das Pultdach eine und das Flachdach keine. Die Dachform entscheidet mit, wie dein Haus aussieht und ob das Dachgeschoss als Wohnraum taugt.
Im Teilbereich WA* für den Geschosswohnungsbau sind bis zu sechs Wohnungen je Wohngebäude zulässig
Die Dachneigung richtet sich laut Gestaltungssatzung nach der Geschosszahl: 35 bis 45 Grad bei eingeschossigen und 15 bis 25 Grad bei zweigeschossigen Gebäuden, im Teilbereich WA* 15 bis 38 Grad
Für die Gebäudehöhe gelten laut Gestaltungssatzung je Teilbereich eigene Grenzen: im WA bei eingeschossigen Gebäuden 4,50 Meter Wandhöhe und 9,50 Meter Firsthöhe, bei zweigeschossigen 6,50 und 8,50 Meter, im WA* 6,70 und 12,00 Meter
Dachgauben und Zwerchhäuser sind laut Gestaltungssatzung grundsätzlich nur bei eingeschossigen Gebäuden zulässig, im Teilbereich WA* auch bei zweigeschossigen
Bei Doppelhäusern müssen Dachneigung, Dachmaterial und Dachfarbe, Dachüberstände, Trauf- und Firsthöhen sowie Fassadenmaterial und -farbe für beide Hälften einheitlich ausgeführt werden
Garagen, überdachte Stellplätze und Nebenanlagen müssen mindestens 3,0 Meter Abstand zur öffentlichen Erschließungsstraße halten
Bei Eckgrundstücken darf der Abstand für Garagen und überdachte Stellplätze ausnahmsweise auf 1,0 Meter verringert werden, nicht aber entlang der Erschließungsstraße
Im Teilbereich WA* sind Garagen und Stellplätze im rückwärtigen Grundstücksbereich hinter dem Haus nicht zulässig
Im WA ist die Vorgartenzone bei Einzelhäusern grundsätzlich zu mindestens 50 Prozent und bei Doppelhäusern zu mindestens 30 Prozent je Haushälfte zu begrünen oder zu bepflanzen. Eine Unterschreitung ist ausnahmsweise für die Mindestanzahl der Stellplätze gemäß der Stellplatzsatzung der Stadt Salzkotten zulässig. Wasserundurchlässige Materialien wie Unkrautvliese sind unzulässig
Garagen und überdachte Stellplätze mit einer Dachneigung bis 5 Grad sind flächig mindestens extensiv zu begrünen, mit mindestens 10 Zentimetern Substrat. Mindestens 20 Prozent der Fläche sind mit heimischen Wildkräutern als Topfballen zu bepflanzen
Im Teilbereich WA* ist die Vorgartenzone zu mindestens 30 Prozent zu begrünen oder zu bepflanzen
Die privaten Grünflächen am östlichen und südlichen Rand sind flächig mit standortgerechten Straucharten zu bepflanzen und dauerhaft zu pflegen und zu erhalten
Zufahrten über die privaten Grünflächen sind grundsätzlich nicht zulässig. Tore bis 1,0 Meter Breite sind erlaubt. Für die eingezeichnete Fläche für Versorgungsanlagen ist gemäß Planeintrag eine Zufahrt in einer Gesamtbreite von höchstens 8,0 Metern zulässig
Bauliche Einfriedungen an öffentlichen Erschließungsstraßen und innerhalb von 3,0 Metern dazu dürfen höchstens 0,80 Meter hoch sein. Bei Eckgrundstücken kann für den rückwärtigen Gartenbereich ausnahmsweise ein Zaun mit mindestens 75 Prozent Öffnung bis 1,20 Meter Höhe zugelassen werden. Solche Zäune sind außerdem an öffentlichen Fußwegen, innerhalb der privaten Grünflächen entlang der Wirtschaftswege an der östlichen und südlichen Gebietsgrenze sowie an öffentlichen Grünflächen bis 1,20 Meter zulässig
Die folgenden Angaben beziehen sich ausschließlich auf den Bebauungsplan SK 46 Osterfeld der Stadt Salzkotten, mit Satzungsbeschluss vom 15.02.2023 und ortsüblicher Bekanntmachung und Inkrafttreten am 01.03.2023, sowie auf die im Plan nachrichtlich übernommene Gestaltungssatzung nach § 89 BauO NRW 2018. Für ein konkretes Grundstück sind die Zugehörigkeit zu SK 46 und die Teilbereichsgrenzen anhand der Planzeichnung zu prüfen. Der Gebietsname Osterfeld allein genügt dafür nicht. Im WA sind je Einzelhaus höchstens zwei Wohnungen und je Doppelhaushälfte höchstens eine Wohnung zulässig
Im gesamten Gebiet gilt die offene Bauweise, die Gebäude halten also seitlichen Abstand zur Grundstücksgrenze
Im überwiegenden Teil des Gebiets sind Einzel- und Doppelhäuser zulässig, im Teilgebiet WA* nur Einzelhäuser
Auf jedem Baugrundstück unter 500 Quadratmetern ist mindestens ein hochstämmiger Laubbaum zweiter Ordnung zu pflanzen, ab 500 Quadratmetern mindestens zwei
Baumpflanzungen müssen mindestens 2,50 Meter Abstand zu landwirtschaftlich genutzten Flächen halten. Auf den daran angrenzenden Grundstücken sind Bäume erster Ordnung unzulässig
Mindestens 50 Prozent der nutzbaren Dachflächen von Gebäuden und baulichen Anlagen innerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen müssen mit Photovoltaikmodulen ausgestattet werden. Solarwärmekollektoren werden angerechnet
Die Gestaltungssatzung lässt als Dachformen Satteldach, Krüppelwalmdach und Walmdach zu. Beim Satteldach ist ein Firstversatz bis 1,20 Meter erlaubt
Die Sockelhöhe des Gebäudes muss laut Gestaltungssatzung mindestens 15 Zentimeter betragen und darf höchstens 50 Zentimeter erreichen.
Jede Angabe stammt aus einer öffentlichen Quelle der Kommune.
| Angabe | Wert |
|---|---|
| Vergabestatus | Neue Runde erwartet Originalquelle |
| Grundstücksgrößen | 250 bis 650 m² Quelle |
| Planungsstand | Baurecht steht Quelle |
| Rechtskraft B-Plan | 01.03.2023 Quelle |
| Haustypen | Einfamilienhaus, Doppelhaushälfte, Mehrfamilienhaus Quelle |
| GRZ | 0,4 Quelle |
| Vollgeschosse max. | 2 Quelle |
| Vergabeverfahren | Soziale Kriterien (Dringlichkeit, Kinderzahl, Ortsansässigkeit, Bewerbungsdatum, Grundvermögen) Quelle |
Aktuell nicht. Die bisherige Vergaberunde ist beendet, die Stadt Salzkotten hat aber eine weitere Runde in Aussicht gestellt. Sobald sie startet, findest du die Details hier.
Soziale Kriterien (Dringlichkeit, Kinderzahl, Ortsansässigkeit, Bewerbungsdatum, Grundvermögen).
Die Grundstücke sind 250 bis 650 m² groß.
Der Bebauungsplan lässt folgende Dachformen zu: Satteldach, Krüppelwalmdach, Walmdach.
Zulässig sind bis zu 2 Vollgeschosse.
Mögliche Hausformen sind Einfamilienhäuser, Doppelhaushälften. Weitere Bebauung im Gebiet: Mehrfamilienhäuser.
Die Grundflächenzahl (GRZ) beträgt 0,4. Bis zu 40 Prozent der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden.
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