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Das Baugebiet Wohnen am östlichen Wietkamp soll Platz für ca. 70 Wohneinheiten bieten, die sich auf ca. 40 Wohnungen in Mehrfamilienhäusern und ca. 30 Einfamilien- und Reihenhäuser aufteilen sollen. Das Planverfahren läuft. Der Bebauungsplan ist noch nicht rechtskräftig. Eine Vergabe einzelner Grundstücke ist derzeit nicht amtlich veröffentlicht.
Verfahrensstand: Aufstellungsbeschluss
Die BBVG hat für das Baugebiet Wohnen am östlichen Wietkamp im Jahr 2022 eine rund 2,5 Hektar große Fläche an der Straße Wietkamp im Bielefelder Stadtteil Ubbedissen erworben. Ein Drittel der am östlichen Wietkamp geplanten Wohneinheiten soll im öffentlich geförderten Wohnungsbau entstehen. Interessenten für eine Wohnbebauung am östlichen Wietkamp können sich über die Bauland Information der Stadt Bielefeld registrieren. Die BBVG befindet sich für das Baugebiet Wohnen am östlichen Wietkamp zusammen mit einem Entwicklungsbüro in der weiteren Planungsphase zu den Themen Umwelt, Verkehr und Entwässerung und lässt ein Energiekonzept erstellen; der Entwurfsbeschluss war für das erste Quartal 2025 geplant. Wegen der Nähe zur viel befahrenen Lagesche Straße wird für das Baugebiet Wohnen am östlichen Wietkamp ein spezielles Schallschutzkonzept erarbeitet; geplant ist ein Häuserriegel mit Reihenhäusern von sechs Metern Höhe, bei dem alle sensiblen Innenräume und Gärten zur ruhigen Seite ausgerichtet werden. Das Baugebiet Wohnen am östlichen Wietkamp soll Platz für ca. 70 Wohneinheiten bieten, die sich auf ca. 40 Wohnungen in Mehrfamilienhäusern und ca. 30 Einfamilien- und Reihenhäuser aufteilen sollen. Für das Gebiet läuft die Neuaufstellung des Bebauungsplans Nr. III/Ub 12 „Wohnen am östlichen Wietkamp“ im Bielefelder Stadtbezirk Stieghorst, Gemarkung Ubbedissen, Flur 5; die Neuaufstellung verfolgt das Ziel, Baurecht für ein Wohngebiet zu schaffen und den Bestand planungsrechtlich zu sichern. Der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Wohnen am östlichen Wietkamp wurde am 29.11.2022 gefasst; die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 (1) BauGB lief vom 16.01. bis 10.02.2023. Das Verfahren ist nach Angaben der Stadt Bielefeld in Bearbeitung.
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Zusammengetragen aus den offiziellen Vergabe- und Vermarktungsunterlagen der Kommune. Verbindlich ist die jeweilige Bekanntmachung der Stadt.
Aufbereitung des Bebauungsplans in Alltagssprache. Verbindlich sind die Festsetzungen im Original-Plan.
Offizielles Dokument der Stadt — wird von der amtlichen Quelle geladen
Jede Angabe stammt aus einer öffentlichen Quelle und trägt das Datum ihres Belegs.
| Angabe | Wert | Beleg |
|---|---|---|
| Planungsstand | Verfahren läuft | Quelle · 15.07.2026 |
| Haustypen | Mehrfamilienhaus, Einfamilienhaus, Reihenhaus | Quelle |
| Vergabeverfahren | Punktesystem zum Bodenrichtwert (Bielefelder Baulandstrategie): Grundstücke werden nicht meistbietend vergeben, sondern zum Bodenrichtwert; die Vergabe erfolgt nach Punkten für Einkommen, Haushaltssituation und soziales Engagement. | Quelle · 13.07.2026 |
Neueste Quellenmeldung: Juli 2026
Noch nicht. Das Baugebiet Wohnen am östlichen Wietkamp befindet sich noch in der Planung, eine Grundstücksvergabe gibt es in dieser Phase nicht. Sobald die Stadt Bielefeld die Vermarktung startet, findest du die Details hier.
Punktesystem zum Bodenrichtwert (Bielefelder Baulandstrategie): Grundstücke werden nicht meistbietend vergeben, sondern zum Bodenrichtwert; die Vergabe erfolgt nach Punkten für Einkommen, Haushaltssituation und soziales Engagement.
Mögliche Hausformen sind Einfamilienhäuser, Reihenhäuser. Weitere Bebauung im Gebiet: Mehrfamilienhäuser.
Alle Baugebiete der Region: Grundstücke Bielefeld
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