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Das Baugebiet Bachweg liegt in Liemke in Schloß Holte-Stukenbrock. Je Doppelhaushälfte sind maximal 2 Wohneinheiten zulässig; je Einzelhaus sind je nach Festsetzung 2 oder 5 Wohneinheiten zulässig. Der Bebauungsplan ist rechtskräftig.
Offene Bauweise, nur Einzel- und Doppelhäuser zulässig (§ 22 BauNVO). Es sind ausschließlich Sattel- und Zeltdächer zulässig. Eine Dachneigung von 25 bis 45 Grad ist zulässig. Allgemeines Wohngebiet (WA) gem. § 4 BauNVO. Geschoßflächenzahl 0,8 gem. § 20 BauNVO. Grundflächenzahl 0,4 gem. § 19 BauNVO. Zwei Vollgeschosse als Höchstmaß (II) gem. § 16 (4) BauNVO. Je Doppelhaushälfte sind maximal 2 Wohneinheiten zulässig; je Einzelhaus sind je nach Festsetzung 2 oder 5 Wohneinheiten zulässig. Der Bebauungsplan Nr. 51 „Bachweg“ ist seit dem 20.01.2023 rechtskräftig (§ 10 (3) BauGB). Das Baugebiet Bachweg liegt im Ortsteil Liemke. Kaufpreis 150,00 €/qm zzgl. Erschließungskosten 37,35 €/qm. Quelle zur Beschreibung
Hinweis zur Lage: Der markierte Punkt ist eine Näherung. Das Baugebiet liegt innerhalb des eingezeichneten Bereichs in Schloß Holte-Stukenbrock.
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Die wichtigsten Angaben im Überblick.
Bewerbungsfrist abgelaufen, aktueller Stand unbekannt
Bewerbung und aktueller Stand über die Originalquelle der Kommune. Weitere Auskünfte erhältst du beim Bauamt der Kommune Schloß Holte-Stukenbrock.
Verlosung
Der Steckbrief bündelt verifizierte, öffentlich belegte Eckdaten zu Bachweg in einer klaren, gut lesbaren Ausgabe. Grundlage sind die hinterlegten Originalquellen. Du bekommst wichtige Festsetzungen und den aktuellen Planungsstand verständlich erklärt. Der Steckbrief trifft keine Aussage zur Verfügbarkeit oder Vergabe.
Du bekommst den Steckbrief per E-Mail mit der Anmeldung zum Grundstücksradar. Abmeldung jederzeit per Klick in jeder Mail.
Aufbereitung des Bebauungsplans in Alltagssprache. Verbindlich sind die Festsetzungen im Original-Plan.
Amtliches Dokument der Kommune
Hier sind bis zu zwei Vollgeschosse erlaubt, also Erdgeschoss plus Obergeschoss. Das ist der typische Rahmen für Stadtvillen und klassische Einfamilienhäuser. Ein Vollgeschoss ist eine Etage in voller Raumhöhe. Ein ausgebautes Dachgeschoss zählt oft nicht mit, wenn es niedriger ist. Die Details regelt der Plan.
Die Grundflächenzahl (GRZ) sagt, wie viel deines Grundstücks überbaut werden darf. GRZ 0,4 heißt: 40 Prozent der Grundstücksfläche. Bei einem 500 m² großen Grundstück sind das 200 m². Garage, Zufahrt und Terrasse zählen teilweise mit, dafür erlaubt der Plan meist einen Zuschlag.
Die Geschossflächenzahl (GFZ) gibt die zulässige Geschossfläche im Verhältnis zur Grundstücksfläche an. GFZ 0,8 bedeutet bei einem 500 m² großen Grundstück bis zu 400 m² anrechenbare Geschossfläche. Gemessen wird grundsätzlich nach den Außenmaßen aller Vollgeschosse. Das ist nicht die Wohnfläche. Zusätzliche Festsetzungen des Bebauungsplans sind zu beachten.
Der Plan bestimmt, welche Dachformen erlaubt sind, damit das Baugebiet ein einheitliches Bild bekommt. Das Satteldach hat zwei geneigte Flächen, das Walmdach vier, das Pultdach eine und das Flachdach keine. Die Dachform entscheidet mit, wie dein Haus aussieht und ob das Dachgeschoss als Wohnraum taugt.
Die Dachneigung ist der Winkel der Dachflächen. Eine Spanne wie 20° bis 45° heißt: flacher oder steiler darf das Dach nicht sein. Je steiler das Dach, desto mehr nutzbarer Wohnraum entsteht im Dachgeschoss.
Der Bebauungsplan setzt 1,5 Stellplätze je Wohneinheit fest (gestalterische Festsetzung Nr. 9); da nur ganze Stellplätze gebaut werden können, bedeutet das in der Praxis zwei Stellplätze für die meisten Einfamilienhäuser mit zwei Wohneinheiten entsprechend drei. Amtliche Quelle zu diesen Hinweisen
| Bezeichnung | Größe | Status |
|---|---|---|
| Flurstück 1910 | 425 m² | Status nicht angegeben |
| Flurstück 1960 | 416 m² | Status nicht angegeben |
Jede Angabe stammt aus einer öffentlichen Quelle der Kommune.
Die veröffentlichte Bewerbungsfrist endete am undefined.undefined.null. Aktuelle Informationen stehen auf der Vergabeseite der Stadt Schloß Holte-Stukenbrock.
Verlosung.
150 €/m².
Die Grundstücke sind 416 bis 425 m² groß.
Der Bebauungsplan lässt folgende Dachformen zu: Satteldach, Zeltdach. Die Dachneigung muss zwischen 25 und 45 Grad liegen.
Zulässig sind bis zu 2 Vollgeschosse.
Mögliche Hausformen sind Einfamilienhäuser.
Die Grundflächenzahl (GRZ) beträgt 0,4. Bis zu 40 Prozent der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden.
Alle Baugebiete der Region: Grundstücke Kreis Gütersloh
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