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Am großen Moor (B-Plan Nr. 418) ist ein Baugebiet in Rheda-Wiedenbrück. Der Bebauungsplan ist seit 2024 rechtskräftig. Je nach Teilbereich sind Einfamilienhäuser, Doppelhaushälften und Reihenhäuser sowie Mehrfamilienhäuser vorgesehen.
Verfahrensstand: Rechtskraft
Der Plan setzt ein allgemeines Wohngebiet nach § 4 BauNVO fest, das in die Teilflächen WA1 bis WA4 gegliedert ist. Der Bebauungsplan Nr. 418 ist seit dem 05.04.2024 gemäß § 10 (3) BauGB rechtskräftig. Der Bebauungsplan Nr. 418 wurde am 18.03.2024 als Satzung gemäß § 10 (1) BauGB beschlossen. Der Bebauungsplan Nr. 418 „Am großen Moor“ schafft Wohnbauflächen in einem zuvor unbeplanten Bereich. Quelle zur Beschreibung
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Grundstücke und Bewerbung
Uns liegen derzeit keine bestätigten Angaben zum Bewerbungsverfahren vor.
Der Steckbrief bündelt verifizierte, öffentlich belegte Eckdaten zu Am großen Moor (B-Plan Nr. 418) in einer klaren, gut lesbaren Ausgabe. Grundlage sind die hinterlegten Originalquellen. Du bekommst wichtige Festsetzungen und den aktuellen Planungsstand verständlich erklärt. Der Steckbrief trifft keine Aussage zur Verfügbarkeit oder Vergabe.
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Aufbereitung des Bebauungsplans in Alltagssprache. Verbindlich sind die Festsetzungen im Original-Plan.
Amtliches Dokument der Kommune
Hier sind bis zu zwei Vollgeschosse erlaubt, also Erdgeschoss plus Obergeschoss. Das ist der typische Rahmen für Stadtvillen und klassische Einfamilienhäuser. Ein Vollgeschoss ist eine Etage in voller Raumhöhe. Ein ausgebautes Dachgeschoss zählt oft nicht mit, wenn es niedriger ist. Die Details regelt der Plan.
Die Grundflächenzahl (GRZ) sagt, wie viel deines Grundstücks überbaut werden darf. GRZ 0,4 heißt: 40 Prozent der Grundstücksfläche. Bei einem 500 m² großen Grundstück sind das 200 m². Garage, Zufahrt und Terrasse zählen teilweise mit, dafür erlaubt der Plan meist einen Zuschlag.
Die Geschossflächenzahl (GFZ) gibt die zulässige Geschossfläche im Verhältnis zur Grundstücksfläche an. GFZ 0,8 bedeutet bei einem 500 m² großen Grundstück bis zu 400 m² anrechenbare Geschossfläche. Gemessen wird grundsätzlich nach den Außenmaßen aller Vollgeschosse. Das ist nicht die Wohnfläche. Zusätzliche Festsetzungen des Bebauungsplans sind zu beachten.
Der Plan bestimmt, welche Dachformen erlaubt sind, damit das Baugebiet ein einheitliches Bild bekommt. Das Satteldach hat zwei geneigte Flächen, das Walmdach vier, das Pultdach eine und das Flachdach keine. Die Dachform entscheidet mit, wie dein Haus aussieht und ob das Dachgeschoss als Wohnraum taugt.
Die Dachneigung ist der Winkel der Dachflächen. Eine Spanne wie 20° bis 45° heißt: flacher oder steiler darf das Dach nicht sein. Je steiler das Dach, desto mehr nutzbarer Wohnraum entsteht im Dachgeschoss.
WA1: Satteldach 25° bis 45°. WA2: Satteldach 25° bis 38° oder Flachdach. WA3: Flachdach. WA4 ist dem Mehrfamilienhausbereich zugeordnet und bleibt für die technischen Privatgrundstückskennzahlen unberücksichtigt. Amtliche Quelle zu diesen Hinweisen
Jede Angabe stammt aus einer öffentlichen Quelle der Kommune.
Das Baurecht steht. Zu einer öffentlichen Vergabe liegen uns keine Angaben vor, am besten direkt beim Bauamt der Stadt Rheda-Wiedenbrück nachfragen.
Der Bebauungsplan lässt folgende Dachformen zu: Satteldach, Flachdach. Die Dachneigung muss zwischen 25 und 45 Grad liegen.
Zulässig sind bis zu 2 Vollgeschosse.
Mögliche Hausformen sind Einfamilienhäuser, Doppelhaushälften, Reihenhäuser. Weitere Bebauung im Gebiet: Mehrfamilienhäuser.
Die Grundflächenzahl (GRZ) beträgt 0,4. Bis zu 40 Prozent der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden.
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