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Höxter

Im Flor

Jetzt verfügbar Bewerbungsfrist bis 9. September 2026 (noch 27 Tage)

Vorgesehen sind Einfamilien-, Doppel-, Reihen- und Geschosswohnungsbau. „Im Flor“ ist ein rund zwei Hektar großes, innenstadtnahes Wohngebiet in der Kernstadt Höxter. Der Bebauungsplan ist rechtskräftig. Die Vergabe von Grundstücken läuft derzeit.

Verfahrensstand: Vergabe gestartet

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Vergabe & Bewerbung

Wie komme ich an ein Grundstück?

Zusammengetragen aus den offiziellen Vergabe- und Vermarktungsunterlagen der Kommune. Verbindlich ist die jeweilige Bekanntmachung der Stadt.

Kaufpreis
3 bis 165 €/m²
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Originalquelle
Weitere amtliche Informationen findest du in der Originalquelle der Kommune.
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Titelseite des aktuellen Steckbriefs zum Baugebiet Im Flor in Höxter 6 Seiten · PDF
Gebiets-Steckbrief (PDF)

Im Flor kompakt und verständlich

Der Steckbrief bündelt verifizierte, öffentlich belegte Eckdaten zu Im Flor in einer klaren, gut lesbaren Ausgabe. Grundlage sind die hinterlegten Originalquellen. Du bekommst wichtige Festsetzungen und den aktuellen Planungsstand verständlich erklärt. Der Steckbrief trifft keine Aussage zur Verfügbarkeit oder Vergabe.

  • Planung, Lage und wichtige Eckdaten kompakt erklärt
  • Ausgewählte Festsetzungen in verständlicher Sprache
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Bebauungsplan

Was darfst du hier bauen?

Aufbereitung des Bebauungsplans in Alltagssprache. Verbindlich sind die Festsetzungen im Original-Plan.

Originalplan öffnen

Offizielles Dokument der Stadt — wird von der amtlichen Quelle geladen

Der Bebauungsplan Nr. 8/62 ermöglicht eine Mischung aus Einzel-, Doppel-, Reihen- und Geschosswohnungsbau. In WA 3, WA 4 und WA 7 sind nur Einzel- und Doppelhäuser zulässig, in WA 2 und WA 6 nur Doppel- und Reihenhäuser. Festgesetzt sind zwei bis drei Vollgeschosse: WA 1 zwingend drei, WA 2 bis WA 7 zwingend zwei. Die GRZ beträgt im gesamten Wohngebiet 0,4.

bis 2
0,4
Flachdach, Satteldach, Pultdach, versetztes Pultdach
bis 45°
offen
Mögliche Hausformen
Einfamilienhäuser, Doppelhaushälften
Besondere Festsetzungen
  • Flachdächer müssen begrünt werden.
  • Versiegelungen durch Kies, Schotter- oder Steingärten und vergleichbare Materialien sind nicht zulässig.
  • Zufahrten, Stellplätze und Wege dürfen nur mit wasser- und luftdurchlässigen Materialien befestigt werden. Zulässig sind Beläge mit einem Abflussbeiwert unter 0,7, etwa Schotterrasen, Rasenfugenpflaster oder wasserdurchlässige Betonpflastersteine.
  • Auf jedem Baugrundstück ist mindestens ein standortheimischer Laubbaum zweiter Ordnung zu pflanzen.
  • Bei Doppelhäusern und Reihenhäusern sind höchstens zwei Wohnungen je Doppelhaushälfte beziehungsweise Reihenhauseinheit zulässig.
  • Welche Haustypen erlaubt sind, hängt vom Teilgebiet ab: In WA 3, WA 4 und WA 7 sind nur Einzel- und Doppelhäuser in offener Bauweise zulässig, in WA 2 und WA 6 nur Reihen- und Doppelhäuser.
  • Die Grundflächenzahl darf nicht durch Garagen, Stellplätze mit Zufahrten, Nebenanlagen oder Bauten unter der Geländeoberfläche überschritten werden. Diese sonst übliche Überschreitung ist hier ausdrücklich ausgeschlossen.
  • Die Geschossflächenzahl beträgt 1,2 bei dreigeschossiger und 0,8 bei zweigeschossiger Bebauung.
  • Der fertige Fußboden im Erdgeschoss muss 0,3 Meter über dem natürlichen Gelände liegen, gemessen in der Mitte der bergseitigen Fassade. Das schützt das Gebäude bei Starkregen.
  • Nebenanlagen dürfen eine Traufhöhe von 3,00 Metern nicht überschreiten.
  • Stellplätze, Garagen und Carports sind nur innerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen oder deren seitlichen Verlängerungen erlaubt, soweit die Planzeichnung nichts anderes festsetzt.
  • Außerhalb der überbaubaren Grundstücksfläche sind Nebenanlagen nur bis zu 30 Kubikmetern umbautem Raum je Baugrundstück zulässig.
  • Der abgetragene Oberboden ist auf dem jeweiligen Baugrundstück auf den Gartenflächen zu verteilen.
  • Der im Bebauungsplan festgesetzte Baumbestand ist dauerhaft zu erhalten. Eingriffe in den Kronenbereich sind nur zulässig, wenn Verkehrssicherheit oder Erschließung sie zwingend erfordern.
  • Geht ein geschütztes Gehölz dennoch ein, sind Ersatzpflanzungen vorzunehmen.
  • Die öffentlichen Grünflächen sind parkartig zu gestalten und mit standortgerechten, vorzugsweise heimischen Bäumen zweiter Ordnung sowie Sträuchern zu bepflanzen.
  • Als Dachformen sind nur Flachdächer, Satteldächer, Pultdächer und versetzte Pultdächer zulässig. Flachdächer dürfen 3 bis 5 Grad geneigt sein, Satteldächer 25 bis 45 Grad, Pultdächer höchstens 25 Grad und versetzte Pultdächer 15 bis 35 Grad.
  • Der Hauptfirst muss parallel oder rechtwinklig zur Erschließungsstraße stehen. Bis zu 10 Grad Abweichung sind möglich, wenn ein Nachweis wie eine Solarsimulation zeigt, dass das der Solarenergie dient.
  • In Dachdeckung und Fassade dürfen keine lichtreflektierenden oder glänzenden Materialien verwendet werden, etwa glasierte oder engobierte Oberflächen. Ausgenommen sind untergeordnete Glasdächer und Solaranlagen mit blendfreien Gläsern.
  • Je Dachseite ist höchstens ein Zwerchgiebel erlaubt. Alle Gauben und Zwerchgiebel zusammen dürfen die halbe Trauflänge nicht überschreiten, müssen 2,50 Meter Abstand zum Ortgang halten, 0,60 Meter unter dem Hauptfirst bleiben und höchstens 1,50 Meter Ansichtshöhe haben.
  • Bei Doppel- und Reihenhäusern müssen Dachneigung, Dachmaterial und -farbe, Traufhöhen, Dachüberstände sowie Fassadenmaterial und -farbe einheitlich ausgeführt werden. Abweichungen sind bei einem einheitlichen Architekturkonzept möglich.
  • Einfriedungen sind bis 1,3 Meter Höhe zulässig, aus Gehölzen bis 2,00 Meter. Mauerwerk über 0,50 Meter Höhe ist unzulässig.
  • Im südöstlichen Plangebiet liegt eine Fläche mit Leitungsrecht für den Erschließungsträger, damit die Abwasserleitung an die Bergstraße angeschlossen werden kann.
  • Diese Fläche ist dauerhaft von jeder Bebauung freizuhalten, damit der Kanal gewartet und instand gehalten werden kann.
  • Tankstellen sind im Gebiet ausgeschlossen, obwohl sie in einem Allgemeinen Wohngebiet sonst ausnahmsweise zulässig wären.

Für private Einzelbauplätze in WA 3, WA 4, WA 6 und WA 7 gelten eine GRZ von 0,4 und zwingend zwei Vollgeschosse. WA 1, WA 2 und WA 5 gehören zur Konzeptvergabe und sind in den privaten Kennzahlen nicht enthalten. Die Dachneigung hängt von der Dachform ab: Satteldächer 25 bis 45 Grad, versetzte Pultdächer 15 bis 35 Grad, Pultdächer bis 25 Grad, Flachdächer 3 bis 5 Grad. Einen gebietsweiten Mindestwert gibt es daher nicht.

Umfeld & Lage

Ortsteil
Höxter (Kernstadt)

Fakten

Jede Angabe stammt aus einer öffentlichen Quelle und trägt das Datum ihres Belegs.

Angabe Wert Beleg
Vergabestatus Offen Quelle · 01.07.2026
Bewerbungsfrist bis 09.09.2026 Quelle · 13.07.2026
Preis je m² 3 bis 165 € Quelle · 13.07.2026
Planungsstand Baurecht steht Quelle · 14.07.2026
Haustypen Einfamilienhaus, Doppelhaushälfte Quelle · 13.07.2026
GRZ 0,4 Quelle · 13.07.2026
Vollgeschosse max. 2 Quelle · 13.07.2026
Vergabeart Punktesystem Quelle · 13.07.2026

Neueste Quellenmeldung: Juli 2026

Häufige Fragen zum Baugebiet Im Flor

Kann ich mich aktuell für ein Grundstück im Baugebiet Im Flor bewerben? +

Ja. Die Vergabe im Baugebiet Im Flor ist aktuell offen. Ansprechpartner und Bewerbungsmodalitäten stehen auf der offiziellen Vergabeseite der Stadt Höxter.

Was kosten die Grundstücke im Baugebiet Im Flor? +

3 bis 165 €/m².

Welche Dachformen sind im Baugebiet Im Flor erlaubt? +

Der Bebauungsplan lässt folgende Dachformen zu: Flachdach, Satteldach, Pultdach, versetztes Pultdach. Die Dachneigung darf höchstens 45 Grad betragen.

Wie viele Vollgeschosse sind im Baugebiet Im Flor möglich? +

Zulässig sind bis zu 2 Vollgeschosse.

Welche Hausformen sind im Baugebiet Im Flor möglich? +

Mögliche Hausformen sind Einfamilienhäuser, Doppelhaushälften.

Wie viel Grundstücksfläche darf im Baugebiet Im Flor bebaut werden? +

Die Grundflächenzahl (GRZ) beträgt 0,4. Bis zu 40 Prozent der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden.

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