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Der Aufteilungsplan sah auf der rund 6.500 Quadratmeter großen Restfläche sechs Grundstücke vor. Der Bebauungsplan ist seit 2023 rechtskräftig. Die Vergabe von Grundstücken läuft derzeit.
Verfahrensstand: Satzungsbeschluss
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Zusammengetragen aus den offiziellen Vergabe- und Vermarktungsunterlagen der Kommune. Verbindlich ist die jeweilige Bekanntmachung der Stadt.
Der Steckbrief bündelt verifizierte, öffentlich belegte Eckdaten zu Am Föhrden in einer klaren, gut lesbaren Ausgabe. Grundlage sind die hinterlegten Originalquellen. Du bekommst wichtige Festsetzungen und den aktuellen Planungsstand verständlich erklärt. Der Steckbrief trifft keine Aussage zur Verfügbarkeit oder Vergabe.
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Aufbereitung des Bebauungsplans in Alltagssprache. Verbindlich sind die Festsetzungen im Original-Plan.
Offizielles Dokument der Stadt — wird von der amtlichen Quelle geladen
Hier sind bis zu zwei Vollgeschosse erlaubt, also Erdgeschoss plus Obergeschoss. Das ist der typische Rahmen für Stadtvillen und klassische Einfamilienhäuser. Ein Vollgeschoss ist eine Etage in voller Raumhöhe. Ein ausgebautes Dachgeschoss zählt oft nicht mit, wenn es niedriger ist. Die Details regelt der Plan.
Die Grundflächenzahl (GRZ) sagt, wie viel deines Grundstücks überbaut werden darf. GRZ 0,4 heißt: 40 Prozent der Grundstücksfläche. Bei einem 500 m² großen Grundstück sind das 200 m². Garage, Zufahrt und Terrasse zählen teilweise mit, dafür erlaubt der Plan meist einen Zuschlag.
Die Geschossflächenzahl (GFZ) begrenzt die Wohnfläche über alle Etagen zusammen, gemessen an der Grundstücksfläche. GFZ 0,8 heißt: Bei einem 500 m² großen Grundstück darf die Summe aller Geschossflächen etwa 400 m² betragen, verteilt auf alle Vollgeschosse.
Der Plan bestimmt, welche Dachformen erlaubt sind, damit das Baugebiet ein einheitliches Bild bekommt. Das Satteldach hat zwei geneigte Flächen, das Walmdach vier, das Pultdach eine und das Flachdach keine. Die Dachform entscheidet mit, wie dein Haus aussieht und ob das Dachgeschoss als Wohnraum taugt.
Der Plan setzt GRZ 0,4, GFZ 0,8, höchstens zwei Vollgeschosse, offene Bauweise, Einzel- und Doppelhäuser sowie eine beliebige Dachform fest. Die Angabe 0° bis 10° ist keine allgemeine Dachneigungsspanne, sondern bezeichnet nur Flachdächer, für die eine Begrünungsregel gilt.
Jede Angabe stammt aus einer öffentlichen Quelle und trägt das Datum ihres Belegs.
| Angabe | Wert | Beleg |
|---|---|---|
| Vergabestatus | Offen | Quelle · 27.07.2026 |
| Grundstücke gesamt | ca. 6 | Quelle · 15.07.2026 |
| Preis je m² | 42,93 bis 43,70 € | Quelle · 13.07.2026 |
| Erschließung im Preis | Nein | Quelle |
| Planungsstand | Baurecht steht | Quelle · 15.07.2026 |
| Rechtskraft B-Plan | 06.02.2023 | Quelle · 13.07.2026 |
| GRZ | 0,4 | Quelle · 14.07.2026 |
| GFZ | 0,8 | Quelle · 14.07.2026 |
| Vollgeschosse max. | 2 | Quelle · 14.07.2026 |
| Vergabeart | Direktvergabe | Quelle · 13.07.2026 |
Neueste Quellenmeldung: Juli 2026
Ja. Die Vergabe im Baugebiet Am Föhrden ist aktuell offen. Ansprechpartner und Bewerbungsmodalitäten stehen auf der offiziellen Vergabeseite der Stadt Nieheim.
42,93 bis 43,70 €/m².
Für das Baugebiet Am Föhrden sind ca. 6 Grundstücke insgesamt geplant.
Der Bebauungsplan lässt folgende Dachformen zu: beliebige Dachform.
Zulässig sind bis zu 2 Vollgeschosse.
Die Grundflächenzahl (GRZ) beträgt 0,4. Bis zu 40 Prozent der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden.
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