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Fristende: 31.03.2026. Bewerbung und aktueller Stand über die Originalquelle der Kommune.
Das Baugebiet Höber liegt in Westenholz in Delbrück. Nach Angaben der Stadt konnten nahezu alle 21 städtischen Grundstücke zugeteilt werden. Die Zahl 21 beschreibt den Umfang der abgeschlossenen Runde, nicht aktuell verfügbare Grundstücke. Der Bebauungsplan ist seit 2023 rechtskräftig.
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Die wichtigsten Angaben im Überblick.
Punktesystem
Aufbereitung des Bebauungsplans in Alltagssprache. Verbindlich sind die Festsetzungen im Original-Plan.
Amtliches Dokument der Kommune
Der Bebauungsplan Nr. 117 Höber setzt für die relevanten privaten Grundstücksteilflächen eine offene Bauweise, eine GRZ von 0,4 und höchstens zwei Vollgeschosse fest. Zulässig sind geneigte Dächer, Flachdächer und Pultdächer. Die nordöstliche Teilfläche für Mehrfamilienhäuser hat abweichende Vorgaben.
Hier sind bis zu zwei Vollgeschosse erlaubt, also Erdgeschoss plus Obergeschoss. Das ist der typische Rahmen für Stadtvillen und klassische Einfamilienhäuser. Ein Vollgeschoss ist eine Etage in voller Raumhöhe. Ein ausgebautes Dachgeschoss zählt oft nicht mit, wenn es niedriger ist. Die Details regelt der Plan.
Die Grundflächenzahl (GRZ) sagt, wie viel deines Grundstücks überbaut werden darf. GRZ 0,4 heißt: 40 Prozent der Grundstücksfläche. Bei einem 500 m² großen Grundstück sind das 200 m². Garage, Zufahrt und Terrasse zählen teilweise mit, dafür erlaubt der Plan meist einen Zuschlag.
Der Plan bestimmt, welche Dachformen erlaubt sind, damit das Baugebiet ein einheitliches Bild bekommt. Das Satteldach hat zwei geneigte Flächen, das Walmdach vier, das Pultdach eine und das Flachdach keine. Die Dachform entscheidet mit, wie dein Haus aussieht und ob das Dachgeschoss als Wohnraum taugt.
WA steht für „Allgemeines Wohngebiet“. Zahlen und Sternchen kennzeichnen Teilbereiche, für die unterschiedliche Regeln gelten können. Die Zuordnung steht im Originalplan.
Dachgauben sind ab 35° Dachneigung erlaubt und dürfen bei eingeschossigen Gebäuden maximal die halbe, bei zweigeschossigen Gebäuden maximal ein Drittel der Trauflänge einnehmen.
Nebengebäude außerhalb des Zufahrtsbereichs dürfen maximal eingeschossig und bis 3 Meter Traufhöhe gebaut werden.
Je Haus dürfen maximal 2 Wohneinheiten gebaut werden.
Garagen, Carports und Nebenanlagen müssen mindestens 5 Meter Abstand zur Straße einhalten, außer an bestimmten Straßenzügen, wo 1 Meter zulässig ist.
Die erforderliche Anzahl an Kfz-Stellplätzen muss im Baugenehmigungsverfahren nachgewiesen werden.
Im Bereich WA2 und an bestimmten Grundstücken dürfen anstelle von Hecken (teils) auch Mauern oder Zäune bis 2 m Höhe errichtet werden, wenn die Sicht nicht behindert wird.
Entlang öffentlicher Straßen sind in Vorgarten- und Zufahrtsbereichen lebende Hecken bis max. 1 m Höhe erlaubt.
Vorgärten müssen zu mindestens 50% als Vegetationsfläche (z. B. Rasen oder Sträucher) gestaltet und dauerhaft erhalten werden.
Zulässig sind geneigte Dächer, Flachdächer und Pultdächer.
Kombinationen mit mineralischem Material (z. B. Kies) sind bis max. ein Drittel der Vegetationsfläche zulässig. In den Vegetationsflächen sind nur wasserdurchlässige Materialien erlaubt, dichte Sperrschichten sind verboten.
Im nordöstlichen Bereich dürfen Gebäude bis zu 5 Wohnungen umfassen.
Jede Angabe stammt aus einer öffentlichen Quelle der Kommune.
| Angabe | Wert |
|---|---|
| Vermarktungsstart | 01.02.2026 Originalquelle |
| Bewerbungsfrist bis | 31.03.2026 Originalquelle |
| Grundstücksgrößen | 500 bis 700 m² Quelle |
| Planungsstand | Baurecht steht Quelle |
| Rechtskraft B-Plan | 13.11.2023 Quelle |
| GRZ | 0,4 Quelle |
| Vollgeschosse max. | 2 Quelle |
| Vergabeart | Punktesystem Quelle |
| Vergabeverfahren | Punktesystem Quelle |
Die veröffentlichte Bewerbungsfrist endete am 31.03.2026. Aktuelle Informationen stehen auf der Vergabeseite der Stadt Delbrück.
Punktesystem.
Die Grundstücke sind 500 bis 700 m² groß.
Der Bebauungsplan lässt folgende Dachformen zu: geneigte Dächer, Flachdach, Pultdach.
Zulässig sind bis zu 2 Vollgeschosse.
Die Grundflächenzahl (GRZ) beträgt 0,4. Bis zu 40 Prozent der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden.
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