Grundstücksradar für dieses Baugebiet aktivieren
Regionale Updates zu 53 Föhrenweg und Schloß Holte-Stukenbrock. Kostenlos, direkt ins Postfach.
Im Vorentwurf des Bebauungsplans Nr. 53 „Föhrenweg“ sind Mehrfamilienhäuser sowie Einzel-, Doppel- und Kettenhäuser und eine Kindertageseinrichtung vorgesehen. Das Planverfahren läuft. Der Bebauungsplan ist noch nicht rechtskräftig. Eine Vergabe einzelner Grundstücke ist derzeit nicht amtlich veröffentlicht.
Verfahrensstand: Aufstellungsbeschluss
Der Bebauungsplan Nr. 53 „Föhrenweg“ der Stadt Schloß Holte-Stukenbrock umfasst die Fläche des ehemaligen Campingplatzes „In den Tannen“ im Ortsteil Schloß Holte. Verbindliche Festsetzungen zu Maß der baulichen Nutzung, Bauweise und Dachform enthält der Bebauungsplan Nr. 53 „Föhrenweg“ noch nicht; sie werden nach der Vorentwurfs-Begründung erst im weiteren Planverfahren erarbeitet. Im Vorentwurf des Bebauungsplans Nr. 53 „Föhrenweg“ sind Mehrfamilienhäuser sowie Einzel-, Doppel- und Kettenhäuser und eine Kindertageseinrichtung vorgesehen. Nach der Flächenbilanz des Vorentwurfs entfallen von rund 6,35 ha Plangebietsfläche rund 2,50 ha auf ein allgemeines Wohngebiet (WA) gemäß § 4 BauNVO; weitere Teilflächen sind unter anderem rund 2,05 ha Wald, rund 0,80 ha Straßenverkehrsflächen und rund 0,36 ha Gemeinbedarfsfläche für eine Kindertagesstätte. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 53 „Föhrenweg“ umfasst nach der Vorentwurfs-Begründung rund 6,3 ha. Für den Bebauungsplan Nr. 53 „Föhrenweg“ hat die Stadt Schloß Holte-Stukenbrock am 13.06.2023 den Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 (1) BauGB gefasst; die frühzeitige Beteiligung gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB lief vom 03.07.2024 bis 29.08.2024.
Regionale Updates zu 53 Föhrenweg und Schloß Holte-Stukenbrock. Kostenlos, direkt ins Postfach.
Zusammengetragen aus den offiziellen Vergabe- und Vermarktungsunterlagen der Kommune. Verbindlich ist die jeweilige Bekanntmachung der Stadt.
Jede Angabe stammt aus einer öffentlichen Quelle und trägt das Datum ihres Belegs.
| Angabe | Wert | Beleg |
|---|---|---|
| Planungsstand | Verfahren läuft | Quelle · 15.07.2026 |
Neueste Quellenmeldung: Juli 2026
Noch nicht. Das Baugebiet 53 Föhrenweg befindet sich noch in der Planung, eine Grundstücksvergabe gibt es in dieser Phase nicht. Sobald die Stadt Schloß Holte-Stukenbrock die Vermarktung startet, findest du die Details hier.
Alle Baugebiete der Region: Grundstücke Kreis Gütersloh
Regionale Updates zu neuen Baugebieten und Vergabestarts, kostenlos per E-Mail. Alle Empfänger einer Region erhalten denselben Inhalt.