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In Büren wird das Baugebiet Niederfeld III geplant. Das Plangebiet des Bebauungsplans Nr. 20 „Niederfeld III“ (Büren, OT Steinhausen) grenzt im Süden an die „Friedhofstraße“ und den Friedhof; die südlichen Grundstücke befinden sich nördlich der „Friedhofstraße“. Die vorliegenden Angaben beziehen sich auf einen Planentwurf.
Dokumentstand: Entwurf dokumentiert
Zum Bebauungsplan Nr. 20 „Niederfeld III“ (Büren, OT Steinhausen) fand die Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB vom 08.06.2026 bis einschließlich 07.07.2026 statt; die Planunterlagen sind Entwürfe, ein Satzungsbeschluss ist nicht dokumentiert. Das Plangebiet des Bebauungsplans Nr. 20 „Niederfeld III“ (Büren, OT Steinhausen) wird bis auf die geplante Grünfläche im Westen als Allgemeines Wohngebiet festgesetzt. Der Rat der Stadt Büren hat am 12.12.2024 den Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 20 „Niederfeld III“ gefasst; die Aufstellung erfolgt im Parallelverfahren mit der 34. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Büren. Der Bebauungsplan Nr. 20 „Niederfeld III“ der Stadt Büren liegt im Ortsteil Steinhausen. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 20 „Niederfeld III“ (Büren, OT Steinhausen) hat eine Größe von rund 2,0 ha und umfasst Flurstücke der Flur 6, Gemarkung Steinhausen. Das Plangebiet des Bebauungsplans Nr. 20 „Niederfeld III“ (Büren, OT Steinhausen) grenzt im Süden an die „Friedhofstraße“ und den Friedhof; die südlichen Grundstücke befinden sich nördlich der „Friedhofstraße“. Östlich an den Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 20 „Niederfeld III“ (Büren, OT Steinhausen) angrenzend befinden sich bereits die Baugebiete „Niederfeld“ und „Niederfeld II“, die weitestgehend bebaut sind. Ziel des Bebauungsplans Nr. 20 „Niederfeld III“ (Büren, OT Steinhausen) ist die Erweiterung des östlich gelegenen Baugebietes „Niederfeld“ nach Westen, um den Siedlungsbereich in Richtung Ortskern zu entwickeln. Quelle zur Beschreibung
Hinweis zur Lage: Der markierte Punkt ist eine Näherung. Das Baugebiet liegt innerhalb des eingezeichneten Bereichs in Büren.
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Aufbereitung des Bebauungsplans in Alltagssprache. Verbindlich sind die Festsetzungen im Original-Plan.
Amtliches Dokument der Kommune
Hier sind bis zu zwei Vollgeschosse erlaubt, also Erdgeschoss plus Obergeschoss. Das ist der typische Rahmen für Stadtvillen und klassische Einfamilienhäuser. Ein Vollgeschoss ist eine Etage in voller Raumhöhe. Ein ausgebautes Dachgeschoss zählt oft nicht mit, wenn es niedriger ist. Die Details regelt der Plan.
Die Grundflächenzahl (GRZ) sagt, wie viel deines Grundstücks überbaut werden darf. GRZ 0,4 heißt: 40 Prozent der Grundstücksfläche. Bei einem 500 m² großen Grundstück sind das 200 m². Garage, Zufahrt und Terrasse zählen teilweise mit, dafür erlaubt der Plan meist einen Zuschlag.
Die Geschossflächenzahl (GFZ) gibt die zulässige Geschossfläche im Verhältnis zur Grundstücksfläche an. GFZ 0,8 bedeutet bei einem 500 m² großen Grundstück bis zu 400 m² anrechenbare Geschossfläche. Gemessen wird grundsätzlich nach den Außenmaßen aller Vollgeschosse. Das ist nicht die Wohnfläche. Zusätzliche Festsetzungen des Bebauungsplans sind zu beachten.
Jede Angabe stammt aus einer öffentlichen Quelle der Kommune.
Weitere amtliche Originalquelle öffnen
Uns liegt derzeit keine bestätigte Angabe zur Verfügbarkeit vor. Aktuelle Informationen stehen auf der Vergabeseite der Stadt Büren.
Zulässig sind bis zu 2 Vollgeschosse.
Die Grundflächenzahl (GRZ) beträgt 0,4. Bis zu 40 Prozent der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden.
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