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Salzkotten

Osterfeld

In Planung Nächste Vergaberunde erwartet

Grundstücke im Baugebiet Osterfeld sind für Doppelhäuser vorgesehen. Mindestens 50 Prozent der nutzbaren Dachflächen innerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen sind mit Photovoltaikmodulen auszustatten. Der Bebauungsplan ist seit 2023 rechtskräftig. Eine weitere Vergaberunde wird erwartet, ist aber noch nicht geöffnet.

Verfahrensstand: Vergabe gestartet

Planung und Hintergrund im Detail +

Für eingeschossige Gebäude gilt eine Dachneigung von 35 bis 45 Grad. Für zweigeschossige Gebäude gilt eine Dachneigung von 15 bis 25 Grad. Im Teilgebiet WA* gilt eine Dachneigung von 15 bis 38 Grad. Der Bebauungsplan SK 46 Osterfeld trat mit der Bekanntmachung vom 01.03.2023 in Kraft. Der Rat der Stadt Salzkotten beschloss den Bebauungsplan SK 46 Osterfeld am 15.02.2023 als Satzung. Mindestens 50 Prozent der nutzbaren Dachflächen innerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen sind mit Photovoltaikmodulen auszustatten. Das Baugebiet liegt in der Zone III A des Wasserschutzgebietes Salzkotten. Das Baugebiet Osterfeld schließt an das Wohngebiet Bümers Grund an. Grundstücke im Baugebiet Osterfeld sind für Doppelhäuser vorgesehen. Die Stadt nennt die Effizienzhaus-Stufe 40 als Mindeststandard für das Bauen im Gebiet. Grundstücke im Baugebiet Osterfeld sind für Einfamilienhäuser vorgesehen. Ziel der Stadt war eine treibhausgasneutrale Energieversorgung des Gebietes. Die Erschließung des ersten Abschnittes ist abgeschlossen. Die Erschließung des Baugebietes ist in zwei Abschnitten vorgesehen. Die Erweiterungsfläche auf der ehemaligen Hoffläche am Bümers Grund umfasst ca. 0,9 ha. Die ursprüngliche Fläche des Baugebietes Osterfeld betrug ca. 10,4 ha. Die Grundstücke im Baugebiet Osterfeld sind zwischen ca. 250 und ca. 650 qm groß. Das Baugebiet Osterfeld entsteht im Osten der Kernstadt Salzkotten. Im Osten des Baugebietes liegen einzelne Grundstücke für Mehrfamilienhäuser. Auf der Erweiterungsfläche sind weitere 12 Bauplätze vorgesehen. Das ursprüngliche Baugebiet Osterfeld bot 156 Bauplätze. Die Vergabe der ersten Grundstücke ist 2025 erfolgt. Für 2026 ist die Vergabe weiterer Grundstücke vorgesehen. Die Vermarktung der Grundstücke erfolgt in mehreren Abschnitten. Die Stadt begründet den Verzicht auf eine zentrale Energieversorgung mit fehlender Wirtschaftlichkeit. Eine zentrale Energieversorgung wird nicht weiter verfolgt.

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Bebauungsplan

Was darfst du hier bauen?

Aufbereitung des Bebauungsplans in Alltagssprache. Verbindlich sind die Festsetzungen im Original-Plan.

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Offizielles Dokument der Stadt — wird von der amtlichen Quelle geladen

bis 2
0,4
Satteldach, Krüppelwalmdach, Walmdach
Mögliche Hausformen
Einfamilienhäuser, Doppelhaushälften
Weitere Bebauung im Gebiet
Mehrfamilienhäuser
Besondere Festsetzungen
  • Je Wohngebäude sind höchstens zwei Wohnungen zulässig. Bei Doppelhäusern bedeutet das eine Wohnung je Doppelhaushälfte.
  • Im Teilbereich WA* für den Geschosswohnungsbau sind bis zu sechs Wohnungen je Wohngebäude zulässig.
  • Im gesamten Gebiet gilt die offene Bauweise, die Gebäude halten also seitlichen Abstand zur Grundstücksgrenze.
  • Im überwiegenden Teil des Gebiets sind Einzel- und Doppelhäuser zulässig, im Teilgebiet WA* im Nordosten nur Einzelhäuser.
  • Garagen, überdachte Stellplätze und Nebenanlagen müssen mindestens 3,0 Meter Abstand zur öffentlichen Erschließungsstraße halten.
  • Bei Eckgrundstücken darf der Abstand für Garagen und überdachte Stellplätze ausnahmsweise auf 1,0 Meter verringert werden, nicht aber entlang der Erschließungsstraße.
  • Im Teilbereich WA* sind Garagen und Stellplätze im rückwärtigen Grundstücksbereich hinter dem Haus nicht zulässig.
  • Die Vorgartenzone ist bei Einzelhäusern zu mindestens 50 Prozent und bei Doppelhäusern zu mindestens 30 Prozent je Haushälfte zu begrünen oder zu bepflanzen. Wasserundurchlässige Materialien wie Unkrautvliese sind unzulässig.
  • Im Teilbereich WA* ist die Vorgartenzone zu mindestens 30 Prozent zu begrünen oder zu bepflanzen.
  • Auf jedem Baugrundstück unter 500 Quadratmetern ist mindestens ein hochstämmiger Laubbaum zweiter Ordnung zu pflanzen, ab 500 Quadratmetern mindestens zwei.
  • Bäume müssen mindestens 2,50 Meter Abstand zu den Grundstücksgrenzen entlang der Ackerflächen halten. Bäume erster Ordnung sind unzulässig.
  • Die privaten Grünflächen am östlichen und südlichen Rand sind flächig mit standortgerechten Straucharten zu bepflanzen und dauerhaft zu pflegen und zu erhalten.
  • Zufahrten über die privaten Grünflächen sind nicht zulässig. Tore bis 1,0 Meter Breite sind erlaubt.
  • Mindestens 50 Prozent der nutzbaren Dachflächen müssen mit Photovoltaikmodulen ausgestattet werden. Solarwärmekollektoren werden angerechnet.
  • Die Flachdächer von Garagen und überdachten Stellplätzen sind mindestens extensiv zu begrünen, mit mindestens 10 Zentimetern Substrat und einem Anteil heimischer Wildkräuter von mindestens 20 Prozent.
  • Die Gestaltungssatzung lässt als Dachformen Satteldach, Krüppelwalmdach und Walmdach zu. Beim Satteldach ist ein Firstversatz bis 1,20 Meter erlaubt.
  • Die Dachneigung richtet sich laut Gestaltungssatzung nach der Geschosszahl: 35 bis 45 Grad bei eingeschossigen und 15 bis 25 Grad bei zweigeschossigen Gebäuden, im Teilbereich WA* 15 bis 38 Grad.
  • Für die Gebäudehöhe gelten laut Gestaltungssatzung je Teilbereich eigene Grenzen: im WA bei eingeschossigen Gebäuden 4,50 Meter Wandhöhe und 9,50 Meter Firsthöhe, bei zweigeschossigen 6,50 und 8,50 Meter, im WA* 6,70 und 12,00 Meter.
  • Dachgauben und Zwerchhäuser sind laut Gestaltungssatzung grundsätzlich nur bei eingeschossigen Gebäuden zulässig, im Teilbereich WA* auch bei zweigeschossigen.
  • Bei Doppelhäusern müssen Dachneigung, Dachmaterial und Dachfarbe, Dachüberstände, Trauf- und Firsthöhen sowie Fassadenmaterial und -farbe für beide Hälften einheitlich ausgeführt werden.
  • Bauliche Einfriedungen an den öffentlichen Erschließungsstraßen dürfen laut Gestaltungssatzung 0,80 Meter nicht überschreiten. An den privaten und öffentlichen Grünflächen sind Zäune mit mindestens 75 Prozent Öffnung bis 1,20 Meter zulässig.
  • Die Sockelhöhe des Gebäudes muss laut Gestaltungssatzung mindestens 15 Zentimeter betragen und darf höchstens 50 Zentimeter erreichen.

Umfeld & Lage

Lage
Im Osten der Kernstadt Salzkotten, im Anschluss an das Wohngebiet Bümers Grund

Fakten

Jede Angabe stammt aus einer öffentlichen Quelle und trägt das Datum ihres Belegs.

Angabe Wert Beleg
Vergabestatus Neue Runde erwartet Quelle · 13.07.2026
Grundstücksgrößen 250 bis 650 m² Quelle · 13.07.2026
Planungsstand Baurecht steht Quelle · 15.07.2026
Rechtskraft B-Plan 01.03.2023 Quelle · 13.07.2026
Haustypen Einfamilienhaus, Doppelhaushälfte, Mehrfamilienhaus Quelle
GRZ 0,4 Quelle · 15.07.2026
Vollgeschosse max. 2 Quelle · 15.07.2026
Vergabeverfahren Soziale Kriterien (Dringlichkeit, Kinderzahl, Ortsansässigkeit, Bewerbungsdatum, Grundvermögen) Quelle · 13.07.2026

Neueste Quellenmeldung: Juli 2026

Häufige Fragen zum Baugebiet Osterfeld

Kann ich mich aktuell für ein Grundstück im Baugebiet Osterfeld bewerben? +

Aktuell nicht. Die bisherige Vergaberunde ist beendet, die Stadt Salzkotten hat aber eine weitere Runde in Aussicht gestellt. Sobald sie startet, findest du die Details hier.

Wie werden die Grundstücke im Baugebiet Osterfeld vergeben? +

Soziale Kriterien (Dringlichkeit, Kinderzahl, Ortsansässigkeit, Bewerbungsdatum, Grundvermögen).

Wie groß sind die Grundstücke im Baugebiet Osterfeld? +

Die Grundstücke sind 250 bis 650 m² groß.

Welche Dachformen sind im Baugebiet Osterfeld erlaubt? +

Der Bebauungsplan lässt folgende Dachformen zu: Satteldach, Krüppelwalmdach, Walmdach.

Wie viele Vollgeschosse sind im Baugebiet Osterfeld möglich? +

Zulässig sind bis zu 2 Vollgeschosse.

Welche Hausformen sind im Baugebiet Osterfeld möglich? +

Mögliche Hausformen sind Einfamilienhäuser, Doppelhaushälften. Weitere Bebauung im Gebiet: Mehrfamilienhäuser.

Wie viel Grundstücksfläche darf im Baugebiet Osterfeld bebaut werden? +

Die Grundflächenzahl (GRZ) beträgt 0,4. Bis zu 40 Prozent der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden.

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