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Innerhalb des Wohnquartiers sollen ca. 50 Wohneinheiten im Geschosswohnungsbau (2 bis 3 Geschosse) entstehen; Absichtsangabe aus der Begründung der Beschlussvorlage, keine Festsetzung und keine Angabe zu einzelnen Grundstücken. Das Planverfahren läuft. Der Bebauungsplan ist noch nicht rechtskräftig. Eine Vergabe einzelner Grundstücke ist derzeit nicht amtlich veröffentlicht.
Verfahrensstand: Aufstellungsbeschluss
Bebauungsplan Nr. 43.1 „Wohngebiet südlich der Babenhauser Straße, östlich der Andreaskirche / Babenhausen“. Teilfläche südlich der Babenhauser Straße, östlich der Andreaskirche und nördlich des Johannisbachs. Stadtbezirk Dornberg. Das mit Beschluss vom 20.03.2007 eingeleitete Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. II/Ba 5 „Babenhauser Straße“ für das Gebiet zwischen Babenhauser Straße und Bavostraße wurde eingestellt. Babenhausen (Bestandteil der amtlichen Planbezeichnung „... / Babenhausen“). Mit der Aufstellung des Bebauungsplans sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für ein neues Wohngebiet geschaffen werden, das den Naturraum und die Nachbarschaft berücksichtigt. Die Aufstellung erfolgt im Standardverfahren gemäß § 2 i. V. m. § 8 BauGB. Die Bielefelder Beteiligungs- und Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH (BBVG) hat das Grundstück (Flurstück 1461) erworben und übernimmt die Kosten des Bauleitplanverfahrens. Innerhalb des Wohnquartiers sollen ca. 50 Wohneinheiten im Geschosswohnungsbau (2 bis 3 Geschosse) entstehen; Absichtsangabe aus der Begründung der Beschlussvorlage, keine Festsetzung und keine Angabe zu einzelnen Grundstücken. Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 (1) BauGB vom 01.09. bis 19.09.2025 mit Unterrichtungs- und Erörterungstermin am 10.09.2025; Status der Beteiligung „Beendet“. Aufstellungsbeschluss und Beschluss zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung am 25.03.2025, Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses am 30.08.2025. Planungsziel ist die Umsetzung einer verdichteten Bebauungsstruktur im Geschosswohnungsbau mit maximal drei Geschossebenen; Zielaussage des Planverfahrens, keine Festsetzung eines rechtsverbindlichen Bebauungsplans. Beteiligung der Behörden gemäß § 4 (1) BauGB vom 08.08. bis 19.09.2025. Das Verfahren ist ausweislich des amtlichen Planportals in Bearbeitung.
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Zusammengetragen aus den offiziellen Vergabe- und Vermarktungsunterlagen der Kommune. Verbindlich ist die jeweilige Bekanntmachung der Stadt.
Jede Angabe stammt aus einer öffentlichen Quelle und trägt das Datum ihres Belegs.
| Angabe | Wert | Beleg |
|---|---|---|
| Planungsstand | Verfahren läuft | Quelle · 15.07.2026 |
Neueste Quellenmeldung: Juli 2026
Noch nicht. Das Baugebiet Wohngebiet südlich der Babenhauser Straße, östlich der Andreaskirche / Babenhausen befindet sich noch in der Planung, eine Grundstücksvergabe gibt es in dieser Phase nicht. Sobald die Stadt Bielefeld die Vermarktung startet, findest du die Details hier.
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