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Hellenbusch (Drenke) Beverungen

Jetzt verfügbar Kein Fristende bekannt Baurecht steht

Hellenbusch (Drenke) ist ein Baugebiet in Beverungen. Berücksichtigt werden nur Bewerber, die sich verpflichten, den Bauplatz innerhalb von zwei beziehungsweise drei Jahren selbst mit einem bezugsfertigen Wohnhaus zu bebauen; das Gießen der Bodenplatte reicht dafür aus. Der Bebauungsplan ist rechtskräftig. Die Vergabe von Grundstücken läuft derzeit.

Planung und Hintergrund im Detail +

Der Bebauungsplan setzt ein Dorfgebiet im Sinne von Paragraf 5 BauNVO fest, das in die Bereiche MD, MDe 1 und MDe 2 gegliedert ist. Für das Gebiet gilt der Bebauungsplan Nr. 1 der Stadt Beverungen für die Ortschaft Drenke, dessen Satzungsbeschluss am 14.04.1999 ortsüblich bekannt gemacht wurde. Das Plangebiet umfasst 7,02 Hektar. Im Baugebiet Hellenbusch in der Ortschaft Drenke steht das Grundstück Flur 4, Flurstück 65 mit 781 Quadratmetern zum Verkauf. Der Kaufpreis beträgt 12,80 Euro pro Quadratmeter. Hinzu kommen eine Vorauszahlung auf die Erschließungskosten nach dem Baugesetzbuch von 7,72 Euro pro Quadratmeter, ein Mehrwert für die vorhandene Erschließungsanlage Kanal von 3,58 Euro pro Quadratmeter, anteilige Vermessungskosten von 1,65 Euro pro Quadratmeter sowie 955,59 Euro für die Herstellung des Grundstücksanschlusses an die Entwässerungsanlage. Die Kosten des Strom- und Wasseranschlusses sind nicht enthalten. Berücksichtigt werden nur Bewerber, die sich verpflichten, den Bauplatz innerhalb von zwei beziehungsweise drei Jahren selbst mit einem bezugsfertigen Wohnhaus zu bebauen; das Gießen der Bodenplatte reicht dafür aus. Quelle zur Beschreibung

Hinweis zur Lage: Der markierte Punkt ist eine Näherung. Das Baugebiet liegt innerhalb des eingezeichneten Bereichs in Beverungen.

Grundstücke und Bewerbung

Die wichtigsten Angaben im Überblick.

Grundstücks­größe
781 m²
Kaufpreis
12,80 €/m²

Vergabe läuft

Zur Vergabeseite

Informationen und Ansprechpartner findest du bei der Kommune Beverungen.

So werden die Grundstücke vergeben

Verkauf städtischer Baugrundstücke mit Bauverpflichtung: Nur Bewerber werden berücksichtigt, die sich verpflichten, den Bauplatz innerhalb von zwei beziehungsweise drei Jahren selbst mit einem bezugsfertigen Wohnhaus zu bebauen

das Gießen der Bodenplatte reicht aus. Bei Nichterfüllung fällt das Grundstück zum Kaufpreis an die Gemeinde zurück, gesichert durch eine Auflassungsvormerkung im Grundbuch

Quellen und weitere Informationen

Hier fassen wir die Angaben der Kommune zusammen.
Verbindlich ist die offizielle Bekanntmachung.

Was darfst du hier bauen?

Aufbereitung des Bebauungsplans in Alltagssprache. Verbindlich sind die Festsetzungen im Original-Plan.

Originalplan öffnen

Amtliches Dokument der Kommune

Satteldach
32° bis 45°

Der Bebauungsplan Nr. 1 setzt ein Dorfgebiet nach Paragraf 5 BauNVO fest und gliedert es in die Bereiche MD, MDe 1 und MDe 2. Die Kennzahlen unterscheiden sich je Bereich: Die Grundflächenzahl liegt zwischen 0,4 und 0,6, die Geschossflächenzahl zwischen 0,5 und 1,2, die Zahl der Vollgeschosse beträgt höchstens eins oder zwei. Die Dachneigung der Hauptgebäude hängt von der Zahl der Vollgeschosse ab: bei eingeschossiger Bauweise 37 bis 45 Grad, bei zweigeschossiger Bauweise 32 bis 38 Grad; für Nebenanlagen und Garagen gelten 0 bis 45 Grad. Einheitlich für alle Bereiche gelten das Satteldach und die offene Bauweise. Amtliche Quelle zu diesen Hinweisen

Fakten

Jede Angabe stammt aus einer öffentlichen Quelle der Kommune.

Angabe Wert
Vergabestatus Offen Originalquelle
Grundstücksgrößen 781 m² Quelle
Preis je m² 12,80 € Originalquelle
Erschließung im Preis Nein Quelle
Planungsstand Baurecht steht Quelle
Vergabeverfahren Verkauf städtischer Baugrundstücke mit Bauverpflichtung: Nur Bewerber werden berücksichtigt, die sich verpflichten, den Bauplatz innerhalb von zwei beziehungsweise drei Jahren selbst mit einem bezugsfertigen Wohnhaus zu bebauen; das Gießen der Bodenplatte reicht aus. Bei Nichterfüllung fällt das Grundstück zum Kaufpreis an die Gemeinde zurück, gesichert durch eine Auflassungsvormerkung im Grundbuch. Quelle

Häufige Fragen zum Baugebiet Hellenbusch (Drenke)

Kann ich mich aktuell für ein Grundstück im Baugebiet Hellenbusch (Drenke) bewerben? +

Ja. Die Vergabe im Baugebiet Hellenbusch (Drenke) ist aktuell offen. Ansprechpartner und Bewerbungsmodalitäten stehen auf der offiziellen Vergabeseite der Stadt Beverungen.

Wie werden die Grundstücke im Baugebiet Hellenbusch (Drenke) vergeben? +

Verkauf städtischer Baugrundstücke mit Bauverpflichtung: Nur Bewerber werden berücksichtigt, die sich verpflichten, den Bauplatz innerhalb von zwei beziehungsweise drei Jahren selbst mit einem bezugsfertigen Wohnhaus zu bebauen; das Gießen der Bodenplatte reicht aus. Bei Nichterfüllung fällt das Grundstück zum Kaufpreis an die Gemeinde zurück, gesichert durch eine Auflassungsvormerkung im Grundbuch.

Was kosten die Grundstücke im Baugebiet Hellenbusch (Drenke)? +

12,80 €/m².

Wie groß sind die Grundstücke im Baugebiet Hellenbusch (Drenke)? +

Die Grundstücke sind 781 m² groß.

Welche Dachformen sind im Baugebiet Hellenbusch (Drenke) erlaubt? +

Der Bebauungsplan lässt folgende Dachformen zu: Satteldach. Die Dachneigung muss zwischen 32 und 45 Grad liegen.

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