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Die Stadt Rheda-Wiedenbrück beabsichtigt am nordwestlichen Siedlungsrand des Stadtteils Rheda die Schaffung von Wohngrundstücken auf einer bisher landwirtschaftlich genutzten Fläche. Der Plan liegt als Entwurf vor und ist noch nicht rechtskräftig. Eine Vergabe einzelner Grundstücke ist derzeit nicht amtlich veröffentlicht.
Verfahrensstand: Offenlage
Der Bebauungsplan Nr. 412 „Jägerweg“ der Stadt Rheda-Wiedenbrück liegt in der Gemarkung Rheda. Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 412 „Jägerweg“ lag vom 08.07.2024 bis 23.08.2024 öffentlich aus; ein Satzungsbeschluss ist bislang nicht dokumentiert. Der Bebauungsplan Nr. 412 „Jägerweg“ setzt ein Allgemeines Wohngebiet fest, das in die Teilflächen WA 1, WA 2 und WA 3 mit unterschiedlichen Festsetzungen gegliedert ist. Das Plangebiet des Bebauungsplans Nr. 412 „Jägerweg“ ist rund 0,76 Hektar groß. Die Stadt Rheda-Wiedenbrück beabsichtigt am nordwestlichen Siedlungsrand des Stadtteils Rheda die Schaffung von Wohngrundstücken auf einer bisher landwirtschaftlich genutzten Fläche.
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Aufbereitung des Bebauungsplans in Alltagssprache. Verbindlich sind die Festsetzungen im Original-Plan.
Offizielles Dokument der Stadt — wird von der amtlichen Quelle geladen
Jede Angabe stammt aus einer öffentlichen Quelle und trägt das Datum ihres Belegs.
| Angabe | Wert | Beleg |
|---|---|---|
| Planungsstand | Verfahren läuft | Quelle · 15.07.2026 |
Neueste Quellenmeldung: Juli 2026
Noch nicht. Das Baugebiet Nr. 412 Jägerweg befindet sich noch in der Planung, eine Grundstücksvergabe gibt es in dieser Phase nicht. Sobald die Stadt Rheda-Wiedenbrück die Vermarktung startet, findest du die Details hier.
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