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Der Bebauungsplan Nr. 102 „Lerchenweg“ in Delbrück-Mitte setzt als Art der baulichen Nutzung ein Allgemeines Wohngebiet fest. Der Bebauungsplan ist seit 2019 rechtskräftig. Die kommunale Vergabe ist abgeschlossen.
Verfahrensstand: Satzungsbeschluss
Das Baugebiet Lerchenweg in Delbrück-Mitte wird durch den Bebauungsplan Nr. 102 „Lerchenweg“ der Stadt Delbrück geregelt. Der Bebauungsplan Nr. 102 „Lerchenweg“ in Delbrück-Mitte ist seit dem 08.07.2019 rechtskräftig. Der Bebauungsplan Nr. 102 „Lerchenweg“ in Delbrück-Mitte setzt als Art der baulichen Nutzung ein Allgemeines Wohngebiet fest. Im Bebauungsplan Nr. 102 „Lerchenweg“ in Delbrück-Mitte ist offene Bauweise festgesetzt. Der Bebauungsplan Nr. 102 „Lerchenweg“ in Delbrück-Mitte setzt für den Geltungsbereich eine Grundflächenzahl von 0,4 und höchstens zwei Vollgeschosse fest. Das Plangebiet des Bebauungsplans Nr. 102 „Lerchenweg“ in Delbrück-Mitte ist 15,57 Hektar groß. Das Baugebiet Lerchenweg in Delbrück-Mitte wird über eine neue Unterführung unter der B 64 zur Rietberger Straße sowie im Süden über den Kreisverkehr an der Westenholzer Straße erschlossen. Das Baugebiet Lerchenweg in Delbrück-Mitte setzt die Wohnbebauung des Bebauungsplans Nr. 88 „Weststadt“ fort. Im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 102 „Lerchenweg“ in Delbrück-Mitte ist eine dreigruppige Kindertageseinrichtung als Fläche für den Gemeinbedarf vorgesehen. An der südlichen Grenze des Plangebiets des Bebauungsplans Nr. 102 „Lerchenweg“ in Delbrück-Mitte ist eine öffentliche Grünfläche mit der Zweckbestimmung Kinderspielplatz festgesetzt. Im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 102 „Lerchenweg“ in Delbrück-Mitte sind geneigte Dächer, Flachdächer und Pultdächer zulässig. Der Rat der Stadt Delbrück hat den Bebauungsplan Nr. 102 „Lerchenweg“ in Delbrück-Mitte am 21.03.2019 als Satzung beschlossen.
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Zusammengetragen aus den offiziellen Vergabe- und Vermarktungsunterlagen der Kommune. Verbindlich ist die jeweilige Bekanntmachung der Stadt.
Aufbereitung des Bebauungsplans in Alltagssprache. Verbindlich sind die Festsetzungen im Original-Plan.
Offizielles Dokument der Stadt — wird von der amtlichen Quelle geladen
Hier sind bis zu zwei Vollgeschosse erlaubt, also Erdgeschoss plus Obergeschoss. Das ist der typische Rahmen für Stadtvillen und klassische Einfamilienhäuser. Ein Vollgeschoss ist eine Etage in voller Raumhöhe. Ein ausgebautes Dachgeschoss zählt oft nicht mit, wenn es niedriger ist. Die Details regelt der Plan.
Die Grundflächenzahl (GRZ) sagt, wie viel deines Grundstücks überbaut werden darf. GRZ 0,4 heißt: 40 Prozent der Grundstücksfläche. Bei einem 500 m² großen Grundstück sind das 200 m². Garage, Zufahrt und Terrasse zählen teilweise mit, dafür erlaubt der Plan meist einen Zuschlag.
Der Plan bestimmt, welche Dachformen erlaubt sind, damit das Baugebiet ein einheitliches Bild bekommt. Das Satteldach hat zwei geneigte Flächen, das Walmdach vier, das Pultdach eine und das Flachdach keine. Die Dachform entscheidet mit, wie dein Haus aussieht und ob das Dachgeschoss als Wohnraum taugt.
Im Gebiet sind Doppelhäuser sowie gesonderte Mehrfamilienhausbereiche vorgesehen. Die angezeigten Kennzahlen gelten für die privaten WA-Flächen einschließlich der gesonderten Geschosswohnungsbereiche.
Jede Angabe stammt aus einer öffentlichen Quelle und trägt das Datum ihres Belegs.
| Angabe | Wert | Beleg |
|---|---|---|
| Vergabestatus | Geschlossen | Quelle · 13.07.2026 |
| Grundstücke gesamt | 109 | Quelle |
| Planungsstand | Baurecht steht | Quelle · 15.07.2026 |
| Rechtskraft B-Plan | 08.07.2019 | Quelle · 13.07.2026 |
| Haustypen | Doppelhaushälfte, Mehrfamilienhaus | Quelle · 14.07.2026 |
| GRZ | 0,4 | Quelle · 14.07.2026 |
| Vollgeschosse max. | 2 | Quelle · 14.07.2026 |
Neueste Quellenmeldung: Juli 2026
Nein. Die Vergabe im Baugebiet Lerchenweg ist abgeschlossen.
Für das Baugebiet Lerchenweg sind 109 Grundstücke insgesamt geplant.
Der Bebauungsplan lässt folgende Dachformen zu: geneigtes Dach, Flachdach, Pultdach.
Zulässig sind bis zu 2 Vollgeschosse.
Mögliche Hausformen sind Doppelhaushälften. Weitere Bebauung im Gebiet: Mehrfamilienhäuser.
Die Grundflächenzahl (GRZ) beträgt 0,4. Bis zu 40 Prozent der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden.
Alle Baugebiete der Region: Grundstücke Kreis Paderborn
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