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Zum Baugebiet Am großen Moor (B-Plan Nr. 418) in Rheda-Wiedenbrück liegen amtliche Informationen vor. Der Bebauungsplan ist seit 2024 rechtskräftig. Eine Vergabe einzelner Grundstücke ist derzeit nicht amtlich veröffentlicht.
Verfahrensstand: Satzungsbeschluss
Der Plan setzt ein allgemeines Wohngebiet nach § 4 BauNVO fest, das in die Teilflächen WA1 bis WA4 gegliedert ist. Der Bebauungsplan Nr. 418 ist seit dem 05.04.2024 gemäß § 10 (3) BauGB rechtskräftig. Der Bebauungsplan Nr. 418 wurde am 18.03.2024 als Satzung gemäß § 10 (1) BauGB beschlossen. Der Bebauungsplan Nr. 418 „Am großen Moor“ schafft Wohnbauflächen in einem zuvor unbeplanten Bereich.
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Zusammengetragen aus den offiziellen Vergabe- und Vermarktungsunterlagen der Kommune. Verbindlich ist die jeweilige Bekanntmachung der Stadt.
Aufbereitung des Bebauungsplans in Alltagssprache. Verbindlich sind die Festsetzungen im Original-Plan.
Offizielles Dokument der Stadt — wird von der amtlichen Quelle geladen
Hier sind bis zu zwei Vollgeschosse erlaubt, also Erdgeschoss plus Obergeschoss. Das ist der typische Rahmen für Stadtvillen und klassische Einfamilienhäuser. Ein Vollgeschoss ist eine Etage in voller Raumhöhe. Ein ausgebautes Dachgeschoss zählt oft nicht mit, wenn es niedriger ist. Die Details regelt der Plan.
Die Grundflächenzahl (GRZ) sagt, wie viel deines Grundstücks überbaut werden darf. GRZ 0,4 heißt: 40 Prozent der Grundstücksfläche. Bei einem 500 m² großen Grundstück sind das 200 m². Garage, Zufahrt und Terrasse zählen teilweise mit, dafür erlaubt der Plan meist einen Zuschlag.
Die Geschossflächenzahl (GFZ) begrenzt die Wohnfläche über alle Etagen zusammen, gemessen an der Grundstücksfläche. GFZ 0,8 heißt: Bei einem 500 m² großen Grundstück darf die Summe aller Geschossflächen etwa 400 m² betragen, verteilt auf alle Vollgeschosse.
Der Plan bestimmt, welche Dachformen erlaubt sind, damit das Baugebiet ein einheitliches Bild bekommt. Das Satteldach hat zwei geneigte Flächen, das Walmdach vier, das Pultdach eine und das Flachdach keine. Die Dachform entscheidet mit, wie dein Haus aussieht und ob das Dachgeschoss als Wohnraum taugt.
Die Dachneigung ist der Winkel der Dachflächen. Eine Spanne wie 20° bis 45° heißt: flacher oder steiler darf das Dach nicht sein. Je steiler das Dach, desto mehr nutzbarer Wohnraum entsteht im Dachgeschoss.
WA1: Satteldach 25° bis 45°. WA2: Satteldach 25° bis 38° oder Flachdach. WA3: Flachdach. WA4 ist dem Mehrfamilienhausbereich zugeordnet und bleibt für die technischen Privatgrundstückskennzahlen unberücksichtigt.
Jede Angabe stammt aus einer öffentlichen Quelle und trägt das Datum ihres Belegs.
| Angabe | Wert | Beleg |
|---|---|---|
| Planungsstand | Baurecht steht | Quelle · 15.07.2026 |
| Rechtskraft B-Plan | 05.04.2024 | Quelle · 12.07.2026 |
| Haustypen | Einfamilienhaus, Doppelhaushälfte, Reihenhaus, Mehrfamilienhaus | Quelle · 13.07.2026 |
| GRZ | 0,4 | Quelle · 13.07.2026 |
| GFZ | 0,8 | Quelle |
| Vollgeschosse max. | 2 | Quelle · 13.07.2026 |
Neueste Quellenmeldung: Juli 2026
Noch nicht. Das Baugebiet Am großen Moor (B-Plan Nr. 418) befindet sich noch in der Planung, eine Grundstücksvergabe gibt es in dieser Phase nicht. Sobald die Stadt Rheda-Wiedenbrück die Vermarktung startet, findest du die Details hier.
Der Bebauungsplan lässt folgende Dachformen zu: Satteldach, Flachdach. Die Dachneigung muss zwischen 25 und 45 Grad liegen.
Zulässig sind bis zu 2 Vollgeschosse.
Mögliche Hausformen sind Einfamilienhäuser, Doppelhaushälften, Reihenhäuser. Weitere Bebauung im Gebiet: Mehrfamilienhäuser.
Die Grundflächenzahl (GRZ) beträgt 0,4. Bis zu 40 Prozent der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden.
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