Grundstücksradar für dieses Baugebiet aktivieren
Regionale Updates zu Bohlenweg und Brakel. Kostenlos, direkt ins Postfach.
Die Stadt Brakel hat angekündigt, Ende 2026 mit der Vermarktung der Grundstücke zu beginnen; Informationen zur Grundstücksvergabe und zum Grundstückskaufpreis sollen im Sommer 2026 veröffentlicht werden. Der Bebauungsplan wird derzeit geändert. Die Festsetzungen können sich deshalb noch ändern.
Das Neubaugebiet Bohlenweg in der Kernstadt Brakel wird über die 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 3a „Bohlenweg“ planungsrechtlich vorbereitet. Im Gebiet werden insgesamt 37 neue Bauplätze ausgewiesen; 28 davon sind städtische Grundstücke, von denen drei für die Errichtung von Mehrfamilienhäusern vorgesehen sind. Die Stadt Brakel hat angekündigt, Ende 2026 mit der Vermarktung der Grundstücke zu beginnen; Informationen zur Grundstücksvergabe und zum Grundstückskaufpreis sollen im Sommer 2026 veröffentlicht werden. Festgesetzt wird ein Allgemeines Wohngebiet nach § 4 BauNVO; im Geltungsbereich sind die Gebäude in offener Bauweise nach § 22 Abs. 2 BauNVO zu errichten. Das Plangebiet umfasst rund 4,8 Hektar. Der Bebauungsplan wurde durch Beschluss des Bauausschusses der Stadt Brakel vom 10.03.2021 nach § 2 Abs. 1 und 4 BauGB aufgestellt; die vorliegende Planfassung ist ein Veröffentlichungsplan, dessen Vermerke zu Offenlage, Satzungsbeschluss und ortsüblicher Bekanntmachung unausgefüllt sind, sodass darin keine Rechtskraft dokumentiert ist.
Regionale Updates zu Bohlenweg und Brakel. Kostenlos, direkt ins Postfach.
Zusammengetragen aus den offiziellen Vergabe- und Vermarktungsunterlagen der Kommune. Verbindlich ist die jeweilige Bekanntmachung der Stadt.
Aufbereitung des Bebauungsplans in Alltagssprache. Verbindlich sind die Festsetzungen im Original-Plan.
Offizielles Dokument der Stadt — wird von der amtlichen Quelle geladen
Hier sind bis zu zwei Vollgeschosse erlaubt, also Erdgeschoss plus Obergeschoss. Das ist der typische Rahmen für Stadtvillen und klassische Einfamilienhäuser. Ein Vollgeschoss ist eine Etage in voller Raumhöhe. Ein ausgebautes Dachgeschoss zählt oft nicht mit, wenn es niedriger ist. Die Details regelt der Plan.
Die Grundflächenzahl (GRZ) sagt, wie viel deines Grundstücks überbaut werden darf. GRZ 0,4 heißt: 40 Prozent der Grundstücksfläche. Bei einem 500 m² großen Grundstück sind das 200 m². Garage, Zufahrt und Terrasse zählen teilweise mit, dafür erlaubt der Plan meist einen Zuschlag.
Die Geschossflächenzahl (GFZ) begrenzt die Wohnfläche über alle Etagen zusammen, gemessen an der Grundstücksfläche. GFZ 0,8 heißt: Bei einem 500 m² großen Grundstück darf die Summe aller Geschossflächen etwa 400 m² betragen, verteilt auf alle Vollgeschosse.
Jede Angabe stammt aus einer öffentlichen Quelle und trägt das Datum ihres Belegs.
| Angabe | Wert | Beleg |
|---|---|---|
| Vergabestatus | Angekündigt | Quelle · 13.07.2026 |
| Vermarktungsstart | 31.12.2026 | Quelle |
| Grundstücke gesamt | 37 | Quelle |
| Planungsstand | Baurecht steht | Quelle · 22.07.2025 |
| Rechtskraft B-Plan | 22.07.2025 | Quelle · 22.07.2025 |
| GRZ | 0,4 | Quelle · 15.07.2026 |
| GFZ | 0,8 | Quelle · 15.07.2026 |
| Vollgeschosse max. | 2 | Quelle · 15.07.2026 |
Neueste Quellenmeldung: Juli 2026
Noch nicht. Die Stadt Brakel hat dieses Baugebiet angekündigt, die Vermarktung ist aber noch nicht gestartet. Voraussichtlicher Zeitplan: 31.12.2026.
31.12.2026.
Für das Baugebiet Bohlenweg sind 37 Grundstücke insgesamt geplant.
Zulässig sind bis zu 2 Vollgeschosse.
Die Grundflächenzahl (GRZ) beträgt 0,4. Bis zu 40 Prozent der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden.
Alle Baugebiete der Region: Grundstücke Kreis Höxter
Regionale Updates zu neuen Baugebieten und Vergabestarts, kostenlos per E-Mail. Alle Empfänger einer Region erhalten denselben Inhalt.