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Die politische Entscheidung über eine Vermarktung ist zurückgestellt: der Ausschuss für Bildung, Jugend und Senioren hat am 06.05.2026 einstimmig beschlossen, das Thema zurückzustellen, bis eine Entscheidung zum weiteren Vorgehen bei der Stemweder-Berg-Schule getroffen ist. Die Überlegungen stehen noch ganz am Anfang. Ein verbindlicher Bebauungsplan liegt noch nicht vor. Eine Vergabe einzelner Grundstücke ist derzeit nicht amtlich veröffentlicht.
Verfahrensstand: Planungsabsicht (FNP)
Die angedachte Fläche befindet sich in gemeindlichem Eigentum. Der Vorbescheid verlangt einen Abstand von mindestens 22,5 Metern zum aeusseren Rand der Laufbahn des Sportplatzes. Ein Bebauungsplan ist nicht erforderlich: mit dem Vorbescheid ist geklaert, dass eine Bebauung der Fläche auch ohne Planverfahren nach Paragraf 34 BauGB moeglich ist. Die politische Entscheidung über eine Vermarktung ist zurückgestellt: der Ausschuss für Bildung, Jugend und Senioren hat am 06.05.2026 einstimmig beschlossen, das Thema zurückzustellen, bis eine Entscheidung zum weiteren Vorgehen bei der Stemweder-Berg-Schule getroffen ist. Beim Bau- und Planungsamt des Kreises Minden-Luebbecke wurde ein formaler Antrag auf Vorbescheid gestellt; der Vorbescheid wurde im Januar mit Nebenbestimmungen erteilt. Die Gemeinde Stemwede prueft, an der Straße Am Wolfsbaum in Wehdem im Bereich des Schulzentrums ein kleines Baugebiet von bis zu drei Wohngrundstuecken zu entwickeln.
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Zusammengetragen aus den offiziellen Vergabe- und Vermarktungsunterlagen der Kommune. Verbindlich ist die jeweilige Bekanntmachung der Stadt.
Jede Angabe stammt aus einer öffentlichen Quelle und trägt das Datum ihres Belegs.
| Angabe | Wert | Beleg |
|---|---|---|
| Planungsstand | Planungsabsicht | Quelle · 15.07.2026 |
Neueste Quellenmeldung: Juli 2026
Noch nicht. Das Baugebiet Am Wolfsbaum befindet sich noch in der Planung, eine Grundstücksvergabe gibt es in dieser Phase nicht. Sobald die Stadt Stemwede die Vermarktung startet, findest du die Details hier.
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