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Winkelland ist ein Baugebiet in Paderborn. Der Bebauungsplan ist seit 2026 rechtskräftig. Je nach Teilbereich sind Einfamilienhäuser, Doppelhaushälften und Reihenhäuser sowie Mehrfamilienhäuser vorgesehen. Die Vergabe ist angekündigt, hat aber noch nicht begonnen.
Verfahrensstand: Rechtskraft
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Die wichtigsten Angaben im Überblick.
Zum Auswahlverfahren liegt uns derzeit kein bestätigter Beleg vor
Der Steckbrief bündelt verifizierte, öffentlich belegte Eckdaten zu Winkelland in einer klaren, gut lesbaren Ausgabe. Grundlage sind die hinterlegten Originalquellen. Du bekommst wichtige Festsetzungen und den aktuellen Planungsstand verständlich erklärt. Der Steckbrief trifft keine Aussage zur Verfügbarkeit oder Vergabe.
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Aufbereitung des Bebauungsplans in Alltagssprache. Verbindlich sind die Festsetzungen im Original-Plan.
Amtliches Dokument der Kommune
Hier sind bis zu drei Vollgeschosse erlaubt. Das lässt auch größere Baukörper wie Mehrfamilienhäuser zu. Ein Vollgeschoss ist eine Etage in voller Raumhöhe. Ein ausgebautes Dachgeschoss zählt oft nicht mit, wenn es niedriger ist. Die Details regelt der Plan.
Die Grundflächenzahl (GRZ) sagt, wie viel deines Grundstücks überbaut werden darf. GRZ 0,4 heißt: 40 Prozent der Grundstücksfläche. Bei einem 500 m² großen Grundstück sind das 200 m². Garage, Zufahrt und Terrasse zählen teilweise mit, dafür erlaubt der Plan meist einen Zuschlag.
Der Plan bestimmt, welche Dachformen erlaubt sind, damit das Baugebiet ein einheitliches Bild bekommt. Das Satteldach hat zwei geneigte Flächen, das Walmdach vier, das Pultdach eine und das Flachdach keine. Die Dachform entscheidet mit, wie dein Haus aussieht und ob das Dachgeschoss als Wohnraum taugt.
Die Dachneigung ist der Winkel der Dachflächen. Eine Spanne wie 20° bis 45° heißt: flacher oder steiler darf das Dach nicht sein. Je steiler das Dach, desto mehr nutzbarer Wohnraum entsteht im Dachgeschoss.
WA steht für „Allgemeines Wohngebiet“. Zahlen und Sternchen kennzeichnen Teilbereiche, für die unterschiedliche Regeln gelten können. Die Zuordnung steht im Originalplan.
Hier darf ein Einzelhaus maximal zwei Wohneinheiten haben.
Hier darf je Doppelhaushälfte oder Reihenhaus nur eine Wohneinheit gebaut werden.
Hier sind Garagen und Carports nur innerhalb der überbaubaren Grundstücksfläche und der dafür festgesetzten Flächen zulässig.
Garagen und Carports müssen mindestens 5,0 m Abstand zur Straße einhalten, längs und rückseitig mindestens 0,5 m.
Auf der Gemeinschaftsstellplatzanlage sind nur Carports erlaubt, die mindestens 1,0 m von der Straße entfernt sind und dazwischen bepflanzt werden.
Hier dürfen keine Garagen, Carports, offenen Stellplätze oder Tiefgaragen gebaut werden. Ausnahme: Stellplätze für Menschen mit eingeschränkter Mobilität oder Fahrradabstellanlagen.
Nicht bebaute Grundstücksflächen müssen begrünt oder bepflanzt werden. Stein-, Kies- und Schottergärten sind verboten.
Im Vorgarten dürfen bei freistehenden Wohnhäusern maximal 50 Prozent und bei Doppel- und Reihenhäusern maximal 60 Prozent befestigt werden, nur mit wasserdurchlässigen Materialien.
Flachdächer und flachgeneigte Dächer (bis 7°) müssen mit mindestens 8 cm Substrat bepflanzt werden, außer bei untergeordneten Bauteilen, Terrassen oder Solaranlagen.
Einfriedungen an öffentlichen Straßen oder Plätzen dürfen maximal 1,00 m hoch sein.
Im Vorgartenbereich zwischen Nachbargrundstücken sind Einfriedungen bis 1,00 m erlaubt, außer in WA3.
Am Fuß- und Radweg sowie an öffentlichen Grünflächen dürfen Einfriedungen 1,50 m hoch sein und müssen begrünt werden.
Hier muss Regenwasser in die öffentliche Regenwasserkanalisation eingeleitet werden.
Hier muss Niederschlagswasser auf dem Grundstück über flache Mulden versickern, verdunsten und gespeichert werden. Die Einleitung in die Regenwasserkanalisation ist auf maximal 10 l/(s*ha) begrenzt.
Außenwände, Fenster und Lüftungen müssen Mindestanforderungen an den Schallschutz nach DIN 4109 erfüllen.
Für das Quartiersparkhaus gelten besondere Lärmschutzauflagen, etwa glatte oder fugenlose Beläge, geschlossene Süd- und Westfassaden mit Mindestschalldämmung und schallabsorbierende Deckenplatten auf allen Parkebenen.
Die Kennzahlen beziehen sich auf den amtlichen Satzungsdruck M 314 „Winkelland“, Stand Mai 2026. Drei Vollgeschosse betreffen WA1 als zwingende Zahl und WA1* als Höchstmaß. In WA2, WA3, WA4, WA4*, WA5 und WA5* sind höchstens zwei Vollgeschosse vorgesehen. Die zusammengefassten Hausformen gelten für unterschiedliche Teilbereiche. Die angezeigte GRZ 0,4 betrifft die Wohngebäudebereiche; eine gesonderte Gemeinschaftsstellplatz- und Carportfläche hat eine GRZ von 0,8. Die angezeigte Dachneigung von 0° bis 35° ist nur eine äußere Zusammenfassung. Flachdachbereiche und Satteldachbereiche mit 25° bis 35° sind getrennt festgesetzt und nicht beliebig austauschbar. Die Verfahrensvermerke sind im verlinkten Druck nicht ausgefüllt. Amtliche Quelle zu diesen Hinweisen
Jede Angabe stammt aus einer öffentlichen Quelle der Kommune.
| Angabe | Wert |
|---|---|
| Vergabestatus | Angekündigt Originalquelle |
| Angekündigter Zeitplan | Die Bewerbungsphase startet voraussichtlich Ende 2026/ Anfang 2027. Originalquelle |
| Planungsstand | Baurecht steht Quelle |
| Rechtskraft B-Plan | 24.07.2026 Quelle |
| Haustypen | Einfamilienhaus, Doppelhaushälfte, Reihenhaus, Mehrfamilienhaus Quelle |
| GRZ | 0,4 Quelle |
| Vollgeschosse max. | 3 Quelle |
| Vergabeverfahren | Die Stadt kündigt den Beginn der Bewerbungsphase voraussichtlich Ende 2026/ Anfang 2027 an. Zum Auswahlverfahren liegt uns derzeit kein bestätigter Beleg vor. Quelle |
Noch nicht. Die Stadt Paderborn hat dieses Baugebiet angekündigt, die Vermarktung ist aber noch nicht gestartet. Voraussichtlicher Zeitplan: Die Bewerbungsphase startet voraussichtlich Ende 2026/ Anfang 2027.
Zum Auswahlverfahren liegt uns derzeit kein bestätigter Beleg vor.
Der Bebauungsplan lässt folgende Dachformen zu: Flachdach, Satteldach. Die Dachneigung muss zwischen 0 und 35 Grad liegen.
Zulässig sind bis zu 3 Vollgeschosse.
Mögliche Hausformen sind Einfamilienhäuser, Doppelhaushälften, Reihenhäuser. Weitere Bebauung im Gebiet: Mehrfamilienhäuser.
Die Grundflächenzahl (GRZ) beträgt 0,4. Bis zu 40 Prozent der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden.
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