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Im Sinne einer angemessenen Nachverdichtung soll die Bebauung der großen und weitreichenden hinteren Grundstücksteile im Plangebiet ermöglicht werden. Das Planverfahren läuft. Der Bebauungsplan ist noch nicht rechtskräftig. Eine Vergabe einzelner Grundstücke ist derzeit nicht amtlich veröffentlicht.
Verfahrensstand: Aufstellungsbeschluss
Ansprechstelle ist die Bauberatung der Stadt Bielefeld. Der Aufstellungsbeschluss wurde am 25.03.2025 gefasst und am 03.05.2025 öffentlich bekannt gemacht. Die Beteiligung der Behörden nach § 4 Abs. 1 BauGB lief vom 02.05.2025 bis zum 06.06.2025. Die Bestandsgebäude in der ersten Baureihe werden planungsrechtlich gesichert. Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB lief vom 05.05.2025 bis zum 23.05.2025; der Unterrichtungs- und Erörterungstermin fand am 13.05.2025 statt. Im Sinne einer angemessenen Nachverdichtung soll die Bebauung der großen und weitreichenden hinteren Grundstücksteile im Plangebiet ermöglicht werden. Das Verfahren hat einen Bezug zum Planverfahren II/1/17.00 (Stadtgrenze - Am Brodhagen - Grünzug Brodhagen - Grünzug Am Rottmannshof). Der Bebauungsplan Nr. 23.1 soll die planungsrechtliche Grundlage für eine Wohnbebauung in zweiter Baureihe schaffen. Das Bauleitplanportal weist das Verfahren als in Bearbeitung aus; ein Entwurfs- oder Satzungsbeschluss ist nicht verzeichnet.
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Zusammengetragen aus den offiziellen Vergabe- und Vermarktungsunterlagen der Kommune. Verbindlich ist die jeweilige Bekanntmachung der Stadt.
Jede Angabe stammt aus einer öffentlichen Quelle und trägt das Datum ihres Belegs.
| Angabe | Wert | Beleg |
|---|---|---|
| Planungsstand | Verfahren läuft | Quelle · 15.07.2026 |
Neueste Quellenmeldung: Juli 2026
Noch nicht. Das Baugebiet Wohnen westlich des Grenzbach-Grünzugs nördlich der Schloßhofstraße / Gellershagen befindet sich noch in der Planung, eine Grundstücksvergabe gibt es in dieser Phase nicht. Sobald die Stadt Bielefeld die Vermarktung startet, findest du die Details hier.
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